hi , hab ja die EV abgegeben...nun wir mein Konto von gläubiger 1 gepfändet. kosten für gerichtsvollziehr 30.60€
nun möchte der zweite gläubiger pfänden dafür kommen kosten von 15,50 zusammen für den gerichtsvollzieher.
da auf mein girokonto momentan nichts eingeht(bin auf 400,€ basis beschäftigt ) ist meine frage nun , was ist mit diesen gerichtsvollziehr kosten??
wird dieser betrag als erstes gepfändet wenn was eingeht???oder muss ich das überweisen?hab da angerufen..der nette Gerichtsvollzieher sagte :fuchsteufelswild: :das steht alles in dem brief was sie machen müssen...toll aber wenn ich den brief net so verstehe?????bin der deutschen sprache nicht so mächtig
mein problem ist halt das auf das konto bei der voba nix eingeht......hab ein neues girokonto beantragt....was passiert wenn die nichts pfänden können???(gerichtsvollzieher)
bekomme ich da probleme??man kann kaum noch schlafen , mich belastet das alles so.
termin bei schuldenberatung hab ich bald.
folgndes steht in dem brief:(habe diesen brief 2 mal bekommen jeweils von gläubiger 1 und 2)
zustellungsurkunde
(dann sind die kosten aufgeschlüsselt )30.60 und auf dem anderen 15,50€
Beglaubigte Abschrift des pfändungs und überweisungsbeschlusses des amtsgerichtes vom 25.09.08
nebst einer beglaubigten abschrift dieser zustellungsurkunde habe ichheute im auftrag von rechtsanwalt .........
in coburg
zum zwecke der zustellung an
Volksbank in......(meinen die damit meine bank????)weil auf dem anderen brief steht KSK)
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da in den geschäftsräumen während der gewöhnlichen geschäftsstunden der vorsteher -gesetzliche vertretet nicht anwesend bzw an der annahme verhindert war , dort dem beim empfänger angestellten Frau ka.... übergeben.
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Gemäß wird hiermit der (die ) Drittschuldner auf verlangen des gläubigers aufgefordert , mir zwecks aufnahme in die zustellungsurkunde oder binnen zwei wochen von der zustellung des pfändungsbeschlusses an gerechnet , dem gläubiger bzw dessen vertreter zu erklären:
1.ob und in wie weit der Drittsschuldner die forderung als begründet anerkennen und zu zahlung zu leisten bereit sind .
2.ob und welche ansprüche andere personen an die forderung haben.
3.ob und wegen welcher ansprüche die forderung bereits für andere gläubiger vorgepfändet ist .
der (die ) angetroffene erklärte nach erfolgter vorlage der ob igen frage folgendes:
DIE BEANTWORTUNG DER FRAGEN GEMÄß WIRD SCHRIFTLICH BINNEN ZWEI WOCHEN AN DEN GLÄUBIGR BZW DESSEN VERTRETER ERFOLGEN......
ich hoffe mir kann jemand helfen, danke.....