Wenn da nicht die Sparkasse eine weitere Hintertür aufgemacht hätte und sich direkt an die Rentenversicherung gewandt hätte.
-> dies ist nur möglich, wenn entweder ein vollstreckbarer Titel vorliegt oder eine Lohnabtretung.
Gleiches Prinzip, zusammen rechnen der beiden Renten (meine Frau und Ich) und damit über der Pfändungsgrenze
-> das geht nicht. Ein Zusammenrechnen ist nicht statthaft. Schon überhaupt nicht auf ersuchen der Sparkasse. Was statthaft ist, wäre der Antrag (zu stellen beim Gericht) den jeweiligen Ehepartner bei der Berechnung des Pfändungsbetrages wegen eigenen Einkünften nicht oder nur teilweise zu berücksichtigen. Alles andere ist Unsinn.
und damit hat die Sparkasse einen Wert von über 180.-Euro errechnet und die Rentenversicherung teilte uns in einem Schreiben lapidar mit,dass sie ab 01/2010 monatlich diesen Betrag an die Sparkasse überweisen werden.
-> dann sollten Sie gegen der RV vorgehen. Willkür in Old Germany gibt es nicht.
Die Schuldnerberatung hat sich mit der Rentenversicherung in Verbindung gesetzt und bekam zur Antwort, dies betreffe tausende Ehepaare in deutschland und es sei absolut rechtens, weil die RV dies so praktiziere.
-> da würde ich sehr sehr hellhörig werden und mal die Obrigkeit einschalten.
Nun ist mir halt nach dieser Aussage so richtig nicht mehr zum Lachen.
-> Ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, eine Zusammenrechung von Renten innerhalb der Ehegemeinschaft um dann aus dem rechnerischen "Haushaltseinkommen" gem. Tabelle den Pfändungsbetrag zu ermitteln, halte ich für höchst rechtswidrig.
Nach dieser Aussage kann Jeder ,ob berechtigt oder nicht,bei der rentemnversicherung so ein Teil einbringen und die führen es ohne jegliche rechtliche Prüfung einfach aus.
-> was für ein Teil? Wenn es eine (Lohn)Abtretung ist, die von der Bank offen gelegt wurde, kann eine Zusammenrechung wie von Ihnen beschrieben nicht erfolgen. B-Schein beim Amtsgericht beschaffen, Anwalt einschalten und losprügeln!
Die Schuldnerberatung sagt dazu, sollte im Januar 2010 ein Abzug erfolgen, so werden sie mit uns gemeinsam über einen Rechtsanwalt diese Angelegenheit klären.
-> Eben! Und die Presse dazu einladen. Das wird ein schöner Skandal. Tausende von Rentenbezieher zu Gunsten der Banken- und Sparkassen geprellt.