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Autor Thema: Pfändungsfreigrenze und Kontopfändung  (Gelesen 6124 mal)

beri11

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Pfändungsfreigrenze und Kontopfändung
« am: 01. November 2009, 11:34:39 »

Unsere Sparkasse hat trotz des nicht erreichens der Pfändungsgrenze mit Berufung auf AGB - Pfändungsrecht und ohne Titel und ohne
Anschreiben einfach das gesamte Geld ,das auf dem Konto war,eingezogen.
Die berufen sich ohne konkrete Angabe auf eben AGB - Pfändungsrecht und mehr nicht.
Meine Frage,dürfen die denn das ohne irgendeinen rechtsverbindlichen Beschluß und ohne Vorankündigung.
Beide,meine Ehefrau und Ich liegen mit dem Einkommen ( Rente und EU-rente) unterhalb dieser Pfändungsfreigrenze.Und die Schuldnerberatung teilte uns mit,das wir niemals gepfändet werden dürfen.
2.Frage:

betrifft diese 7 Tage,indem der Gläubiger das Geld nicht anfassen dürfen.Wie werden diese 7 Tage gerechnet.Zählt der Monat(z.B.
vom 01. bis zum 7. des Monats) oder zählen diese Tage vom Tag des Geldeingangs bis eben diese 7 Tage um sind.

Für recht aussagekräftige Antworten wäre ich dankbar.Denn meine Krankheit hat uns leider zur Privatinsolvenz hingebracht.Und jetzt
nimmt die Sparkasse uns noch die Grundlage für ein jetzt schon sehr bescheidenes Leben.

Die Insolvenzunterlagen sind zur Bearbeitung bereits bei der Schuldnerberatung in Mönchengladbach.

Danke fürs Lesen und auch für die Antworten.

mit freundlichen Grüßen        beri11
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Feuerwald

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Re: Pfändungsfreigrenze und Kontopfändung
« Antwort #1 am: 01. November 2009, 14:01:27 »

dürfen die denn das ohne irgendeinen rechtsverbindlichen Beschluß

-> der BGH hat den Banken hier einen Freibrief in die Hand gedrückt. Ja, die dürfen. Denn es   nicht gepfändet, es wird aufgerechnet. Der Pfändungsschutz greift deshalb nicht.




Beide,meine Ehefrau und Ich liegen mit dem Einkommen ( Rente und EU-rente) unterhalb dieser Pfändungsfreigrenze.

-> jetzt ist es m.W. aber so, dass es auch ein Aufrechnungsverbot für Sozialleistungen  innerhalb der 7-Tages-Schutzfrist gilt. Anders als bei Arbeitseinkommen kann die Bank in der genannten Frist nicht wirksam aufrechnen. Es wäre daher zu prüfen, ob die Renten nach dem SGB gezahlt werden und ob die Aufrechnung innerhalb der 7-Tages-Frist erfolgte.



Und die Schuldnerberatung teilte uns mit, das wir niemals gepfändet werden dürfen.

-> ja, aber wie gesagt, da wird ja auch nicht gepfändet. Ihre Beratungsstelle hätte Sie zumindest auf die Gefahr einer Aufrechnung durch die Gläubigerbank hinweisen müssen, damit Sie rechtzeitig hätten Vorkehrungen treffen können.


Wie werden diese 7 Tage gerechnet.

§ 55 SGB  I 

... für die Dauer von sieben Tagen seit der Gutschrift der Überweisung unpfändbar
... Bei Empfängern laufender Geldleistungen sind die in Absatz 1 genannten Forderungen nach Ablauf von sieben Tagen seit der Gutschrift sowie Bargeld insoweit nicht der Pfändung unterworfen, als ihr Betrag dem unpfändbaren Teil der SGB I § 55 - Kontenpfändung und Pfändung von Bargeld"


oder zählen diese Tage vom Tag des Geldeingangs bis eben diese 7 Tage um sind.

-> genau.

bei der Schuldnerberatung in Mönchengladbach.

-> die hätten die Gefahr erkennen müssen. Jetzt sollen die dabei helfen, der Bank begreiflich zu machen, dass es entgegen der BGH Entscheidung bei Sozialleistungen eine Aufrechnung nicht wirksam ist.
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beri11

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Re: Pfändungsfreigrenze und Kontopfändung
« Antwort #2 am: 07. Dezember 2009, 08:37:50 »

Ist schon etwas länger her,als ich hier war.
Aber das hat mit meiner Krankheit zu tun.Denn normalerweise mache ich keine "halben" Sachen.
Ja,wie ist der heutige Stand der Dinge.Durch das Eingreifen der Schuldnerberatung in einer Absprache mit einem der Vorstände der Sparkasse wurde angewiesen,dass das Geld auszuzahlen ist.
Ist auch geschehen und nunmehr wäre ja eigentlich alles in Ordnung.Wenn da nicht die Sparkasse eine weitere Hintertür aufgemacht
hätte und sich direkt an die Rentenversicherung gewandt hätte.
Gleiches Prinzip,zusammen rechnen der beiden Renten (meine Frau und Ich) und damit über der Pfändungsgrenze und damit hat die
Sparkasse einen Wert von über 180.-Euro errechnet und die Rentenversicherung teilte uns in einem Schreiben lapidar mit,dass sie ab 01/2010 monatlich diesen Betrag an die Sparkasse überweisen werden.
Die Schuldnerberatung hat sich mit der Rentenversicherung in Verbindung gesetzt und bekam zur Antwort,dies betreffe tausende
Ehepaare in deutschland und es sei absolut rechtens,weil die RV dies so praktiziere.
Nun ist mir halt nach dieser Aussage so richtig nicht mehr zum Lachen.
Nach dieser Aussage kann Jeder ,ob berechtigt oder nicht,bei der rentemnversicherung so ein Teil einbringen und die führen es ohne jegliche rechtliche Prüfung einfach aus.
Das ist in meinen Augen Betrug auf höchster Ebene.
Die Schuldnerberatung sagt dazu,sollte im Januar 2010 ein Abzug erfolgen,so werden sie mit uns gemeinsam über einen Rechtsanwalt diese Angelegenheit klären.
Denn diese Praxis hat keinerlei Rechtsgrundlage und ist vor dem Gesetz absolut illegal.Dann braucht man auch keine gesetzliche
Privatinsolvenz mehr.
Nun bin ich erstmal am Ende mit meinem Latein und weiß absolut nicht mehr weiter.

PS:  recht herzlichen Dank für die Glückwünsche zum Geburtstag.

der beri11 aus Mönchengladbach :nono:
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manumaus1970

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Re: Pfändungsfreigrenze und Kontopfändung
« Antwort #3 am: 08. Dezember 2009, 17:39:44 »

Hallole ich hatte auch schon das Problem und ich habe folgenden tipp bekommen.
Du kannst einen Antrag auf Kontofreigabe gem. § 850k ZPO bei Gericht machen und da bekommst du dein Geld.über den Antrag bekommst du noch Tipps im Internet.
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beri11

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Re: Pfändungsfreigrenze und Kontopfändung
« Antwort #4 am: 09. Dezember 2009, 08:53:44 »

danke erst mal für die Antwort.
Doch dies ist nicht das Problem.Die negative Rolle der Rentenversicherung in Zusammenarbeit mit der Sparkasse macht mir echt Kopfzerbrechen.
Denn das Gericht nimmt sicher keine Verbindung mit der Rentenversicherung auf,um denen mit zuteilen,dass sie hier ganz stark
gegen existierende Gesetze verstoßen.
Hier weiß ich noch keinen regulären Weg.Denn bei der Rentenversicherung bin ich sicher der Zwerg,der den Kampf gegen einen
Riesen aufnehmen muss.
Aus meiner Sicht nimmt sich die Rentenversicherung gemeinsam mit der Sparkasse Rechte heraus,die illegal und wahrscheinlich
in dieser Art einmalig in Deutschland sind.
Denn diese Rentenversicherung ist eine staatliche Einrichtung und verstößt gewollt gegen Recht und Gesetz.
Vielleicht kennt ja noch irgend jemand in den Weiten des Internets eine Antwort auf mein Problem,welches mich zur Zeit einfach
sprachlos macht.
Danke für`s lesen.Ich hoffe,dass sich noch einige Betroffene melden.Denn die gibt es hier sicherlich.

der beri11 aus Mönchengladbach :juchu: :fuchsteufelswild: :girl: :lollol:
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Feuerwald

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Re: Pfändungsfreigrenze und Kontopfändung
« Antwort #5 am: 09. Dezember 2009, 10:59:03 »

Wenn da nicht die Sparkasse eine weitere Hintertür aufgemacht  hätte und sich direkt an die Rentenversicherung gewandt hätte.

-> dies ist nur möglich, wenn entweder ein vollstreckbarer Titel vorliegt oder eine Lohnabtretung.


Gleiches Prinzip, zusammen rechnen der beiden Renten (meine Frau und Ich) und damit über der Pfändungsgrenze

-> das geht nicht. Ein Zusammenrechnen ist nicht statthaft. Schon überhaupt nicht auf ersuchen der Sparkasse. Was statthaft ist, wäre der Antrag (zu stellen beim Gericht) den jeweiligen Ehepartner bei der Berechnung des Pfändungsbetrages wegen eigenen Einkünften nicht oder nur teilweise zu berücksichtigen. Alles andere ist Unsinn.


und damit hat die Sparkasse einen Wert von über 180.-Euro errechnet und die Rentenversicherung teilte uns in einem Schreiben lapidar mit,dass sie ab 01/2010 monatlich diesen Betrag an die Sparkasse überweisen werden.

-> dann sollten Sie gegen der RV vorgehen. Willkür in Old Germany gibt es nicht.


Die Schuldnerberatung hat sich mit der Rentenversicherung in Verbindung gesetzt und bekam zur Antwort, dies betreffe tausende Ehepaare in deutschland und es sei absolut rechtens, weil die RV dies so praktiziere.

-> da würde ich sehr sehr hellhörig werden und mal die Obrigkeit einschalten.


Nun ist mir halt nach dieser Aussage so richtig nicht mehr zum Lachen.

-> Ohne den genauen Sachverhalt zu kennen,  eine Zusammenrechung von Renten innerhalb der Ehegemeinschaft um dann aus dem rechnerischen "Haushaltseinkommen" gem. Tabelle den Pfändungsbetrag zu ermitteln, halte ich für höchst rechtswidrig.


Nach dieser Aussage kann Jeder ,ob berechtigt oder nicht,bei der rentemnversicherung so ein Teil einbringen und die führen es ohne jegliche rechtliche Prüfung einfach aus.

-> was für ein Teil? Wenn es eine (Lohn)Abtretung ist, die von der Bank offen gelegt wurde, kann eine Zusammenrechung wie von Ihnen beschrieben nicht erfolgen. B-Schein beim Amtsgericht beschaffen, Anwalt einschalten und losprügeln!


Die Schuldnerberatung sagt dazu, sollte im Januar 2010 ein Abzug erfolgen, so werden sie mit uns gemeinsam über einen Rechtsanwalt diese Angelegenheit klären.

-> Eben! Und die Presse dazu einladen. Das wird ein schöner Skandal. Tausende von Rentenbezieher zu Gunsten der Banken- und Sparkassen geprellt.

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beri11

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Re: Pfändungsfreigrenze und Kontopfändung
« Antwort #6 am: 11. Dezember 2009, 08:37:18 »

Ich habe heute um 11.30 Uhr gemeinsam mit meiner Gattin den Termin bei der Schuldnerberatung zum Ausfüllen der großen
Fragebogen.
Die hier eingestellten Themen werde ich mitnehmen, einschließlich der Antworten und am Wochenende über den Verlauf berichten.
Ich bin echt neugierig,was die Schuldnerberatung dazu für eine Meinung hat.

Euch allen ein schönes Wochenende besser einen schönen 3.Advent.

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manumaus1970

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Re: Pfändungsfreigrenze und Kontopfändung
« Antwort #7 am: 12. Dezember 2009, 15:21:12 »

Halloe hoffe dein Termin war gut wünsche auch einen schönen 3.Advent.
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