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Autor Thema: Brief vom Gerichtsvollzieher... Und nun??  (Gelesen 3693 mal)

Laura82

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Brief vom Gerichtsvollzieher... Und nun??
« am: 27. April 2012, 15:20:43 »

Hallo, ich hoffe man kann mir hier einige Tips geben.

Erstmal zu den Fakten. Mein Mann arbeitet (ca. 2300€ netto), wir haben eine Tochter, ich bin Hausfrau und im 5. Monat schwanger.

Jetzt habe ich gerade einen Zettel vom Gerichtsvollzieher aus dem Briefkasten geholt. Er hat mich nicht angetroffen und will zum vollstrecken beweglichem Vermögen in 2 Wochen nochmal vorbeikommen. Soweit ist ja alles klar.

Nun habe ich ihn angerufen um wegen Ratenzahlung zu fragen. (Es geht um knapp 800€) Aber er meint er macht höchsten 3 Monatsraten.  Was wir defintiv nicht zahlen können, da wir so nebenbei schon Schulden monatlich abzahlen und noch alle Anschaffungen fürs Baby machen müssen plus natürlich die normalen monatlichen Grundausgaben.
Welcher Gläubiger es ist wollte er mir nicht sagen, meinte das würde ich dann ja erfahren wenn er da wäre. (Ich wollte mich dann nämlich bei dem Gläubiger selbst melden um niedrigere, bezahlbare Raten auszumachen)

Tja und nun? Was wenn er dann kommt? Mein Mann hat ein Auto um damit zur Arbeit zu fahren. Wir haben einen Plasma Fernseher im Wohnzimmer den wir uns zusammengespart haben und vor 3 Jahren gekauft haben. Meine Tochter (12) hat zu Weihnachten von ihrem Uropa einen kleinen Flachbildfernseher geschenkt bekommen. Und als mein Opa vor einem Monat verstarb haben wir einen Plasma Fernseh(6 Jahre alt,habe die Rechnung mit Namen vom ihm drauf hier) von ihm geerbt bekommen (hatte sonst kein "Vermögen" Und wir haben somit die Einrichtung aus die Familie aufgeteilt)
Wird er was davon pfänden, vor allem habe ich Angst um das Auto? Und was passiert wenn nicht und er auf die 3 Monatsraten besteht? Geht es dann an das Gehalt von meinem Mann?

Oh Gott, das ist zu viel Stress für mich, habe eh schon eine Problemschwangerschaft, wie soll das nur weitergehen...

Ich hoffe ich habe nicht zu verwirrt geschrieben. Mein Mann ist auf der Arbeit und weiß noch gar nichts von dem ganzen Trara.
Falls ich irgendwelche wichtigen Infos vergessen habe, einfach nachfragen und danke schonmal falls sich jemand hier durchkämpft und mir antwortet.

Gruß Laura
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Der_Alte

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Re: Brief vom Gerichtsvollzieher... Und nun??
« Antwort #1 am: 27. April 2012, 16:02:30 »

Hallo,
ich denke, Sie sollten sich beruhigen.
Das Kraftfahrzeug dürfte unpfändbar sein, da es für die Fahrt zur Arbeitsstätte benötigt wird.
Die Fernseher wird er eher auch nicht mitnehmen wollen, weil es sich kaum lohnen dürfte - bei dem Preisverfall - alte Fernseher zu verwerten.

Wahrscheinlich wird er feststellen, dass nichts pfändbares vorhanden ist und diese Erkenntnis dem Gläubiger mitteilen.

Dann können Sie mit dem Gläubiger immer noch Ratenzahlung vereinbaren oder sogar einen Vergleich anstreben. Wenn Sie die Summe wissen müssten Sie doch auch den Gläubiger kennen, so viele gleichhohe Verpflichtungen werden doch nicht vorhanden sein, oder?

Ist Ihr Mann ebenfalls Schuldner dieses Gläubigers. Dann ist ja auch pfändbares Einkommen vorhanden; selbst unter Berücksichtigung des zukünftig geborenen Kindes werden es noch so bei 135 € per Monat sein, bis dahin so um die 270 €. Der Gläubiger hat also reele Chancen, seine Forderung erfüllt zu bekommen. Wenn nur Sie Schuldner sind ist die Chance auf einen Vergleich deutlich größer.
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Laura82

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Re: Brief vom Gerichtsvollzieher... Und nun??
« Antwort #2 am: 27. April 2012, 16:40:56 »

Hallo,

Danke das beruhigt mich schon etwas.

Ja normalerweise könnte ich nachschauen um welchen Gläubiger es sich handelt. Das Problem ist das bei dem Umzug Ende letzten Jahres, zwei Kartons, unter anderem einer von denen wo die Unterlagen drin waren, verschwunden sind. War leider ein sehr chaotischer Umzug während ich m Krankenhaus lag.

Mein Mann dürfte dort kein Schuldner sein, er hat nurnoch etwas bei einer Bank, was wir abbezahlen und das ist definitiv noch mehr.

Also heißt es abwarten und gucken was passiert wenn der Gerichtsvollzieher hier ist.

Danke für die Antwort

Gruß Laura
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Ehefrau

Re: Brief vom Gerichtsvollzieher... Und nun??
« Antwort #3 am: 28. April 2012, 20:44:54 »

Hallo,

nicht abwarten heisst die Devise.
Der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet auf Nachfrage ihnen mitzuteilen wer vollstrecken möchte.
Nicht abwimmeln lassen, erneut anrufen oder zur Sprechstunde dort hingehen.
Wenn er sie in 2 Wochen ein zweites Mal antrifft und er einen Kombiauftrag ( Pfändung + EV hat entstehen höhere Gebühren für ihn und letztendlich Sie.
Daher sofort ausfindig machen um wen es geht, den Gläubiger kontaktieren, Ratenzahlung vereinbaren und den Auftrag zurück ziehen lassen, nur so entstehen keine höheren Gebühren. Auftragsrücknahme muss vor dem Termin beim GV sein.
Normalerweise muss die Vollstreckungsankündigung (Zettel im Briefkasten) den Hinweis auf den Gläubiger enthalten.
Derzeit sind etwa Gebühren in Höhe von 18 € entstanden, kommt er erneut wieder mit einem Kombiauftrag, dann kann er Ihnen direkt in der Wohnung die EV abnehmen, vorausgesetzt Sie sind damit einverstanden.
Der Gebührenbereich ist dann schon bei ca. 40 €.


LG
von der Ehefrau
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