1.) Kann ich dem eV-Termin durch Krankmeldung entgehen (seitens meines Psychotherapeuten, bei dem ich seit Jahren wegen einer schweren Depression in Behandlung bin ?
- Sie können … 900 Abs. 3 + 4 ZPO versuchen
- Sie können … Koffer packen und den Standort wechseln
- Sie können … mit der Kasse nochmals „höflich“ reden lassen
- Sie können … 765a ZPO versuchen (dürfte aber nicht viel bringen)
2.) Kann ich verhindern, daß die die Info über die Eintragung der eV an Schufa und Co. weitergegeben werden resp. diese irgendwie sonst an diese Info kommen ?
- wenn die EV abgegeben wurde, können Sie das nicht verhindern
3.) Kurz nach Eintragung der eV werde ich auch große Probleme mit meinem Auftraggeber, einer Versicherungsgesellschaft, eben wegen dieser eV bekommmen. Kann ich verhindern, daß diese von der eV erfährt ?
- Sie werden vermutlich im Zuge der EV auch Ihren Brötchengeber (Versicherungsgesellschaft) benennen müssen. Dann erfolgt eine Pfändung direkt an der Quelle. Und dann geht der Kampf um das Freiboxen des unpfändbaren Betrages los. Die Versicherungsgesellschaft erfährt also nicht nur von der eV, die wird aktiv in das Geschehen mit einbezogen. Teuflisch!
4.) Sofern ich überhaupt noch weiterarbeiten darf, habe ich auch schon das nächste Problem am Bein: Mein altes Auto werde ich bis zum nächsten HU-Termin im August aufgeben müssen und brauche ein anderes. Kann ich noch vor der Eintragung der eV resp. Weitergabe an die Schufa ein Auto finanzieren (ein sehr günstiges, sodaß ich die Raten bezahlen kann), denn nach der Eintragung bekomme ich ja auch kein Darlehen mehr.
- nach der EV wird es schwer werden mit der finanzieren.
Sie initiiren indirekt ein Berufsverbot für mich, verdienen sich dumm und dusselig an den Zinsen und Gebühren und dürfen sich auf einen ewigen Schuldner freuen, der von seiner vermutlich äusserst jämmerlichen Rente auch noch große Teile abgeben muss !?!
- Ja. Das kann sogar bis zu 50% der Rente in Form einer kassenübergreifenden Verrechnung bedeuten. Also über das hinaus, was nach 850c ZOPO pfändbar wäre.
Ebenso behauptet die Krankenkasse, als Körperschaft öffentlichen Rechts würden sie Involvenzanträgen resp. entsprechenden Verhandlungen, dass Gläubiger Zugeständnisse eingehen, grundsätzlich widersprechen.
- Das sollte man sich schriftlich geben lassen und presse-technisch ausschlachten. Die Kassen haben teilweise eine Arroganz entwickelt, die in der Tat dahin geht, alles und jeden zu vernichten, gegen jede Vernunft, gegen jede Verkehrssitte.
Das was noch folgen kann, ist ein Anfrag auf Gewerbeuntersagung. Und einen Insolvenzantrag würden die auch sofort stellen, wenn es sich um Arbeitnehmerbeiträge handeln würde.
- Die Aussage der AOK Hamburg dazu: Wir machen selbst bei Kleinstforderungen von 30 Euro "platt". Platt im wahrsten Sinne des Wortes. Sozial- und Finanzkassen sind Unternehmens-Vernichtungs-Institutionen, die auf nichts Rücksicht nehmen.
Da können Sie Sanierungspläne mit Quoten von 100% vorlegen, der Sachbearbeiter als Schreibtischtäter verstreckt sich hinter seinen *internen* Anweisungen oder verweist auf eine vermeintliche Gesetzeslage oder Rechtssprechung, die es tatsächlich gar nicht gibt. Ausnahmen gibt es freilich, die haben aber Seltenheit.
Die Konsequenz sind geradezu aufgezwungene Restschuldbefreiungsverfahren.
Der Schaden, der uns als Allgemeinheit durch diese Praxis entsteht, liegt bei etlichen hundertmillionen jährlich.
Da wird selbst die Rücknahme eines Insolvenzantrags nach zwischenzeitlichem Zahlungseingang mittlerweile abgelehnt, weil es der Gesetzgeber in seiner unendlichen Weisheit im "Gesetz zur Verbesserung der maroden Haushaltslage" ersonnen hat, die Insolvenz und das somit aufgezwungene Restschuldbefreiungsverfahren würde den Kassen mehr einspielen, als die bereits auf dem Konto eingegangenen rückständigen Beiträge, welche – oh wie widersinnig – nach Eröffnung des aufgezwungenen Insolvenzverfahrens wieder an die Insolvenzmasse herauszugeben sind. Da freut sich der Insolvenzverwalter. Der blanke Wahnwitz!
Hier hilft nur der Rückzug vom Schlachtfeld, was nicht bedeutet sich der Zwangsvollstreckung zu entziehen, vielmehr seine Existenz zu retten, oder eine Kriegserklärung an allen Fronten mit allen verfügbaren Geschützen und mit einem heftigen Erstschlag. Ist der Erstschlag heftig genug, knicken auch Schreibtischtäter in den Kassen ein. Ein Kampf, den man alleine kämpfen muss, weil es keine streithungrigen Anwälte mehr gibt und es sich auch kein Berater mehr antut, solche Auseinandersetzungen tagtäglich mit den Kassen zu führen.
Das Problem geht noch weiter: Selbst wenn Sie ein Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren durchlaufen und die Kassenforderungen der Restschuldbefreiung zugeführt werden, kann es sein, dass Sie dennoch keinen ordentlichen Versicherungsschutz mehr erlangen und die Folgebeiträge weiter bezahlen dürfen. Die Kasse kassiert dann über Jahre Beiträge, ohne eine Leistung erbringen zu müssen. Zwangsbeiträge ohne Gegenleistung, gesetzlich verordnet.