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Autor Thema: Bitte um hilfe...verstehe diesen brief nicht so ganz(gerichtsvollzieher)  (Gelesen 3858 mal)

animor

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hi , hab ja die EV abgegeben...nun wir mein Konto von gläubiger 1 gepfändet. kosten für gerichtsvollziehr 30.60€
nun möchte der zweite gläubiger pfänden dafür kommen kosten von 15,50 zusammen für den gerichtsvollzieher.

da auf mein girokonto momentan nichts eingeht(bin auf 400,€ basis beschäftigt ) ist meine frage nun , was ist mit diesen gerichtsvollziehr kosten??

wird dieser betrag als erstes gepfändet wenn was eingeht???oder muss ich das überweisen?hab da angerufen..der nette Gerichtsvollzieher sagte :fuchsteufelswild:   :das steht alles in dem brief was sie machen müssen...toll aber wenn ich den brief net so verstehe?????bin der deutschen sprache nicht so mächtig

mein problem ist halt das auf das konto bei der voba nix eingeht......hab ein neues girokonto beantragt....was passiert wenn die nichts pfänden können???(gerichtsvollzieher)
bekomme ich da probleme??man kann kaum noch schlafen , mich belastet das alles so.
termin bei schuldenberatung hab ich bald.


folgndes steht in dem brief:(habe diesen brief 2 mal bekommen jeweils von gläubiger 1 und 2)

zustellungsurkunde

(dann sind die kosten aufgeschlüsselt )30.60 und auf dem anderen 15,50€

Beglaubigte Abschrift des pfändungs und überweisungsbeschlusses des amtsgerichtes vom 25.09.08
nebst einer beglaubigten abschrift dieser zustellungsurkunde habe ichheute im auftrag von rechtsanwalt .........
in coburg
zum zwecke  der zustellung an

Volksbank in......(meinen die damit meine bank????)weil auf dem anderen brief steht KSK)

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da in den geschäftsräumen während der gewöhnlichen geschäftsstunden  der vorsteher -gesetzliche vertretet nicht anwesend bzw an der annahme verhindert war , dort dem beim  empfänger angestellten Frau ka.... übergeben.
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Gemäß wird hiermit der (die ) Drittschuldner  auf verlangen des gläubigers aufgefordert , mir zwecks aufnahme in die zustellungsurkunde oder binnen zwei wochen von der zustellung des pfändungsbeschlusses an gerechnet , dem gläubiger bzw dessen vertreter zu erklären:

1.ob und in wie weit der Drittsschuldner die forderung als begründet anerkennen und zu zahlung zu leisten bereit sind .
2.ob und welche ansprüche andere personen an die forderung haben.
3.ob und wegen welcher ansprüche  die forderung bereits für andere gläubiger  vorgepfändet ist .

der (die ) angetroffene  erklärte nach erfolgter  vorlage der ob igen frage folgendes:


DIE BEANTWORTUNG DER FRAGEN GEMÄß WIRD SCHRIFTLICH BINNEN ZWEI WOCHEN AN DEN GLÄUBIGR BZW DESSEN VERTRETER ERFOLGEN......



ich hoffe mir kann jemand helfen, danke..... :wink:
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Feuerwald

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Ist doch alles ganz normal. Ihr(e) Konten wurden gepfändet. Der Drittschuldner die Bank(en) müssen nun eine Drittschuldnererklärung abgeben. Das muss Sie aber nicht weiter kümmern. Die Kosen haben die Gläubiger zunächst zu tragen und können versuchen, diese gleichsam mitzupfänden. Da aber nichts zu pfänden auf dem Konto ist, selbst dran schuld

"Volksbank in......(meinen die damit meine bank????)weil auf dem anderen brief steht KSK)"

Jetzt frage ich mich, ob Sie bei der KSK Ihr neues Konto beantragt haben? Das wäre freilich nicht so toll, wenn dort ebenso eine Pfändung eingegangen ist. Falls dem so ist:  Freigabeantrag gem. § 850k ZPO beim Amtsgericht stellen, damit Ihr Arbeitseinkommen (die 400 Euro) nicht gepfändet werden kann.

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animor

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hallo , vielen dank für ihre schnelle antwort....nein KSK habe ich kein konto beantragt , dass ist der andere gläubiger der versucht zu pfänden.

ok dann bin ich beruhigt....

habe nach ThoFa empfehlung bei der deutschen bank ein konto beantragt...vielen dank
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