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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: KFZ Kredit Rückstand  (Gelesen 9202 mal)

achhillis

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KFZ Kredit Rückstand
« am: 16. Mai 2011, 22:09:45 »

Hallo,
 Ich habe bei meinem KFZ Kredit eine monatliche Rate von 143,-€.
Nun habe ich einen Zahlungsrückstand von 385,-€ durch Verzugszinsen usw.  Der Rückstand wurde nun von der Santander Bank an die ISV Inkasso abgegeben. Diese Kamen nun und wollen das Geld sofort bar haben oder das Auto sicherstellen. Ich habe Ihnen und der Bank angeboten den Rückstand in 2 Raten zu bezahlen, aber davon wollte der Inkasso Mensch nichts wissen.Die Bank hat sich noch nicht wieder gemeldet.
Darf der Mann nun das Auto Freitag einfach so mitnehmen?Es wird zur Arbeit benötigt.

Danke schonmal

achhillis
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Angestellte80

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Re: KFZ Kredit Rückstand
« Antwort #1 am: 17. Mai 2011, 07:23:57 »

also sicher bin ich mir nicht, aber ich persönlich kann mir vorstellen, dass es erst "sicher gestellt" werden kann wenn der Kredit gekündigt wurde. Ich gehe davon aus(aus eigener Erfahrung mit der Santander) das es Angst macherrei ist seitens des Inkassoinstitutes.  :dntknw:
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Viele Grüße

Angestellte80
 

Fallera

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Re: KFZ Kredit Rückstand
« Antwort #2 am: 17. Mai 2011, 10:20:51 »

Das KFZ ist Eigentum der Bank bis zur vollständigen Bezahlung!

Eine Kreditkündigung seitens der Bank ist möglich wenn:

"der Darlehensnehmer muss mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug sein und
es müssen Ratenrückstände von mindestens 10 Prozent (Laufzeit des Ratenkredits < drei Jahre) bzw. 5 Prozent (Laufzeit des Ratenkredits > drei Jahre) des Nennbetrags des Darlehens bestehen und
die Bank muss in der dritten Mahnung die Kreditkündigung, unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist und mit Verweis auf die Folgen, androhen."


Lassen sie sich von dem Inkassounternehmen doch mal eine Vollmacht zur Herausgabe des KFZ seitens der Bank zeigen!
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Kurt Cobain
 

achhillis

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Re: KFZ Kredit Rückstand
« Antwort #3 am: 17. Mai 2011, 13:44:16 »

Danke schonmal, mir geht es aber darum ob das inkasso einfach sagen kann: "Ich will das Geld bis Freitag oder Auto ist weg" Ich würde den Rückstand ja am Monatsende ausgleichen.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: KFZ Kredit Rückstand
« Antwort #4 am: 17. Mai 2011, 17:41:43 »

Wir machen zwar sowas nicht, da wir keine Mandanten mit KFZ-Krediten haben bzw. dann das Auto bereits weg ist, aber so wie ich Fallera verstehe darf die Bank bzw. das Ink. das. Die werden sicherlich eine ordentliche Kündigung geschrieben haben, schließlich ist das ein Formbrief und meist war schon mal was denn was hat die Bank vom Auto?? Die wollen viel lieber ihr Geld.
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achhillis

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Re: KFZ Kredit Rückstand
« Antwort #5 am: 17. Mai 2011, 18:00:56 »

Eine kündigung des Kreditvertrages wurde nicht ausgesprochen nur der Rückstand an das Inkasso Unternehmen abgegeben.
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tomwr

Re: KFZ Kredit Rückstand
« Antwort #6 am: 17. Mai 2011, 19:05:43 »

Darf der Mann nun das Auto Freitag einfach so mitnehmen?Es wird zur Arbeit benötigt.

Nein darf er nicht. Bei der Herausgabe des Autos handelt es sich allenfalls um eine vertraglich geschuldete Leistung. Die kann ein Gläubiger aber nicht zwangsweise durchsetzen. Dazu bedarf es eines gerichtlichen Titels und die Vollstreckung über einen Gerichtsvollzieher. Ich gehe mal davon aus, dass dies nicht vorliegt.

Ich würde die Bank und/oder das Inkasso anschreiben, dass der rückständige Betrag bis dann und dann bezahlt wird und den "Termin" absagen. Zu dem Termin einfach nicht anwesend sein oder aufmachen und das Auto erstmal woanders parken. Alles andere ergibt sich dann schon wenn die Beträge bezahlt sind.
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Fallera

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Re: KFZ Kredit Rückstand
« Antwort #7 am: 17. Mai 2011, 19:28:35 »

Ich denke bei Eigentumsvorbehalt sieht die Sachlage etwas anders aus! Auch ein Versandhandel darf auf Raten gekaufte, jedoch nicht vollständig bezahlte Artikel wieder abholen. Einen gerichtlichen Titel bedarf es in dem Fall nicht!

Ebenso bei einem KFZ welches auf Raten gekauft wurde!

Eigentumsvorbehalt:

Die Übereignung einer beweglichen Sache erfolgt gemäß § 929 BGB durch Einigung (über den Eigentumsübergang) und Übergabe (der Sache). Beim Eigentumsvorbehalt wird die Sache bereits an den Käufer übergeben, die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer erfolgt jedoch unter der aufschiebenden Bedingung (§ 158 BGB), dass der Käufer den Kaufpreis vollständig zahlt. Erst bei vollständiger Zahlung (dann aber automatisch) wird die Einigung wirksam, so dass erst dann die Übereignung insgesamt vollzogen ist. Zu unterscheiden ist der Eigentumsvorbehalt von der Realofferte.

Ist noch keine Kreditkündigung erfolgt, muss die Bank sich auch an das übliche Prozedere halten bevor das Auto abgeholt werden kann!

Die Santander Bank ist jedoch bekannt dafür sehr schnell mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.

Aber wie gesagt, lassen Sie sich vom Inkassodienst die Vollmacht zeigen!

Vor allem aber zahlen Sie so schnell wie möglich die Rückständigen Raten!

« Letzte Änderung: 17. Mai 2011, 19:40:13 von Fallera »
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misstraut2011

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Re: KFZ Kredit Rückstand
« Antwort #8 am: 17. Mai 2011, 19:28:56 »

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass die Bank einen sogenannten Barinkassoauftrag erteilt hat. Dies bedeutet, dass in erster Linie die rückständigen Raten kassiert werden sollen, natürlich wird in diesem Zusammenhang gerne auch mit der Wegnahme des Fahrzeuges gedroht, ein anderes Druckmittel liegt ja dann nicht vor, sofern der Vertrag noch nicht gekündigt wurde.

Grundsätzlich sind die Inkassodienste gehalten, diese Aufträge innerhalb kurzer Frist abzuwickeln, es ist aber auch durchaus möglich, Teilzahlungen zu vereinbaren.

Wenn es sich um einen sogenannten Barinkassoauftrag handelt, können die Inkassodienste nur dann erfolgreich abschließen, wenn sie entweder die Gelder kassieren oder aber das Fahrzeug sicherstellen. Um eben an das Fahrzeug zu kommen, müsste sich der Schuldner schriftlich zahlungsunfähig erklären. Dies würde dann zu einer sofortigen Kündigung des Kreditvertrages führen.

Also Ruhe bewahren: kurzfristige Rückführung der Rückstände avisieren bzw. diese dann auch zahlen.

Übrigens sind die Inkassogebühren nicht gerade gering. Bei einem Barinkasso-Auftrag gibt es m.E. keinerlei rechtliche Grundlage, diese zahlen zu müssen. Jedoch wird man damit rechnen müssen, dass man sicher mehrfach kontaktiert wird. Einfach mal nicht einschüchtern lassen.

LG
MissTraut
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tomwr

Re: KFZ Kredit Rückstand
« Antwort #9 am: 19. Mai 2011, 19:12:13 »

Ich denke bei Eigentumsvorbehalt sieht die Sachlage etwas anders aus! Auch ein Versandhandel darf auf Raten gekaufte, jedoch nicht vollständig bezahlte Artikel wieder abholen. Einen gerichtlichen Titel bedarf es in dem Fall nicht!

Ebenso bei einem KFZ welches auf Raten gekauft wurde!

Sorry aber das ist nur theoretisch so.

Die Herausgabe ist eine vertraglich Verpflichtung und der Verkäufer ist berechtigt die Sache herauszuverlangen. Aber mehr nicht. In Deutschland herrscht ja keine Selbstjustiz. Er darf weder in die Wohnung eindringen noch sonst Gewalt anwenden. So was will er machen, wenn der Schuldner die Ware nicht rausgibt ? Kann er nur einen Gerichtsvollzieher beauftragen und dazu sind aber die vertraglichen Vereinbarungen nicht ausreichend. Für die Beauftragung eines GV braucht man einen Vollstreckungstitel. Ein Vertrag (selbst wenn Eigentumsvorbehalt vereinbart ist) ist aber kein Vollstreckungstitel.

Also es wäre ja auch noch schöner wenn in diesem Rechtsstaat Anarchie herrscht und sich jeder Gläubiger einfach nimmt was ihm zusteht (notfalls wohl mit Gewalt oder wie) ?
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Insokalle

Re: KFZ Kredit Rückstand
« Antwort #10 am: 19. Mai 2011, 20:10:15 »

Da ist was dran. Theoretisch wird es beim Versandhandel wohl bleiben. Ich glaube auch nicht, dass ein Lieferant dem Käufer auflauert und ihm die gekauften aber nicht bezahlten Klamotten vom Leib reißt. Aber zB bei Autos soll die Abholung schon vorgekommen sein.

Allerdings denke ich, liegen fallera und misstraut auch nicht allzu falsch. Sind die Verträge gekündigt, gibt es wohl kein Besitzrecht des Käufers mehr. Der Herausgabeanspruch des Verkäufers ergibt sich nicht unbedingt aus einem Vertrag sondern aus seinem Eigentumsrecht, § 985 BGB. Außerdem kommt dem Verkäufer/Eigentümer u.U. § 864 Abs. 2 BGB zu Hilfe. Meines Wissens müsste es dazu auch entsprechende Entscheidungen geben.


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misstraut2011

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Re: KFZ Kredit Rückstand
« Antwort #11 am: 20. Mai 2011, 20:34:37 »

Hallo,

bei gekündigten Verträgen wird im Regelfall immer ein Sicherstellungsauftrag erteilt, die wiederum zu mindestens 95 % auch positiv abgeschlossen werden können. In den restlichen Fällen wird abgewogen, ob ggfs. Strafanzeige erstattet wird. Da muss natürlich schon einiges zusammenkommen, Zahlungsverhalten, Werthaltigkeit des Fahrzeuges etc.

Einige Staatsanwaltschaften lehnen die Eröffnung eines Strafverfahrens ab mit dem Hinweis, der Gläubiger möge den zivilrechtlichen Weg beschreiten, was dieser dann auch macht. Es gibt aber auch genug Fälle in denen es dann doch zum Strafverfahren kommt und oftmals auch zu einer Verurteilung.

Aber noch einmal: So wie es verstanden habe, ist der Vertrag noch nicht gekündigt, also würde ich mal behaupten wollen, es ist ein sogenannter Barinkassoauftrag. Da gibt es meines Wissens weder für das Inkassobüro noch für den Gläubiger eine rechtliche Grundlage, den Schuldner zur Zahlung zu verdonnern.

Der Idealfall sieht so aus: Du gleichst die bestehenden Rückstände am besten gestern noch aus (vielleicht doch mal die Familie fragen, ob kurzfristig ausgeholfen werden kann, kannst es ja dann dort in zwei Teilraten zurückzahlen) und die Zahlung der Inkassokosten verweigern. Selbstverständlich zukünftig darauf achten, dass keine Zahlungsrückstände mehr entstehen.

LG
MissTraut

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tomwr

Re: KFZ Kredit Rückstand
« Antwort #12 am: 20. Mai 2011, 21:32:51 »

Da ist was dran. Theoretisch wird es beim Versandhandel wohl bleiben. Ich glaube auch nicht, dass ein Lieferant dem Käufer auflauert und ihm die gekauften aber nicht bezahlten Klamotten vom Leib reißt. Aber zB bei Autos soll die Abholung schon vorgekommen sein.

Allerdings denke ich, liegen fallera und misstraut auch nicht allzu falsch. Sind die Verträge gekündigt, gibt es wohl kein Besitzrecht des Käufers mehr. Der Herausgabeanspruch des Verkäufers ergibt sich nicht unbedingt aus einem Vertrag sondern aus seinem Eigentumsrecht, § 985 BGB. Außerdem kommt dem Verkäufer/Eigentümer u.U. § 864 Abs. 2 BGB zu Hilfe. Meines Wissens müsste es dazu auch entsprechende Entscheidungen geben.

Voraussetzung ist erstmal, dass der (sagen wir mal) Kreditgeber einen unbestrittenen Herausgabeanspruch des Fahrzeugs gegenüber dem Schuldner hat. Gemäß §986 BGB kann der Schuldner jedoch Einwendungen erheben, die in dem Fall gerichtlich geklärt werden müssen. Er könnte z.B. einwenden, dass der Wert des Fahrzeugs die Restschuld übersteigt. In dem Fall wird nur ein Gericht den Fall klären können. Nochmal Selbstjustiz ist im deutschen Rechtssystem nicht vorgesehen. Dann könnte ja genauso gut ein Gläubiger privat bei einem Schuldner eine Taschenpfändung vornehmen oder Gegenstände aus der Wohnung mitnehmen. Darf er aber nicht, darf nur der Gerichtsvollzieher. Oder ein Vermieter darf die Wohnung eines Mieters nicht betreten, selbst nicht wenn er vertragswidrig mit Zahlungen im Rückstand ist. Usw. usw.
« Letzte Änderung: 20. Mai 2011, 21:34:32 von tomwr »
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Insokalle

Re: KFZ Kredit Rückstand
« Antwort #13 am: 21. Mai 2011, 19:57:09 »

Ja, komplizierte Materie, das kann schon zu Verwirrtheit führen und einen zur Verzweiflung bringen.
Man sollte zufrieden sein, dass einige Vorschriften in bestimmten Situationen - bis zu einem gewissen Grad natürlich - freie Hand gewähren (nur um einige Beispiele zu nennen: 858 iVm 227 ff, 904 ff, 859 (!) BGB usw. usw.).

Nochmal deutlich: § 864 BGB legalisiert unter den dort genannten Voraussetzungen die verbotene Eigenmacht!

Nur, wen es noch interessiert: Auszug aus BGH II ZR 144/97
3. Die Widerklage auf Herausgabe der im Besitz der Kl. befindlichen Hubarbeitsbühne ist unbegründet, weil feststeht, daß die Kl. an ihr ein Besitzrecht als Eigentümerin hat. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn sie sich den Besitz an dieser Arbeitsbühne ohne den - maßgeblichen - Willen des L als unmittelbaren Besitzers, bei dem sich die Arbeitsbühne seinerzeit zu Reparaturzwecken befand, durch verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) verschafft haben sollte. Denn der Ausschluß petitorischer Einwendungen des Besitzers gem. § 863 BGB gilt seinem Sinn und Zweck nach bei Entscheidungsreife des von dem Besitzer beanspruchten Rechts zum Besitz nach dem Rechtsgedanken des § 864 II BGB jedenfalls dann nicht, wenn über das Besitzrecht letztinstanzlich - wenn auch incidenter - entschieden wird und der Herausgabekl. die Sache sogleich wieder an den Besitzberechtigten herausgeben müßte (vgl. dazu BGHZ 73, 355 [359] = NJW 1979, 1358 = LM § 863 BGB Nr. 2).  

Und es gibt noch weitere solch schöner Geschichten. Man versetze sich zur Abwechslung in die Lage des Eigentümers.

Allerdings sollte der sich schon genau überlegen, ob er so vorgehen will. Immer noch kommt es auf den Einzelfall an und es gibt sicherlich Fälle, die grenzwertig sind. Misstraut hat es gut beschrieben.
« Letzte Änderung: 22. Mai 2011, 11:25:49 von Insokalle »
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tomwr

Re: KFZ Kredit Rückstand
« Antwort #14 am: 23. Mai 2011, 21:04:26 »

Nochmal deutlich: § 864 BGB legalisiert unter den dort genannten Voraussetzungen die verbotene Eigenmacht!

Das mag zutreffend sein. Wobei man aber auch klarstellen müßte, in welcher Form verbotene Eigenmacht ausgeübt wird bzw. werden darf.

Zitat
Die H. L. GmbH zahlte den Mietzins aus ihrem Vertrag mit der Klägerin nur bis April 1994. Die Klägerin kündigte deshalb diesen Vertrag fristlos mit Schreiben vom 15. Juli 1994 und verlangte von der Beklagten vergeblich Herausgabe der Arbeitsbühnen. Eine von ihnen, die sich im Juli 1994 zu Wartungsarbeiten bei H. L. befand, hat die Klägerin in Besitz genommen.

Es ist nicht näher ausgeführt, wie die Klägerin die Hubarbeitsbühne in Besitz genommen hat. Unterm Arm kann man die ja schlecht nehmen. Tatsache ist, dass ein widerrechtliches Eindringen z.B. auf das Werksgelände vermutlich nicht mehr als "Eigenmacht" gewertet werden kann, denn hier handelt es sich dann sicherlich um Hausfriedensbruch. Auch dürfte zur Herausgabe keine Gewalt angewendet werden, weder verbal noch physisch. Möglicherweise hat ein Mitarbeiter den Zutritt und die Mitnahme der Bühne gestattet bzw. geduldet.

Sicherlich wäre es möglich und wahrscheinlich auch zulässig, wenn der Eigentümer des Kfz dieses selbst abholt oder abholen läßt weil er zum Beispiel einen Schlüssel dafür besitzt und den Standplatz kennt. Ob die Beauftragung eines Abschleppdienstes zulässig wäre, mag ich schon wieder bezweifeln. Aber das ist jetzt mal meine persönliche Meinung dazu. Urteilen werden über sowas halt die Gerichte.

Tatsache ist aber, dass der Besitzer des Kfz die Herausgabe des Schlüssels und die Nennung des Standortes des Kfz verweigern kann und der Eigentümer mit legalen Mitteln eigentlich kaum weitere Möglichkeiten hat. Im Übrigen dürfte in dem BGH Fall vermutlich eindeutig sein, dass die Höhe der offenen Forderungen aus 10 Arbeitsbühnen den Wert der einen Arbeitsbühne deutlich übersteigt und insofern eine Einwendung nach §863 BGB vermutlich ziemlich erfolglos sein dürfte. Das kann aber bei einer Finanzierung eines Kfz und Zahlung der monatlichen Raten durchaus anders zu beurteilen sein je nach offener Forderung und Restwert des Kfz.

Aber das ist ja nur eine Randdiskussion. Obwohl wenn man das Auto braucht und die restlichen Raten auch noch bezahlen kann und will dann sollte man halt mal woanders parken wenn sich ein Inkassodienst schon ankündigt.
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