Hi Rosi,
ich würd mal so sagen lass dich vom Gläubiger zwecks der Kontopfändung nicht erpressen. Maßnahmen zum Kontopfändungsschutz findest du hier.
http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/kurse/kontopfaendung-richtig-reagieren/spiel-bei-der-kontopfaendung.htmlDein Betrag von 250 Euro den du eingezahlt hast um Rechnungen zu begleichen würde ich versuchen mir auch freistellen zu lassen.Lies dazu das was auf der Webseite ganz unten steht also das hier>>>
Was passiert mit schon vorhandenem Guthaben auf dem Girokonto?
Liegt eine Kontopfändung vor, besteht für das danach neu eingehende Sozialeinkommen auf jeden Fall sieben Tage lang Pfändungsschutz. Bei Neueingang von Arbeitseinkommen besteht ebenfalls Pfändungsschutz gemäß der Pfändungstabelle, wenn er - wie oben beschrieben - beim Amtsgericht erwirkt wurde. Häufig besteht aber am Tag der ersten Kontopfändung ein Kontoguthaben. Hierzu ist folgendes zu beachten: Der Kontopfändungsschutz betrifft dann keineswegs generell das gesamte Guthaben, sondern nur zeitanteilige Beträge des Arbeits- bzw. Sozialeinkommens. Ein Beispiel: Am Tag der Erstpfändung sind zur nächsten Gehaltszahlung noch 15 Tage zu überbrücken. Dem Schuldner stehen nach Pfändungstabelle monatlich 1.300 Euro zu. In diesem Fall hat er nur noch für den halben Monat einen Pfändungsschutz, also für 650 Euro. Ist das Bankguthaben höher, wird der Rest gepfändet. In solchen Fällen sollte der Rechtspfleger des Amtsgerichts, der Rechtsanwalt über den Beratungshilfeschein oder die Schuldnerberatungsstelle bemüht werden, um die teilweisen Ansprüche zu sichern.
Zumal müsste für dich folgendes gelten>> Für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtung gilt jetzt ein Freibetrag von 985,15 Euro pro Monat.
Versuch dir Beträge von Arbeitseinkommen in dieser Höhe auf Dauer von der Pfändung freistellen zu lassen mit Nachweisen durch die letzten Lohnabrechnungen, Kontoauszüge,usw. Wenn du monatlich mehr bekommst lies in der Pfändungstabelle nach was an Summe gepfändet werden kann. Aber beachte folgendes.
>>> Achtung: Bei versäumten Fristen wird voll gepfändet - Rückforderung kaum möglich
Wenn der Schuldner mit Arbeitseinkommen nicht rechtzeitig Pfändungsschutz beantragt (bzw. bei Sozialeinkommen binnen 7 Tagen nach Geldeingang die Beträge abhebt oder an Dritte überweist), ist die Bank gesetzlich gezwungen, die Pfändung bis zur Höhe der festgestellten Forderung vorzunehmen. Wer die Fristen für den Pfändungsschutz verpasst hat, kann die eigentlich zu Unrecht gepfändeten Beträge kaum noch zurückfordern!
Konnte ich dir damit weiterhelfen, Rosi?
Mfg
Matthias