"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Steuerrückerstattungen in der wohlverhaltensphase  (Gelesen 3060 mal)

Sveniboy

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 25
Steuerrückerstattungen in der wohlverhaltensphase
« am: 30. Januar 2012, 19:56:01 »

hallo dieses ist eine ernste frage die mir persönlich kopfzerbrechen bereitet.
ich bin seit 2009 in der ninsolvenz musste letztes jahr rückertsattungen abtreten ab dieses jahr behalten .

werde in diesem jahr auch etwas wiederbekommen und nun zum thema ich gehe arbeiten habe nen gehalt logisch
wenn jetz aber die steuer rückertattung kommt die ich ja behalten darf .

zum beispiel habe 1030 euro netto und bekomme dann aber auch noch ne steuer rückertsattung von sagen wir mal 500 euro muss ik da jetz irgendwie was abtreten oder kann ich da alles behalten wäre um ne antwort sehr dankbar










Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Steuerrückerstattungen in der wohlverhaltensphase
« Antwort #1 am: 30. Januar 2012, 20:23:49 »

In der Wohlverhaltensphase können Sie die Steuererstattung behalten, es sei denn, im Aufhebungsbeschluss ist Nachtragsverteilung vorbehalten worden.

Schauen Sie in den Beschluss, mit dem das Verfahren beendet (aufgehoben) worden ist. Wenn dort nichts steht dürfen Sie über das Geld freihändig verfügen.
Gespeichert
 

Sveniboy

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 25
Re: Steuerrückerstattungen in der wohlverhaltensphase
« Antwort #2 am: 30. Januar 2012, 20:38:28 »

ja das weiss ich ja meine angst is nur jetz wenn ich mein lohn erhalte wo nix pfändbar is und dann plus die steuer rückeratttung aufs konto bekomme das die das zusammen rechnen und daraus was pfändbares bilden.
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Steuerrückerstattungen in der wohlverhaltensphase
« Antwort #3 am: 31. Januar 2012, 06:34:58 »

Eine Verrechnung bzw. Zusammenrechnung von Gehalt und Steuererstattung ist nichts zulässig. Sie brauchen da nichts zu befürchten.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz