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Autor Thema: Zustimmung oder ?  (Gelesen 2950 mal)

ratlosbraucherat

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Zustimmung oder ?
« am: 16. Februar 2010, 15:07:41 »

Hallo, bräuchte dringendst mal einen Rat.

Folgendes:

A schuldet B Geld, ist eigentlich nicht viel, aber für A eine große Summe,
A überträgt B daraufhin einen Sachwert, der die Schuldensumme übersteigt, aber ist ok,
daraufhin meldet sich B nicht mehr, es kam keine Zustimmung, aber auch keine Ablehnung dem Vorschlag von A gegenüber.
A nahm darauf hin an, die Sache hat sich erledigt.
Nach über einem Jahr schickt B über einen RA einen Mahnbescheid und fordert die Schuld ein.
Man informiert den RA, wie die Sache war und wieder Funkstille.
Nach 5 Monaten kommt ein Vollstreckungsbescheid.

Wie soll A reagieren ?

A hat leider für die Sachwertübertragung keinen Nachweis mehr.

Danke für eine Antwort.


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paps

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Re: Zustimmung oder ?
« Antwort #1 am: 16. Februar 2010, 17:04:50 »

Zeugen?
Wurde der Sachwert in den Besitz von B übergeben?

Wenn ja, dann VB widersprechen, Forderung ist erledigt.
Könnte aber zur Folge haben, dass Klage folgt und ein Gericht die (Nicht)Erfüllung  feststellen muß.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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ratlosbraucherat

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Re: Zustimmung oder ?
« Antwort #2 am: 16. Februar 2010, 23:11:29 »

Danke für die Antwort.

A hat B schriftlich informiert, Brief leider nicht gespeichert und auch nicht mit Einschreiben geschickt, 1 Zeuge hat Brief gelesen und gesehen, dass Brief eingesteckt wurde.

B hatte und hat die Möglichkeit den Sachwert für sich zu nutzen, A hat ihm volles Nutzungsrecht eingeräumt.

B verlangt auch noch die Bezahlung eines Vertrages, der nie von A unterschrieben wurde. Kann er das verlangen ?
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Zustimmung oder ?
« Antwort #3 am: 17. Februar 2010, 20:26:58 »

Danke für die Antwort.

A hat B schriftlich informiert, Brief leider nicht gespeichert und auch nicht mit Einschreiben geschickt, 1 Zeuge hat Brief gelesen und gesehen, dass Brief eingesteckt wurde. Fraglich, ob Zeuge akzeptiert wird vor Gericht.

B hatte und hat die Möglichkeit den Sachwert für sich zu nutzen, A hat ihm volles Nutzungsrecht eingeräumt. Lass ich jetzt mal so stehen, da ich nicht weiss um was es geht.

B verlangt auch noch die Bezahlung eines Vertrages, der nie von A unterschrieben wurde. Kann er das verlangen ? Ja kann er, ob er damit vor Gericht durchkommt ist ne andere Sache.
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