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Autor Thema: Pfändungsbeträge  (Gelesen 2577 mal)

Prinz Eisenherz

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Pfändungsbeträge
« am: 01. März 2013, 08:17:15 »

Heute beziehe ich mich mal wieder auf Pfändungen die Außerhalb der Pfändungstabelle abzuführen sind.
Gut da gibt es ein Freigrenze wenn, es sich zB. um Zahlung des Weihnachtsgeldes handelt.

Nun Kritisiere ich ja schon länger die Praxis das Beträge aus Steuerertstatungen oder Kaution uvm ganz gepfändet werden.
Im Grunde sind das aber auch Beträge, die man vorher von seinem Einkommen aus nichtpfändbaren Beträgen geleistet hat.
Als mit anderen Worten, von seiner Arbeitsleistung heraus die man erbringt.
Das ist Himmelschreiend ungerecht.
Also eine Verteilung von unten nach oben.
Vieleicht liese es sich verschmerzen, wenn Beträge die sagen wir mal in der Pfändungstabelle oberhalb  von dem Betrag liegen würde wo auf den einzelfall gesehen das Einkommen über dem Betrag liegt wo eine Pfändung beginnt.
Dann aber müsste der Erstattungsbetrag als einzel gesehen werden und nicht zusammen mit der Zahlung seines Monatlichen Einkommens aus Arbeit.
Liegt diese Erstattung drunter müsste auch Insolventer diesen Betrag ungekürzt behalten dürfen.

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Prinz Eisenherz

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Re: Pfändungsbeträge
« Antwort #1 am: 01. März 2013, 08:24:39 »

So nun habe ich Nachgeschaut.
Ich bin Umgezogen.
Die Kaution vom alten Vermieter wurde mir erstattet.
Den ganz genauen Betrag kann ich aber nicht mehr sagen.
Es handelt sich aber um einen Betrag über 1.400 €.
Darum gehe ich mal von einem Pfändungsbetrag aus Tabelle von  1.400 - 1.409 € als alleinstehende Person in Steuerklasse 1/0 aus.
Demnach wäre mir dann 259,78 € Pfändbar.
Würde dies so sein und den Rest könnte man behalten wäre es ok für mich.
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waldi

Re: Pfändungsbeträge
« Antwort #2 am: 04. März 2013, 13:28:36 »

Zitat
Würde dies so sein ...

JA - würden Äpfel wie Birnen aussehen, könnte man beide auch vergleichen!

Eine ausgezahlte Kaution aber ist kein Einkommen. Sondern schlicht & einfach 'Vermögen'.

Und wenn der Treuhänder während des Insolvenzverfahrens (also vor der Wohlverhaltenspersiode!) seinen Finger hierauf gelegt hat, dann fließt die Kaution spätestens dann in die Masse, sobald sie verfügbar wird.

Ehe man sich in Kritik oder Verbesserungsvorschlägen zum 'System' übt, wäre wohl angeraten, sich erstmal in der Sache wirklich kundig zu machen.

Alles andere führ doch nur zu Selbstgesprächen.
« Letzte Änderung: 04. März 2013, 13:30:37 von waldi »
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Prinz Eisenherz

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Re: Pfändungsbeträge
« Antwort #3 am: 04. März 2013, 14:42:12 »

Hallo Waldi  :wow: fleißig großes Lob.

Nun ja es ist ja nicht so, dass ich nicht weiß, dass der Gesetzgeber die eine Kaution zum Vermögen zählt was man hat.
Dennoch es ist doch Saurer Verdientes Geld was man bei der Unterzeichnung eines Miertvertrags aus seinem Verdienst heraus bezahlen muss, auch wenn man es bei einem dritten Umzug wiederbekommt. Oder auch nicht weil man in Inso ist.
Fakt ist auch, dass man dann ein drittes mal dafür Sorge tragen muss die Kaution für die wieder mal neue Wohnung zusammenbringen muss.
Sicherlich kann man sich nun auf dem Standpunkt stellen, wer zieht dann in der Inso schon um.
Damit kann man auch sechs Jahre warten.
Aber bei mir ging dies schon mal nicht.
Für mich ist dies weiter eine Verteilung von unten nach oben.
Ich frage nochmal,warum den eine Pfändungstabelle wenn alles was einem gehört wegnimmt.

Das einzige was ich in diesem Hinblick ja noch verstehen kann währe wenn dies ganz zu Beginn der Inso ist und zwar Beträge oder anderes was man vor dem Stichtagder Pfändungseröffnung als Pfändbares besitzt.
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koelner84

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Re: Pfändungsbeträge
« Antwort #4 am: 04. März 2013, 15:37:47 »

Nun ja es ist ja nicht so, dass ich nicht weiß, dass der Gesetzgeber die eine Kaution zum Vermögen zählt was man hat.
Dennoch es ist doch Saurer Verdientes Geld was man bei der Unterzeichnung eines Miertvertrags aus seinem Verdienst heraus bezahlen muss, auch wenn man es bei einem dritten Umzug wiederbekommt. Oder auch nicht weil man in Inso ist.

Sie sehen selber das es zum Vermögen zählt und somit mit verwertet wird, bei Freizetzung.

Ja, das Geld hierfür ist hartverdient und aus den Einkünften bezahlt.
Da sie es aber so oder so schon verdient haben ist es nun Vermögen. Egal ob in Form einer Kaution, Auto, Haus, Goldschmuck, Tafelsilber, Rennstall, PlasmaTV, Sparguthaben etc.

Vermögen war immer einmal (ausgenommen Gewinne und Erbschaften/Schenkungen) sauer verdientes Geld.

Nach Ihrer Begründung grade dürfte auch kein Haus, Auto, wertvolles Besteck und auch sonst kein Vermögensgegenstand Pfändbar sein. Bzw. nur entsprechend der Pfämdungstabelle.

Dies ist jedoch abwegig, da Vermögen nunmal eben defacto einmal Einnahmen wahren die jedoch sofort zum beginn des neuen Monats, nach der nächsten Einnahmenperiode, zu Vermögen werden. Hierbei ist es egal in welscher Form das Vermögen sich befindet.
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