Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier und weiß nicht ob ich im richtigen Bereich bin um meine Frage zu Stellen, also bitte ein Nachsehen haben falls dem nicht so sein sollte.
Ich bin in der 10. Woche schwanger und erwarte im Dezember mein erstes Kind. Ich werde es alleine aufziehen, jedoch zum Kindsvater den Kontakt halten.
Der Vater des Kindes ist in der Lage Unterhalt zu zahlen, ich lebe jedoch leider seit geraumer Zeit von ALG 2, da ich auf Grund von Krankheit meine Schullaufbahn auf dem 2. Bildungsweg unterbrechen musste.
Mittlerweile fühle ich mich im Stande wieder etwas zu tun und würde unheimlich gerne mein Abitur nachholen, sprich da weitermachen wo ich damals aufgehört habe. Mir fehlen noch 2 Jahre zum Abitur. Vormittags würde ich mein Kind in eine KiTa geben wenn es einhalbes Jahr alt ist.
Nun stellt sich mir die Frage wie es mit Insolvenz aussieht bei meinem Vorhaben.
Eigentlich wollte ich dieses Jahr in die Insolvenz gehen, jedoch habe ich bisher keine klare Auskunft darüber erhalten ob ich dann noch mein Abitur nachholen kann. Zur Information: Ich habe noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hinter mir. Mein Schuldnerberater meinte, dies könnte ein Vorteil sein, da vor dem Gesetz jedem Menschen in Deutschland eine Erstausbildung zustünde und mir somit auch. Allerdings wollen die Gläubiger verständlicherweise an ihr Geld, jedoch werde ich mit einem Job den ich ohne Ausbildung bekommen werde, ohnehin nie soviel verdienen, dass ich über dem pfändbaren Betrag liege.
Kennt sich jemand damit aus und weiß wo da meine Rechte liegen?
Für Hilfe und Antworten wäre ich sehr dankbar!