Hallo,
zunächst ein kurzes Hallo an Alle im Forum. Ich habe schon viele gute Beiträge gelesen und mich dadurch auf vieles Vorbereiten können. Vielen Dank dafür.
Nun kurz zu unserer Situation. Bei meinem Mann ist seit Anfang August das Regelinsolvenzverfahren eröffnet worden. Alles ist gut gelaufen. Inolvenzverwalter ist absolut ok. Überhaupt keine Probleme. Das die Bank das Konto sperren würde war ja klar. Der IV hat sofort ein Fax an die Bank geschickt und 2 Tage später war Konto wieder frei. Na das ging ja problemlos.....
dann wollte die Volksbank einen Termin! Der war dann heute. Die wollen das Konto (war als Guthabenkonto im März eröffnet worden) auch weiter bestehen lassen. Ohne EC-Karte (kann ich mit Leben, ist verständlich) ohne Online-Banking (ok schweren Herzens) Aber jetzt der Oberhammer. Wir dürfen keine Einzugsermächtigungen erteilen und keine Daueraufträge einrichten. Mit jedem Vorgang zum Bankschalter !!!! :fuchsteufelswild:
Ist das erlaubt? Ok sie können ja auch kündigen, aber wenn Konto- zählt da nicht Abbuchung und Einzug zum normalen Verlauf?
Jetzt haben wir noch angemerkt, dass ja z. B. das Finanzamt nur Abbuchung erlaubt bei KFZ Zulassung. Da meinte der Bänker tatsächlich...Ach ja, das müsste ich dann noch mal klären.
Leider kann ich als Ehefrau kein Konto anmelden, da ich leider in die PI folgen muss. Das Haus auf meinem Namen hatte sich unsere vorherige Bank nämlich zu unseren guten Zeiten schon gesichert.
Ich freu mich auf Antwort, auch wenn ich weiß, dass das Bankthema schon x mal besprochen wurde.