Liebe Forum-Mitglieder,
wir befinden uns gerade in einer recht verzwickten Lage und hoffen, dass sich hier jemand für unseren Fall interessiert und eventuell einen guten Rat hat.
Unser Vater musste vor ein paar Jahren Firmeninsolvenz anmelden und trägt hieraus als Privatperson immer noch riesige Schulden mit sich, da er leider keine Privatinsolvenz angemeldet hat. Letztes Jahr ist er schwer erkrankt und es kam zu einigen Fehlern bei der klinischen Behandlung, sodass er nun mit der Pflegestufe weiterleben muss. Wir würden gerne zivilrechtlich gegen einige Fehler der klinischen Behandlung angehen und denken auch eine recht hohe Summe an Schmerzensgeld erstreiten zu können (zumindest gibt es Urteile über ähnliche Fälle, bei denen die Summe recht angemessen schien).
Nun stellt sich jedoch die Frage, ob dieser ganze Prozess, aufgrund der Verschuldung unseres Vaters, überhaupt Sinn macht? Wir möchten verschiedene Optionen abwägen:
1. Privatinsolvenz anmelden, in der Hoffnung, dass die Wohlverhaltensphase bereits vor dem Urteil eintritt? Unsere Recherchen haben ergeben, dass Schmerzensgeld, wenn man schon in der Wohlverhaltensphase ist, behalten werden kann. Hier würde sich jedoch die Frage stellen, wann diese Wohlverhaltensphase eintritt? Das konnten wir nicht wirklich rausfinden. Ist dies abhängig von der Höhe der Schulden oder einfach von der Länge des Prozesses?
2. Gibt es irgendeine Möglichkeit, bei der das Schmerzensgeld an einen Angehörigen ausgezahlt wird?
3. Oder ist es so einfach, dass Schmerzensgeld grundsätzlich trotz Schulden behalten werden kann? § 850b ZPO Absatz 2 würde bei uns denke ich zur Pfändung führen, da unser Vater durch die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit keinereli Schulden mehr abbezahlen kann.
Eventuell hat jemand noch eine komplett andere Möglichkeit?
Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit und Zeit!
Viele Grüße DieKinder