Eine Kündigung ist immer von der Versicherungsart abhängig. Bei Sachversicherungen handelt es sich um die Versicherung von Sachwerten sowie der Gefahrenabwehr von Haftungsrisiken. Zu den Sachversicherungen zählen unter anderem die Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung. Bei jeder dieser Sachversicherungen wurden zum Versicherungsbeginn vertraglich die Rechte und Pflichten, unterschiedlichen Laufzeiten und Konditionen festgelegt. Diesem zugrunde liegenden Vertrag sind immer die konkreten Kündigungsfristen der Sachversicherungen zu entnehmen.
Grundsätzlich wird beim kündigen der Sachversicherung zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung unterschieden.
Kündigungsfrist Sachversicherung bei ordentlicher Kündigung
Die ordentliche fristgerechte Kündigung ist immer zur Hauptfälligkeit also zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich. Hierbei ist die Einhaltung einer in der Regel 3 monatigen Kündigungsfrist zu beachten. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat. Wurde der Kündigungstermin der Sachversicherung verpasst, verlängert sich der Vertrag in der Regel stillschweigend um ein weiteres Jahr.
außerordentliche fristlose Kündigung der Sachversicherung
Die sogenannte außerordentliche Kündigung ist sofort nach Eintritt eines Schadensfalls möglich (§ 92 VVG). Dabei ist es egal, ob der Schaden bezahlt oder nicht bezahlt wurde. Wichtig ist, dass es sich um einen Schaden gehandelt hat, der dem Grunde nach versichert war. Die genaue Kündigungsfrist ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Vertrag.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht auch, wenn sich der Versicherungsbeitrag bei gleich bleibender Leistung erhöht oder die Leistungen verschlechtert werden. In der Regel ist dies bei einer Erhöhung um 3% gegenüber dem Vorjahr oder 5% gegenüber dem Erstbeitrag möglich.
Wichtig: Dazu muss das Kündigungsschreiben für die Sachversicherung dem Versicherungsunternehmen innerhalb von 4 Wochen, nach Kenntnisnahme der Gebühren oder der abgeschlossenen Regulierung des Schadenfalles, vorliegen.
Eine außerordentliche Kündigung der Sachversicherung muss immer unter Angabe der Gründe geschehen. Zusätzlich besteht auch beim Abschluss von Sachversicherungen das 14tägige Widerrufsrecht.
Bei der Kündigung bzw. dem Widerruf ist zu beachten, dass diese schriftlich erfolgen müssen. Dabei ist für die fristgerechte Wirkung das Datum des Posteingangs beim Versicherer ausschlaggebend. Eine Sachversicherung kündigen sollte man aus diesem Grund immer per Einschreiben mit Rückschein und es sollte möglichst ein paar Tage zu früh gekündigt werden.
Folgende Angaben empfehlen sich im Kündigungsschreiben beim kündigen einer Sachversicherung:
Briefkopf mit Name und Anschrift des Versicherten und des Versicherers
die Versicherungsnummer und -art des Vertrages der gekündigt wird
die Kündigung aussprechen und bei einer außerordentlichen Kündigung der Sachversicherung den Grund angeben.
einen Termin zu dem gekündigt wird angeben oder die Formulierung „hiermit kündige ich (fristwahrend) zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
Anforderung einer schriftlichen Kündigungsbestätigung
Handschriftliche und eigenhändige Unterschrift
Die Kündigung muss seitens der Gesellschaft akzeptiert werden wenn die o.g. Bedingungen erfüllt sind und Termine und Fristen eingehalten werden. Die Versicherungsgesellschaft wird dann aber in der Regel ein Mahnschreiben rausschicken und die offenen Beiträge ziemlich zeitnahe auch gerichtlich einfordern.