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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Steuererklärung nach Restschuldbefreiung  (Gelesen 21368 mal)

Stars1975

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Re: Steuererklärung nach Restschuldbefreiung
« Antwort #40 am: 05. November 2011, 17:59:10 »

Ich weiß nur das der komplette Betrag an das andere Finanzamt gegangen ist,  zumindest hat sie mir das am Telefon gesagt.
Dann warte ich mal die Umbuchungsmitteilung ab und dagegen lege ich dann Einspruch ein?!?
Kann ich mich dann nochmal hier melden und kann mir dann vielleicht jemand sagen wie man so einen Einspruch am sinnvollsten schreibt?
Wäre ich sehr dankbar dafür.
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Stars1975

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Re: Steuererklärung nach Restschuldbefreiung
« Antwort #41 am: 06. November 2011, 13:51:10 »

@insokalle, jetzt habe ich nochmal eine Frage und zwar habe ich jetzt gerade gesehen, das die Schulden die mein Mann beim FA hatte, Umsatzsteuerschulden waren von 1994 und 1995,ändert das dann was an der Lage? Wahrscheinlich nicht oder?
Und beim letzten Mal Einkommensteuer von 2006 stand: Das Guthaben wird wie folgt verwendet: Zahlung laut Amtshilfeersuchen vom 20.01.2005 in Höhe von .... an Finanzamt Bruchsal

Sollte ich jetzt das gleiche Schreiben bekommen was dann?
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Insokalle

Re: Steuererklärung nach Restschuldbefreiung
« Antwort #42 am: 06. November 2011, 19:55:35 »

s.o.
Liegt das im gleichen Bundesland?
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Stars1975

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Re: Steuererklärung nach Restschuldbefreiung
« Antwort #43 am: 06. November 2011, 20:20:23 »

ja gleiches Bundesland beides BW
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Maurice Garin

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Re: Steuererklärung nach Restschuldbefreiung
« Antwort #44 am: 07. November 2011, 14:58:31 »

habe ich jetzt gerade gesehen, das die Schulden die mein Mann beim FA hatte, Umsatzsteuerschulden waren von 1994 und 1995,ändert das dann was an der Lage?

Nicht wesentlich. Macht man es richtig, müßte man erstmal das Guthaben aus dem ESt-Bescheid aufteilen. Soweit ein Teil davon Ihnen zusteht, muß dieser ausbezahlt werden und darf von vorneherein nicht mit Verbindlichkeiten des Mannes verrechnet werden. Der Teil, der dem Mann zusteht konnte bis zur Erteilung der RSB verrechnet werden. Da diese aber zwischenzeitlich vorliegt, kann das FA nicht mehr verrechnen, weil es nicht mehr über eine durchsetzbare Forderung verfügt.

Sie, bzw. Ihr Mann sollten also eine Kopie der RSB-Erteilung an das FA schicken und die Auszahlung des Guthabens verlangen. Hilfsweise beantragen Sie einen Abrechnungsbescheid. Gegen den können Sie dann Einspruch einlegen, vgl. Insokalle (soweit wird es aber nicht kommen, weil das FA das Guthaben auszahlen wird.)

Ob Sie der Umbuchungsmitteilung widersprechen, oder nicht, ist völlig wurscht, weil das kein Verwaltungsakt ist, gegen den ein Rechtsbehelf gegeben wäre. Im Zweifel weiß das FA aber schon, was gemeint ist.

Díe wissen aber auch ganz genau, dass sie nicht mehr aufrechnen können. Versuchen es aber trotzdem immer wieder. Eigentlich unglaublich.
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Maurice Garin

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Re: Steuererklärung nach Restschuldbefreiung
« Antwort #45 am: 07. November 2011, 15:07:36 »

Ist das ganze rechtens?

Die Versteuerung des "Sanierungsgewinnes" ist grds. rechtens, ja. Wobei man mal prüfen müßte, in welchem Jahr der Gewinn anfällt. 

Ggf. ist die Steuer aber aus Billigkeitsgründen zu erlassen, bzw. gar nicht erst festzusetzen. Ob und in welcher Höhe, das hängt von evtl. bestehenden Verlustvorträgen ab. Diese müßen Sie erst verbraten, der Rest wird dann erlassen. Dazu gibt es ein BMF-Schreiben vom 22.12.2009. Es empfiehlt sich die Einschaltung eines Steuerberaters, der sich mit sowas auskennt.

Voraussetzung ist in jedem Fall, dass Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Von selber erläßt das FA nix.

Zu dem Thema gab es hier aber schon Threads.

BTW: Den Thread hier könnte man mal auseinanderfieseln...
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Stars1975

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Re: Steuererklärung nach Restschuldbefreiung
« Antwort #46 am: 07. November 2011, 18:20:14 »

Können Sie mir sagen wie ich das am besten schreibe?

Brauch ich also das Schreiben gar nicht abwarten für was das Geld verwendet wurde? Ich weiß ja von der Sachbearbeiterin beim FA das es an das andere FA gegangen ist.

Danke für die Antworten
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Maurice Garin

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Re: Steuererklärung nach Restschuldbefreiung
« Antwort #47 am: 08. November 2011, 05:59:50 »

Können Sie mir sagen wie ich das am besten schreibe?
Naja, so wie`s halt da steht:

Liebes Finanzamt,

anbei übersende ich Ihnen den Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung des Amtgerichtes ... vom ...

Nach Erteilung der Restschuldbefreiung ist eine Aufrechnung gegen das Einkommensteuerguthabens für das Jahr 2010 mit Insolvenzforderungen nicht mehr möglich, da ein durchsetzbarer Anspruch des Finanzamtes nicht mehr besteht. Ich beantrage daher, das Guthaben unverzüglich auf mein Konto .... auszuzahlen.

Hilfsweise beantrage ich die Erteilung eines rechtsbehelfsfähigen Abrechnungsbescheides.

Viele liebe Grüße

Stars1975


Zitat
Brauch ich also das Schreiben gar nicht abwarten für was das Geld verwendet wurde? Ich weiß ja von der Sachbearbeiterin beim FA das es an das andere FA gegangen ist.

Müssen Sie nicht. Die Umbuchungsmitteilung dürfte aber eh bald eintrudeln.
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Der_Alte

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Re: Steuererklärung nach Restschuldbefreiung
« Antwort #48 am: 08. November 2011, 18:32:53 »

Meine Rechtschreibprüfung hat die Floskel "Liebes Finanzamt" angemerkt und den Vorschlag "Liebes Viehnanzamt" vorgeschlagen. :lollol:
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Stars1975

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Re: Steuererklärung nach Restschuldbefreiung
« Antwort #49 am: 08. November 2011, 20:01:03 »

Werde morgen den Brief ans FA zur Post bringen, bin mal gespannt was dabei raus kommt und wie lange es dauert :-)

Wie schätzt ihr meine Chancen ein? Bzw was denkt ihr kommt bei meinem Fall raus ? Ich bin mega gespannt.
Hab auch die Erteilung eines Abrechnungsbescheides beantragt , muss mir den das FA schicken? Und wenn ja bedeutet das , das ich erst mit ihm Einspruch einlegen  oder ne Klage einreichen kann.
Hat jemand von euch was ähnliches durch?

Was wenn ich den Brief morgen weg schicke, hab ja die Mitteilung noch nicht über die Verwendung des Guthabens aber wenn ich das richtig verstanden habe ist das auch nicht ausschlaggebend oder?

Ich weiß ja wo sie es hin überwiesen hat und das der Betrag im Insolvenzverfahren von meinem Mann war...
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Maurice Garin

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Re: Steuererklärung nach Restschuldbefreiung
« Antwort #50 am: 08. November 2011, 21:29:56 »

Wie schätzt ihr meine Chancen ein?
Gut.

Zitat
Hab auch die Erteilung eines Abrechnungsbescheides beantragt , muss mir den das FA schicken?

Wenn es nicht auszahlt: Ja.

Zitat
Und wenn ja bedeutet das , das ich erst mit ihm Einspruch einlegen  oder ne Klage einreichen kann.

Ja. Ein Einspruch ist erst gegen den Abrechnungsbescheid möglich. Dann ggf. Klage.
Zitat
Hat jemand von euch was ähnliches durch?
Schon öfter. Das FA hat noch immer gezahlt.

Zitat
Was wenn ich den Brief morgen weg schicke,
Dann ist er übermorgen beim FA. Und da gehört er ja hin.

Zitat
wenn ich das richtig verstanden habe ist das auch nicht ausschlaggebend oder?

Nein, ist es nicht.
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Stars1975

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Re: Steuererklärung nach Restschuldbefreiung
« Antwort #51 am: 09. November 2011, 20:39:56 »

Brief ist auf dem Weg zum FA bin mal gespannt wie lange sie brauchen um eine Entscheidung zu treffen.
@Maurice Garin, welches Bundesland bist du? vielleicht gibt es ja da auch Unterschiede?

werde mich auf jeden Fall wieder melden wenn ich was vom FA gehört habe. Oder wenn ich vorher nochmal ne Frage habe dann auch vorher :wink:

Danke auf jeden Fall schon mal für Eure Hilfe
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Stars1975

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Re: Steuererklärung nach Restschuldbefreiung
« Antwort #52 am: 15. November 2011, 13:42:07 »

Hallo

habe gestern das Schreiben vom FA bekommen wo aufgelistet ist wie sie das Steuerguthaben umgebucht haben, auf das Schreiben muss ich jetzt aber nicht reagieren oder ?

Habe ja den Brief ans Finanzamt wie s.o. geschrieben.
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Maurice Garin

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Re: Steuererklärung nach Restschuldbefreiung
« Antwort #53 am: 18. November 2011, 15:43:31 »

auf das Schreiben muss ich jetzt aber nicht reagieren oder ?

Nein, müssen Sie nicht.

Wenn sich in den nächsten drei Wochen nix tut, einfach mal dort anrufen. Je nach Finanzamt kann die Entscheidung aber schon eine Zeitlang dauern. Ich hatte kürzlich den Fall, dass das FA nach Erteilung der RSB noch Steuerforderung aus der Zeit vor der Insolvenz festgesetzt hat. Bis das FA eingesehen hat, dass es zwar festsetzen, nicht aber vollziehen kann, hat das 7 Monate gedauert.
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Stars1975

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Re: Steuererklärung nach Restschuldbefreiung
« Antwort #54 am: 18. November 2011, 15:56:27 »

okay dann weiß ich Bescheid, hab nur irgendwie Angst das ich vielleicht irgendwelche Fristen verpasse :-( es geht eben für uns um "viel" Geld.
Die ganze Sache verunsichert mich schon ziemlich

Aber okay warten wirs ab

Lg und ein schönes Wochenende
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seller

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Re: Steuererklärung nach Restschuldbefreiung
« Antwort #55 am: 27. Februar 2013, 23:45:09 »

In meinem Fall hat sich das FA geschlagen gegeben...

Es wurde nichts auf die Schulden aus der InSo angerechnet, mein Guthaben bereits überwiesen. Der Kontostand steht auf 0,00....
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