Hallo zusammen,
folgendes Problem habe ich:
Ich habe mir eine kostenlose Schufa-Auskunft geben lassen. In diesere stand eine Eidesstatliche Versicherung von 2009 drin. Bin dann damit zum Gericht gegangen um diese löschen zulassen (hatte meines Wissens nach alle Schulden die in Frage kämen beglichen), hatte da auch die Bescheinigungen dabei, welche belegen das nichts mehr offen ist. Ein paar Wochen später kam dann das Schreiben vom Gericht, in dem stand das Mandant A es ablehnt den Eintrag zu löschen, da noch eine Restforderung offen wäre. Mandant B (von dem ich wusste) hatte aber zugestimmt. Habe mich mit Mandant A in Verbindung gesetzt um dies zu klären (zur Info: Hatte eine Ausbildung wo ich Schulgeld bezahlen musste, da aber eine Schulgeldbefreiung beantragt --> wurde auch genehmigt[war 2010 als ich das Schreiben bekam]) In den ganzen Jahren, seid dem Ende der Ausbildung (2009), habe ich keine Nachricht von Mandant A erhalten. Nun wollen sie die Restsumme von mir! Ist es möglich nach all den Jahren die Summe zuverlangen? Sie haben sich ja nicht bei mir gemeldet. Es wurden über die ganze Zeit auch Zinsen berechnet.
Hallo,
könnte es sein, das es sich hier um weiter "Kosten / Gebühren" handelt, die aber erst nach der Titulierung / Eidesstattliche Erklärung entstanden sind?
Hier noch mal mit dem Rechtspfleger sprechen, denn das sollte eigendlich nicht sein.
Zunächst einmal Mandant A anschreiben und nachfragen, wie die "neue Forderung" zustande gekommen ist und was noch wichtiger ist, wie sich diese zusammen setzt. Nur die Löschung zu verweigern, das reicht nicht.
Mandant A hätte dieses auch schon früher geltend machen können / müßen. Scheint er aber wohl nicht gemacht zu haben.
Beim Anschreiben an Mandanten A, schon mal darauf hinweisen, das man die erneute Forderung nicht anerkennt, weil er hätte sie ja dann auch schon zu einem früheren Punkt geltend möchen können / müßen und nun sich einer Löschung sperren, ist nicht die feine englische Art.
@ThoFa hat recht, Forderungen aus 2009 verjähren erst zum 31.12.2012 24:00 Uhr, aber auch nur dann, wenn der Gläubiger nichts von sich hören läst. Das wird oftsmals nicht bedacht.
Gruß
Nix mit Inkasso