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Autor Thema: Pfändungsbetrag  (Gelesen 3451 mal)

petzi-peter

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Pfändungsbetrag
« am: 03. Juni 2007, 20:40:23 »

Hallo Zusammen
mein Mann und ich sind beide seit 1 Jahr in der Regel-Insolvenz. Beide sind am arbeiten, bis jetzt wurde uns nichts gepfändet, da mein jüngster Sohn in der Ausbildung ist und bei uns wohnt. Mein ältester wohnt aber auch noch Zuhause, er ist 28 Jahre alt. Nun ist er arbeitslos geworden und möcht gerne eine 2. Ausbildung machen. Meine Frage: zählt er dann auch als Unterhaltspflichtiges "Kind"?
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ThoFa

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Re: Pfändungsbetrag
« Antwort #1 am: 08. Juni 2007, 23:17:26 »

Hallo,

kann mir hier irgendjemand diese Umfrage erklären ?  :search:

MfG

ThoFa
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paps

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Re: Pfändungsbetrag
« Antwort #2 am: 08. Juni 2007, 23:30:13 »

ist doch ganz einfach, wenn man Thema mit Umfrage verwechselt (duck und wech... :wow:)
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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paps

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Re: Pfändungsbetrag
« Antwort #3 am: 08. Juni 2007, 23:33:39 »

und möcht gerne eine 2. Ausbildung machen. Meine Frage: zählt er dann auch als Unterhaltspflichtiges "Kind"?
Sofern er aus der ausbildung keine Einkünfte hat und sie für seinen Lebensunterhalt sorgen, ja (m.E § 1601 BGB bestimmt, dass geradlinig verwandte Personen ein Leben lang zur Unterhaltsgewährung verpflichtet sind.)
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jafern

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Re: Pfändungsbetrag
« Antwort #4 am: 12. Juni 2007, 02:32:36 »

Hallo,
kann mir hier irgendjemand diese Umfrage erklären ?  :search:
MfG
ThoFa

Hi,

wird so gewesen sein, wie paps es vermutete  :wink: ;
habe bis auf Weiteres das Erstellen von Umfragen hier im Forum deaktiviert.

Gruß
jafen
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Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
 
 

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