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Autor Thema: Gerichtsvollzieher und WG ?!  (Gelesen 2535 mal)

derneuewieder

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Gerichtsvollzieher und WG ?!
« am: 09. April 2013, 15:21:50 »

Hallo

Ich hab mal bsl. hier durchsucht aber wollte mich mal genauer informieren.
Erstmal erklärung der sache.
Ich (mänlich :D ) wohne mit einer freundin zusammen. Die hatt mal an ne massnahme teilgenommen und entsprchend auch Kindergeld bekommen. Das Verhältniss wurde gekündigt und sie hat anscheinend 2 monate zu viel bekommen. Jetzt ca. 1,5 Jahre später bekommt sie ein Schreiben von der Kindergeldkasse bzw. ein schreiben von nem Obegerichtsvolzieher mit der forderung von knapp 1600 euro (Also die gesamte zeit soll sie zurück zahlen und nicht nur die 2 monate.)
Die vom Kindergeld haben gesagt die können es nicht mehr nachvollziehen sie soll es erst bezahlen und dann kan geprüft werden das sie nur die 2 monate  zurück zahlen muss. Jetzt ist sie natürlich damit beim Anwalt weil es zu viel ist und sie ja auch nicht einsieht es zu bezahlen. (Ausser die 2 monate die will sie ja auch zurück zahlen) Nur mal ebend  300 € oder 1600 € ist schon nen kleiner unterschied. Jetzt ist sie mit dem Gerichtsvolzieher so verblieben das sie erstmal die EV macht.
Jetzt möchte er bzw. muss er ja auch vorbei kommen und schauen ob er was pfänden kann.

Jetzt meine Frage/n

1. Er darf ja eigentlich (zumindenst ohne durchsuchungsbefehl) nicht in meine Räume.
   Klar ich kann ihn gerne mal in mein zimmer nen blick werfen lassen das er sieht das dort auch ein
   bett/schrank steht.


2. Wir haben auch ein "Party Zimmer" wo mein DJ Pc und Die Anlage steht. (Wert ca. 5000 €)
   Muss ich ihn in das Zimmer lassen auch wenn es eig. meins ist bzw. sie dort halt auch mal feiern kann.
   Und wenn ja (es könte ja ein gemeinschaftsraum sein) darf er dann auch meine Anlage Pfänden ?

3. Wir haben natürlich auch ein Gemeinschaftszimmer (wohnzimmer / Aufentaltszimmer ect.)
   Dort steht mein normaler Pc (Gamer PC mit WK ect. ca 3500 € und nen Aser 3D monitor 600€) und
   ein neuer TV an der Wand. Den Fernsehr hab ich jetzt erst bei Media Markt gekauft und habe auch noch
   die Rechnung nur steht da ja kein name drauf : / auch für den PC läuft nicht alles auf meinem Namen bzw. habe
   ich keine Rechnung/Quittung .
   Darf er die Sachen Pfänden ?

Ich mein ich kan die auch schnell zu na freundin rumbringen die sachen aber das ist ja nicht unbedingt sinn der lösung.

Angaben zur Wohnung/Haus

Es ist ein Seperater anbau an einem Mehr familien haus.
ca. 120 m² auf 2 etagen.

1. Etage  Flur, Badezimmer , Küche , WZ mit treppe zur 2. Etage
2. Etage Badezimmer , mein Zimmer , "Party Zimmer " , Ihr Zimmer.

Beim Amt (da ihre ausbildung zu ende ist bekommt sie ab diesen Monat wieder Geld vom Amt) ist die WG Bekannt und auch Aktzeptiert. Kontrollöre waren auch schon ein paar mal da zur Überprüfung : )

So das war es erstmal :) Ich bitte um Rat.

Pe Se : Antworten zu Rechtschreibfehler und/oder Groß/Kleinschreibung dürft ihr Behalten : P
Gespeichert
 

waldi

Re: Gerichtsvollzieher und WG ?!
« Antwort #1 am: 09. April 2013, 19:02:00 »

Wenn Du von 'Amt' sprichst, kann es sein, dass Du das Jobcenter meinst?
Ich nehme es einfach mal an. Und ich nehme auch mal an, dass Ihr Beide dort offiziell als WG geführt werdet, ihr also auch wirklich 'nur' eine Wohngemeinschaft bildet.

Dann brauchst Du den GV natürlich nicht in Deine Räume zu lassen.

Aber irgendetwas scheint im Vorfeld schief gelaufen zu sein. Die Zahlung von Kindergeld wird vom 'AMT' entsprechend beim Bedarf in Abzug gebracht. Wenn die Freundin also dann plötzlich keinen KG-Anspruch mehr hatte, hätte sie diesen Betrag vom Jobcenter bekommen müssen.
Ist das dort entsprechend abgeklärt worden?
Gespeichert
 
 

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