"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: priv. Insolvenz/Klage gegen AG wegen falschberechnung pfändungsfr. Betrag  (Gelesen 4287 mal)

Bea

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10
  • Jeder neue Weg beginnt mit dem ersten Schritt

Hallo Forumgemeinde, hier etwas interessantes für alle die von der priv.    Insolvenz betroffen sind und Beträge für die betriebliche Altersversorung (Pflichtversicherung) zahlen.  
Ich selbst mußte in 04/2007 die priv.    Insolvenz anmelden.    Bin Mitarbeiterin im öffentl.    Dienst und mein AG leistet eine freiwillig soziale betriebliche Altersversorgung (sogennannte Zusatzversorgungskassen/bei mir die VBL in Karlsruhe).    Von meinem Nettoentgelt leiste ich meinen Arbeitnehmerbeitrag an die VBL, was auch richtig ist (also AG führt diesen ab und überweist mir nach Abzug mein Nettoentgelt).    Mein AG muss den pfändbaren Teil meines Nettoentgeltes an meine Gläubiger abführen; dabei unterläuft ihm aber ein gravierender Fehler.    Zur Berechnung führt er den Überweisungsbetrag und rechnet meinen VBL-Anteil nochmal oben drauf und danach kürzt er nach der Zivilprozessordnung den pfändbaren Betrag.    Dieses ist aber nicht rechtens, da mein Arbeitnehmeranteil zweckgebunden an die VBL abgeführt wird und es sich bei der VBL um eine Pflichtversicherung handelt die nicht von mir wahlweise gekündigt werden kann.    Diese ist Bestand bis zu meinem Rentenbeginn oder Ausscheiden bzw.    Tod.  
Heute hatte ich einen Gütetermin vor dem Arbeitgericht und der Vorsitzende teilte meine Rechtsauffassung.    Es ist zwar für Febr.    2008 noch ein Kammertermin anberaumt aber ich denke, dass meine Rechtsauffassung dort bestätigt wird.    Vielleicht hat der ein oder andere das gleiche Problem und hat nun den Mut gegen seinen Arbeitgeber zu klagen.  :thumbup:
« Letzte Änderung: 19. Oktober 2007, 21:02:52 von Bea »
Gespeichert
Bea
 

Solartux

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2

Geht mir genauso, was ist denn beim Kammergericht rausgekommen??
Gespeichert
 

Bea

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10
  • Jeder neue Weg beginnt mit dem ersten Schritt

Der Kammertermin ist erst am 27.02.2008; ich werde das Ergebnis im Forum einstellen. Habe mir zwischenzeitlich einen Rechtsvertreter dazu genommen; sieht aber ganz gut aus den Prozess zu gewinnen.
Gruss
Bea
Gespeichert
Bea
 

uschi_berlin

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 17

Beschluss des VII. Zivilsenats vom 15.10.2009 - VII ZB 1/09 - dass Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil bei (verpflichtenden) VBL bzw. AVmG-Umlagen zur Berechnung der Pfändungsrate dem Nettolohn abgezogen werden müssen; siehe auch

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=49934&pos=0&anz=1

 :juchu:
Gespeichert
 

Roswitha

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 40


Hallo,

wo in der Gehaltsabrechnung sieht man denn, ob da zu viel Geld abgetreten/abgezogen wird?

LG

Roswitha  :cheesy:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz