"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Pfändung riskiert Arbeitsplatz  (Gelesen 4713 mal)

laghmara

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Pfändung riskiert Arbeitsplatz
« am: 31. Oktober 2012, 18:42:53 »

Mein Mitbewohner hat seit Jahren erheblich finanzielle Probleme. Angefangen hat es, als er arbeitslos wurde und vom Amt erstmal nur noch 3,20 bekommen hat (für den ganzen Monat).
die Schulden sind jetzt ca. bei 10 000 Euro (7 000 davon war ein Kredit, den er abbezahlt)

Nun kam es soweit, das er kurz davor war aus seiner Wohnung zu fliegen und er ein darlehen von der Stadt bekam.Damals hatter er noch einen Job bei einer Leihfirma, wo er nie mehr als 900 euro netto verdiente (trotz vollzeit). Dennoch hat er immer versucht zu bezahlen, wodurch er sich dann anderswo Probleme eingehandelt hatte. Der vollstrecker schikaniert richtig. Ich wohne nun mit ihm zusammen und da die Gläubiger nicht angegeben haben, das mein Freund bezahlt hat, wurde bei uns die tür aufgebrochen und MEIN TV aus meinem Zimmer geholt. Die Kosten kamen natürlich wieder auf seine Rechnung. Es gab ein kurzes Sorry und das wars. Mein Freund hat nun monatlich 1090 Euro auf den Konto, aber bekommt auch regelmäßig Spesen.Die Vollstreckungsbehörde wusste das. Sie wussten auch, das er immer auf Montage ist, und das die Lohnpfändung schon sein Job riskiert hatte. Im September habe ich von meinen Geld schon 150 euro an den vollstrecker bezahlt. Im Oktober konnten wir leider nichts zahlen, da andere Verbindlichkeiten kamen. Jetzt haben sie ihn das Konto gepfändet, und das obwohl er bis auf Oktober immer gezahlt hat. Zwar nicht immer die abgemachten 150 Euro (da er manchmal seine Spesen vom Lohn aufstocken muss) , Aber er hat bezahlt. Die 150 Euro die ich gezahlt habe, machen jetzt auch kaum was weg, da nun wieder Kosten durch die Kontopfändung hinzu gekommen sind. Sein chef weigert sich allerdings, die Spesen bar zu zahlen. Spesenvorschuss ist 500 Euro. In einer woche sind meist 250 euro spesen weg und sein chef überweist sowieso nie schnell (manchmal nach 7 tagen erst). Die Arbeit ist so nicht mehr haltbar. Und sich ständig eine freischaltung vom Gericht zu holen ist auch nicht machbar. Was nun?
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Pfändung riskiert Arbeitsplatz
« Antwort #1 am: 31. Oktober 2012, 21:34:23 »

Er muss so schnell als möglich sein Konto in ein P-Konto umwandeln.
Von seinem Einkommen sind 42,78 € pfändbar, darüber sollte er sich einen Beschluss vom Gericht holen (§ 850 k, Abs. 4 ZPO). Auch die Spesen sind unpfändbar.

Wenn der Vollstreckungsbeamte kommt, einfach mal gerade machen und darauf verweisen, dass mit der Kontopfändung alle verfügbaren Mittel bereits den Gläubigern zugeflossen sind.

Als nächster Schritt steht ein Termin mit einer (öffentlichen oder gemeinnützigen) Schuldnerberatung an. Dort kann am effektivsten geholfen werden. Eine Insolvenze erscheint mir eine sinnvolle Alternative.
Gespeichert
 

AuswegInsolvenz

  • Gast
Re: Pfändung riskiert Arbeitsplatz
« Antwort #2 am: 31. Oktober 2012, 21:43:36 »

Sie haben das Recht, das Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen. Auch, oder gerade dann, wenn eine Pfändung bereits auf dem Konto liegt. Der Kontoinhaber kann dann über den Sockelfreibetrag frei verfügen. Achtung, ich empfehle das komplette Geld monatlich abzuheben bzw. Nur das auf dem Konto zu belassen , was für Abbuchungen benötigt wird. Es sollte dann m.E. die Privatinsolvenz angestrebt werden, soweit keine ausreichende finanzielle Mittel für eine außergerichtliche Schuldenregulierung vorhanden sind. Bitte nicht über einen Anwalt, das verursacht unnötig Kosten. Gehen Sie schnellstmöglich zu einer Schuldnerberatung.

Mfg
Gespeichert
 

laghmara

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Pfändung riskiert Arbeitsplatz
« Antwort #3 am: 31. Oktober 2012, 23:04:27 »

er hat jetzt ein P konto gemacht. Die Spesen werden teilweise immer so spät überwiesen, das er von seinen Lohn was nehmen musste. allerdings wäre noch die Möglichkeit den Lohn und die spesen auf ein Guthabenkonto von seinen Vater überweisen zu lassen. Sein chef lässt ihn auch kaum eine wahl. alleine, das er jetzt am Montag erst um 10 arbeiten gehen konnte (um das P konto einzurichten), hat ihn arge Probleme mit den chef eingebracht. Das Problem vor allem bei den Zwangsvollstrecker, obwohl ich mit seinen schulden nichts zu tun habe, greift er auch mich an und setzt mich auch unter Druck. Da mein Freund ständig auf Monatge ist, bin ja nur ich meist diejenige, die er trifft. und ich halts echt nicht mehr aus.Was ich auch nicht verstehe, durch diese Kontopfändung, kriegen sie weniger raus, als wir zahlen (selbst wenn wir uns ein Monat nicht an die 150 euro halten können, zahlen wir 50 euro). welchen Sinn macht das noch? wen motiviert das, wenn man sieht es bleibt immer gleich, wegen den ganzen pfändungskosten?selbst die kosten der letzten Pfändung, wurde meinen Freund zu lasten gelegt. Ich habe monate schon vor den Termin, die glaübiger angerufen udn den Vollstrecker, das wir immer pünktlich gezahlt haben. Dennoch haben sie meine wohnung geöffnet und was mitgenommen. Und dann kommt nur ein: Entschuldigung!Allein der Gedanke, das fremde Leute meine persönlichen Sachen durchsucht haben!

Zu der Insolvenz: Eigentlich müsste mein Freund eine Lohnerhöhung bekommen, wie es vereinbart war. Wenn diese kommt,kann er 500 euro nur zum abzahlen der Schulden nehmen und wäre in spätestens 20 Monaten raus aus den Schulden. Wäre es dann sinnvoll eine privatinsolvenz anzumelden?
Gespeichert
 

tomwr

Re: Pfändung riskiert Arbeitsplatz
« Antwort #4 am: 31. Oktober 2012, 23:32:11 »

Dennoch haben sie meine wohnung geöffnet und was mitgenommen. Und dann kommt nur ein: Entschuldigung!Allein der Gedanke, das fremde Leute meine persönlichen Sachen durchsucht haben!

1. Natürlich gehen die Kosten der Zwangsvollstreckung auf den Schuldner über. Auf wen auch sonst ? Warum soll der Gläubiger, der sowieso schon seinem Geld hinterher rennt, auch noch die Kosten für den GV bezahlen ?

2. Die Wohnung wird nur geöffnet, wenn der GV wiederholt den Schuldner nicht antrifft UND keinerlei Reaktion des Schuldners erfolgt.

3. Offenbar ist der Schuldner unter Deiner Anschrift gemeldet und insofern ist es aus Amtssicht auch die Wohnung des Schuldners.

Es mag unerbittliche GV in Einzelfällen geben, meistens ist eine Eskalation aber auf mangelnde Kooperation des Schuldners zurückzuführen.
Gespeichert
 

AuswegInsolvenz

  • Gast
Re: Pfändung riskiert Arbeitsplatz
« Antwort #5 am: 01. November 2012, 09:24:03 »

Liebe Fragestellerin,

die Frage nach der "Sinnhaftigkeit" einer Privatinsolvenz kann und wir Ihnen hier niemand beantworten, da diese vom Einzelfall abhängt. Soweit, wobei ich hier schon Zweifel habe nach ihren Schilderungen, tatsächlich monatlich 500 € zur Tilgung der Verbindlichkeiten zur Verfügung stehen, könnte ich mir gut vorstellen, dass es eine außergerichtliche Einigung geben könnte. Die Praxis sieht jedoch leider oft so aus, dass aus den bisher angedachten 10.000 € Verbindlichkeiten, nach Überarbeitung aller Akten durch eine Schuldnerberatung, oft ein weitaus höherer Betrag zustande kommt. Insofern wäre der erste sinnvolle Schritt wirklich der Gang zur Schuldnerberatung mit dem Ziel, zunächst die genaue Höhe der Verbindlichkeiten festzustellen. Nur darauf basieernd, könnte dann eine außergerichtliche Schuldenbereinigung angestrebt werden. Machen sie nicht den zweiten Schritt vor dem ersten.

Beste Grüße
Gespeichert
 

laghmara

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Pfändung riskiert Arbeitsplatz
« Antwort #6 am: 01. November 2012, 17:18:48 »

Dennoch haben sie meine wohnung geöffnet und was mitgenommen. Und dann kommt nur ein: Entschuldigung!Allein der Gedanke, das fremde Leute meine persönlichen Sachen durchsucht haben!

1. Natürlich gehen die Kosten der Zwangsvollstreckung auf den Schuldner über. Auf wen auch sonst ? Warum soll der Gläubiger, der sowieso schon seinem Geld hinterher rennt, auch noch die Kosten für den GV bezahlen ?

2. Die Wohnung wird nur geöffnet, wenn der GV wiederholt den Schuldner nicht antrifft UND keinerlei Reaktion des Schuldners erfolgt.

3. Offenbar ist der Schuldner unter Deiner Anschrift gemeldet und insofern ist es aus Amtssicht auch die Wohnung des Schuldners.

Es mag unerbittliche GV in Einzelfällen geben, meistens ist eine Eskalation aber auf mangelnde Kooperation des Schuldners zurückzuführen.

Mein freund hatte eine ratenvereinbarung mit den Gläubiger getroffen. vor der wohnungsöffnung, war uns aber schon bekannt, das die kommunikation zwischen gläubiger und Vollstreckernicht vorhanden war. ich habe unzählige male beide seiten angerufen . die einen um sie davon in Kenntnis zu setzen, dass der gv weiter macht, die anderen um zu klären, das die raten ganz normal bezahlt wurden. heisst die wohnung wurde NUR deshalb geöffnet, da der gv es nicht für nötig hielt den gläubiger selbst mal kurz zu fragen, ob es stimmt
Gespeichert
 

tomwr

Re: Pfändung riskiert Arbeitsplatz
« Antwort #7 am: 02. November 2012, 16:25:06 »

Da muss man halt wissen, dass die GV ungefähr 100 mal in der Woche gesagt bekommen, mit dem Gläubiger sei alles geklärt. Es liegt dann am Gläubiger, den Auftrag beim GV zurückzuziehen. Meist stimmen die Behauptungen des Schuldners aber nicht und der GV ist auch nicht verpflichtet sich ständig beim Auftraggeber zu erkundigen, ob der Auftrag noch immer als erteilt gilt. Wie gesagt, meist stimmen die Behauptungen eben nicht.

Normalerweise schließt der GV einen Auftrag auch ab und der ist dann irgendwann erledigt (fruchtlose Pfändungsanzeige ist der Normalfall, ggf. Abnahme der EV wenn vom Gläubiger beantragt). Man kann als Schuldner hier auch Einiges tun um die Pfändungsmassnahme "abzuschliessen". Natürlich will man bei einer Ratenzahlungsvereinbarung die Abgabe einer EV vermeiden, was ja auch verständlich und nachvollziehbar ist. Hier macht es dann Sinn den GV erstmal "zu stoppen". Das kann aber nur der Gläubiger.

Manchmal behaupten dummerweise auch die Gläubiger, es sei alles geklärt ohne den Auftrag beim GV zurückzuziehen. Das kann vergessen worden sein, das kann auch Absicht sein um den Schuldner ein bischen zu quälen, oftmals auch eine Retourkutsche weil der Schuldner selbst sich solange nicht gemeldet hat. Das ist im Nachhinein schwer aufzuklären.

Im Grunde hat der GV aber keine Ambitionen Unruhe zu stiften, den Schuldner zu schikanieren oder sonstwie zu ärgern. Die haben einen recht straffen Terminplan und bekommen für ihre Arbeit nur vergleichsweise geringe Entlohnung und versuchen einfach den damit verbundenen Aufwand zu minimieren.
« Letzte Änderung: 02. November 2012, 16:27:06 von tomwr »
Gespeichert
 

laghmara

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Pfändung riskiert Arbeitsplatz
« Antwort #8 am: 02. November 2012, 18:45:56 »

wie sollen wir das denn jetzt mit den spesen machen? er bekommt ca. 260 euro 2 mal im monat an spesen überwiesen. Und der Betrag ist auch nicht immer gleich. Muss man dann jedesmal wenn spesen kommen, sich diese vom Gericht *freischalten* lassen?

Der arbeitgeber gibt nun ein schriftsatz mit, dass esunter den umständen nicht möglich ist, das mein freund dort weiter arbeitet. Ich hoffe die sehen ein, das unsere raten besser sind als gar nichts mehr zu bekommen. denn wenn er arbeitslos wird, hat er unter 1026 Euro ALG1. das ganze wird ja von der stadt betrieben. die stadt ist auch Gläubiger. Ich denke mal nicht, dass sie den arbitsplatz riskieren würden oder?
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Pfändung riskiert Arbeitsplatz
« Antwort #9 am: 02. November 2012, 19:02:20 »

Darauf würde ich nichts geben.

Das angesprochene P-Konto Problem kann in der Tat dazu führen, dass man zum Gericht laufen muss.

Möglich wäre ggf. ein 12-Monatsschutz über § 850l ZPO:
Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht anordnen, dass das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto für die Dauer von bis zu zwölf Monaten der Pfändung nicht unterworfen ist, wenn der Schuldner nachweist, dass dem Konto in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung ganz überwiegend nur unpfändbare Beträge gutgeschrieben worden sind, und er glaubhaft macht, dass auch innerhalb der nächsten zwölf Monate nur ganz überwiegend nicht pfändbare Beträge zu erwarten sind. Die Anordnung kann versagt werden, wenn überwiegende Belange des Gläubigers entgegenstehen. Sie ist auf Antrag eines Gläubigers aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr vorliegen oder die Anordnung den überwiegenden Belangen dieses Gläubigers entgegensteht.

Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz