Hallo Gemeinde, heute hab ich mal einen Fall wo ich eure Unterstützung brauche
Der Fall:
Junges Mädel arbeitet teilzeit als Frisöse hat sich vom Freund getrennt und neue Wohnung angemietet.
Jobcenter bezahlte Aufstockung.Sie wurde wegen Arbeitsmangel gekündigt.
Jobcenter hat die Mietübernahme erklärt.Nur wie das da meistens so ist dauert es.
Sie hat die Kaution und die erste Miete bezahlt. Weil das Jobcenter nicht in die Hufe kam, wurden 2 aufeinander folgende Mieten nicht bezahlt. Der Vermieter wurde aber darüber informiert, dass die Miete von Jobcenter kommt. Also 2 MM im Rückstand und dann ist der Vermieter zum Anwalt und hat Räumungsklage beantragt.
So jedenfalls die Aussage (vom gericht liegt nichts vor). Das Mädel hat nix vom Gericht bekommen, Nach Gesprächen mit dem Vermieter meinte dieser, er könne die Räumungsklage stoppen, wenn das Mädel die Kosten ca.600 € bezahlt.Sie solle die Rechnung vom Anwalt doch dem Jobcenter vorlegen.In der Zwischenzeit sind alle offenen Mieten durch das Jobcenter bezahlt es besteht kein Rückstand mehr und der Vermieter will auch nicht mehr kündigen
So wie ich das sehe,will der Vermieter seine Rechtsanwaltkosten bezahlt haben.Wenn tatsächlich ein Räumungsklage eingereicht worden ist, so ist diese doch sowieso hinfällig weil Jobcenter alles bezahlt hat und das Gericht würde die Klage doch abweisen. Ich bin der rechtsauffassung, dass sich der Vermieter die Kosten selbst ans Bein binden kann. Oder liege ich da falsch ??