Doch noch einmal weil es mir keine Ruhe für Dich lässt.
Ich bin in der Wohlverhaltensperiode und meine Zahlungen an die PKV werden ganz normal, den bisher genannten Gesetzen nach meinem "Freibetrag" aufgeschlagen.
Das war auch nie strittig, sowohl Treuhänder & Gericht wissen ja um die besondere Situation der Beamten. Ich habe gerade extra noch einmal nachgeschaut, tatsächlich steht in keinem Beschluß darüber etwas besonders ausgeführt.
Diese Zahlungen werden im amtlichen Erfassungsbogen der Verbraucherinsolvenz unter Punkt 62 erfragt, eingetragen und mit einer Kopie Deiner Beitragsrechnung belegt.
Noch ein Tipp bevor ich es vergesse zu schreiben.
Du hast als Beamter auch die Möglichkeit Sonderzahlungen direkt von Deiner Leistungststelle an en Empfänger zahlen zu lassen. Normalerweise wir das eigentlich nur für eine einmalige jährliche Sonderzahlung genutzt. Versuch mit Deiner zuständigen, Gehaltsanweisenden Personalerin zu besprechen.
Erklär ihr die verzwickte Situation und bitte um die monatliche direkte Zahlung an die PKV. Es wird sicherlich ein bissl vom Goodwill und Deinem Verhandlungsgeschick abhängen, aber möglich ist es.
Was die Erstattungen angeht, so bist Du tatsächlich verpflichtet sie weiterzureichen.
Du zahlst die Rechnungen doch gaaanz sicherlich nicht vorab aus eigener Tasche, sondern MUSST auf die Erstattungszahlung warten damit Du die Rechnung begleichen kannst?
Normalerweise muss die Bank es von sich aus berücksichtigen, wenn sie es nicht tut, dann ist definitiv der Rechtspfleger vom AG gefragt. Nimm das Schreiben der Bank mit, lass Dich von ihm nicht abwimmeln und ziehe notfalls den Vorgesetzten hinzu, das wirkt auch .
Lass Dir explizit erklären weshalb er angeblich nicht zuständig sein, erklär ihm, dass die Bank eigentlich einen Vermögensschaden gegen das Land anrichtet ( wenn auch zu Deinen Lasten wenn sie die
erstatteten Zahlungen einbehält. Und lass Dir das alles schriftlich geben....
Erklär ihm, dass Du bei jeder Zahlung der Kasse erneut auf der Matte stehen wirst um die Zahlung freigeben zu lassen und beantage daher einen dauerhaften Freigabebeschluß für Zahlungen von der BH & PKV, sowie Zahlungen an die PKV solange Du noch nicht im Insoverfahren bist.
Im Insolvenzverfahren hast Du diese Probleme nicht mehr, nur die Zeit bis dahin musst Du noch überbrücken.
Die Erstattungen der Beihilfe und der PKV gehen übrigens schon seit Jahren auf das Konto meines Ehemannes....ein Problem weniger....
LG
von der Ehefrau