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Autor Thema: Sachversicherung bei Rückständen nicht kündbar?  (Gelesen 2557 mal)

chaos

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Sachversicherung bei Rückständen nicht kündbar?
« am: 18. November 2012, 19:00:38 »

Hallo,

mal eine Frage an die hier vorhandenen Versicherungsexperten. Kann es sein, dass eine Sachversicherung wg. Beitragsrückständen bis zum Ausgleich nicht kündbar ist? Ich bin in dem Thema nicht mehr wirklich drin, meine aber, das müsste doch gehen.
Meine Schwester und ihr Mann haben seit zig Jahren eine private Haftpflichtversicherung,aufgrund Arbeitslosigkeit, dann Hartz IV Bezug und nun saisonaler Beschäftigung meines Schwagers sind Rückständen von knapp 1000 € aufgelaufen. Einkommen von beiden liegt unter der Pfändungsgrenze, EV haben beide im September abgegeben, Insolvenz ist aufgrund der relativ geringen Höhe der Schulden laut Schuldnerberatung nicht sinnvoll.
Die Versicherung verweigert die Kündigung mit dem Hinweis, dass Rückstände bestehen, so dass die Forderung weiter steigt.
Kann mir hierzu jemand etwas sagen?

Vielen Dank schon mal!   
 
Gespeichert
 

tomwr

Re: Sachversicherung bei Rückständen nicht kündbar?
« Antwort #1 am: 21. November 2012, 11:30:03 »

Die Versicherung verweigert die Kündigung mit dem Hinweis, dass Rückstände bestehen, so dass die Forderung weiter steigt.
Kann mir hierzu jemand etwas sagen?
Kann ich mir nicht vorstellen. Entweder man kann einen Vertrag kündigen oder nicht, ob da Beiträge offen sind hat damit eigentlich nichts zu tun. Ich vermute mal, dass die Versicherung einer VORZEITIGEN Kündigung nur unter dem Vorbehalt des Ausgleichs des Beitragsrückstands zustimmen will. Ansonsten stehen die Kündigungsbedingungen doch in den AGB bzw. die Laufzeit im Vertragsschein.
Gespeichert
 

Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Re: Sachversicherung bei Rückständen nicht kündbar?
« Antwort #2 am: 21. November 2012, 19:00:22 »

Eine Kündigung ist immer von der Versicherungsart abhängig. Bei Sachversicherungen handelt es sich um die Versicherung von Sachwerten sowie der Gefahrenabwehr von Haftungsrisiken. Zu den Sachversicherungen zählen unter anderem die Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung. Bei jeder dieser Sachversicherungen wurden zum Versicherungsbeginn vertraglich die Rechte und Pflichten, unterschiedlichen Laufzeiten und Konditionen festgelegt. Diesem zugrunde liegenden Vertrag sind immer die konkreten Kündigungsfristen der Sachversicherungen zu entnehmen.

Grundsätzlich wird beim kündigen der Sachversicherung zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung unterschieden.

Kündigungsfrist Sachversicherung bei ordentlicher Kündigung

Die ordentliche fristgerechte Kündigung ist immer zur Hauptfälligkeit also zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich. Hierbei ist die Einhaltung einer in der Regel 3 monatigen Kündigungsfrist zu beachten. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat. Wurde der Kündigungstermin der Sachversicherung verpasst, verlängert sich der Vertrag in der Regel stillschweigend um ein weiteres Jahr.

außerordentliche fristlose Kündigung der Sachversicherung

Die sogenannte außerordentliche Kündigung ist sofort nach Eintritt eines Schadensfalls möglich (§ 92 VVG). Dabei ist es egal, ob der Schaden bezahlt oder nicht bezahlt wurde. Wichtig ist, dass es sich um einen Schaden gehandelt hat, der dem Grunde nach versichert war. Die genaue Kündigungsfrist ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Vertrag.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht auch, wenn sich der Versicherungsbeitrag bei gleich bleibender Leistung erhöht oder die Leistungen verschlechtert werden. In der Regel ist dies bei einer Erhöhung um 3% gegenüber dem Vorjahr oder 5% gegenüber dem Erstbeitrag möglich.

Wichtig: Dazu muss das Kündigungsschreiben für die Sachversicherung dem Versicherungsunternehmen innerhalb von 4 Wochen, nach Kenntnisnahme der Gebühren oder der abgeschlossenen Regulierung des Schadenfalles, vorliegen.

Eine außerordentliche Kündigung der Sachversicherung muss immer unter Angabe der Gründe geschehen. Zusätzlich besteht auch beim Abschluss von Sachversicherungen das 14tägige Widerrufsrecht.

Bei der Kündigung bzw. dem Widerruf ist zu beachten, dass diese schriftlich erfolgen müssen. Dabei ist für die fristgerechte Wirkung das Datum des Posteingangs beim Versicherer ausschlaggebend. Eine Sachversicherung kündigen sollte man aus diesem Grund immer per Einschreiben mit Rückschein und es sollte möglichst ein paar Tage zu früh gekündigt werden.

Folgende Angaben empfehlen sich im Kündigungsschreiben beim kündigen einer Sachversicherung:

Briefkopf mit Name und Anschrift des Versicherten und des Versicherers
die Versicherungsnummer und -art des Vertrages der gekündigt wird
die Kündigung aussprechen und bei einer außerordentlichen Kündigung der Sachversicherung den Grund angeben.
einen Termin zu dem gekündigt wird angeben oder die Formulierung „hiermit kündige ich (fristwahrend) zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
Anforderung einer schriftlichen Kündigungsbestätigung
Handschriftliche und eigenhändige Unterschrift


Die Kündigung muss seitens der Gesellschaft akzeptiert werden wenn die o.g. Bedingungen erfüllt sind und Termine und Fristen eingehalten werden. Die Versicherungsgesellschaft wird dann aber in der Regel ein Mahnschreiben rausschicken und die offenen Beiträge ziemlich zeitnahe auch gerichtlich einfordern.
Gespeichert
 
 

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