Guten Tag liebe Forengemeinde, ich bin gerade etwas verzweifelt, da ich verschiedene Aussagen gelesen habe. Ausganssituation:
Durch ein Erbe habe ich Schulden geerbt. Allerdings blieb im Urteil vorbehalten, dass nur in das Vermögen meines verstorbenen Vaters vollstreckt werden darf (Dürftigkeitseinrede). Die Gläubiger sind insoweit auch sehr umgänglich. Mein Vater besaß ursprünglich ein Haus, welches dann zwangsversteigert wurde. Im Oktober erhielt ich dann einen Brief der Bank (Bank X), dass mir noch ein Anteil aus dieser Zwangsversteigerung zusteht, da es einen Überschuss gäbe.
Ich habe daraufhin meine Gläubiger informiert, da ich nicht möchte, dass diese leer ausgehen und gefragt, ob sie wirklich schon aus der Hausversteigerung befriedigt wurden. Die Antwort war nein. Da die damalige Frau meines Vaters ebenfalls Schuldnerin ist (allerdings ist sie ins Ausland abgehauen), haben meine Gläubiger daher beschlossen, dass sie diesen Überschuss per PFUEB vereinnahmen.
Das ist auch sinnvoll, da die Gläubiger zwar (selbstverständlich) von mir diesen Anteil (der ja aus dem Erbe resultiert) erhalten würde, nicht aber von der Witwe meines Vaters.
Und jetzt meine Frage: ich habe KEIN Konto bei der Bank X, es besteht lediglich dieses "Guthaben". Ich habe ansonsten auch nichts mit dieser Bank zu tun. Wird der PFUEB dennoch an die Schufa gemeldet?
Ich habe gelesen, dass dies nicht der Fall ist, da die Bank X nur Drittschuldner ist und damit nichts an die Schufa meldet. Außerdem habe ich die Schufaklausel nicht unterschrieben, da ich ja mit dieser Bank nichts zu tun habe. Meine Gläubiger sind weder an die Schufa angeschlossen, noch würden sie mich dort melden (wie gesagt, das Verhältnis ist gut).
Wieder eine andere Person meinte allerdings, dass sehr wohl die Schufa informiert wird.
Ich muss ehrlich sagen, dass ich unglaublich schlecht schlafe, da ich bald mein Studium abschließe und voraussichtlich bei einer Bank, bzw. Versicherung arbeiten würde. Mit einem negativen Schufaeintrag geht dies (selbstverständlich) nicht.
Ps:
Um das deutlicher herauszustellen: es gibt nur einen Gläubiger, eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die restlichen Schulden wurden alle getilgt mit der Zwangsversteigerung des Hauses.