Hallo zusammen
Wer kann mir da helfen?
Meine Frau die zu 100%Schwerbehindert ist hat Heute vom Inkasso einen Brief erhalten, und soll über 2000 Euro zählen, anderen falls droht man Ihr an das von Ihr genutzt Auto zu Pfänden.
Das Auto war bis zum 23.02.2012 auf den Namen Meiner Frau gemeldet, weil wirdachten das wir Steuerbefreit werden.
Da es aber so ist das ich das Auto ohne meine Frau nicht nutzten darf, und mich unter Umständen Strafbar gemacht hängte wegen Steuerhinterziehung haben wir das Auto am 23.02.2012 auf mein Namen umgemeldet.
Da meine Frau kein Führerscheit hat war das für und die beste Lösung.
Muß ich jetztdamit rechnen das die jetzt das Auto PfänDen, oder braucheich mir keine sorgenbachenwaeil das Auto aufmeiNamenläuft undicht auf meine Frau
Hallo
Erst einmal Ruhe bewahren, tief durch Atmen.
Das Inkassobüro kann das Auto selbst nicht Pfänden. Dazu sind die nicht berechtigt. Zeigt aber mit welchen Mitteln die versuchen Druck aus zu üben. Nur der Gerichtsvollzieher kann das.
Zunächts einmal die Forderung in gänze ablehnen, weil die Vollmacht, im Auftrag des Gläubigers handeln zu dürfen, nicht im "ORINIGAL" (§ 174 BGB) vorliegt. Das lesen die nicht so gerne, aber als Schuldner muß man sich vergewissern, das der Inkasso auch berechtigt ist. Es könnte nämlich sein, das der Ursprungsgläubiger seine Forderung für einen Bruchteil der Ursprungsforderung an ein Inkasso verkauft hat. Für diesen Fall kommt § 410 BGB (Abtretung) in betracht. Dabei unbedingt auf die Höhe der Abtretungssumme beharren. Hier lügen Inkassos, das sich die Balken biegen. Also, es zählt nur was Schwarz auf Weis zu lesen ist, im Original.
Meine ganzen Inkassos habe ich zunächst auf diese weise abgeschmetter. Auch dann wenn eine Forderung schon tituliert und ich dafür eine EV abgegeben habe. Leider machen das immer noch viel zu wenige. Bis zum heutigen Tag, habe ich nicht eine einzige "Originalvollmacht" in die Hand bekommen.
Das mal am Rande. Es wäre ein Extrathema.
Zunächst einmal versuchen mit dem Gläubiger (Ursprungsgläubiger) eine Reglung zu erzielen.
Wenn Ratenzahlung, dann immer nur auf die Hauptforderung zahlen (Verwendungszweck). Wichtig wenn man sich auf Zahlungen mit den Inkasso`s einläst.
Kosten die die Inkasso - Firmen einem gerne mit auf dem Weg geben, kann man ersteinmal wiedersprechen und beruft sich auf die Schadensminderungpflicht des Gläubigers.
Auch das ist eine Erkenntnis, das die Inkassobüros kein Intresse an einer Schadensminderungspflicht haben, denn die verdienen damit ihr Geld.
Gruß
Nix mit Inkasso