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Autor Thema: Wie erhalten wir wieder Leistungen von der Krankenkasse  (Gelesen 2458 mal)

tudorf

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Wie erhalten wir wieder Leistungen von der Krankenkasse
« am: 21. August 2010, 16:35:30 »

Hallo

Meine Schwiegermutter (80 Jahre, Pflegefall) war immer Privatversichert. Da sie die Beiträge nicht mehr bezahlen konnte ließ die Versicherung der Vertrag ruhen und bezahlen nur eine Notfallbehandlung. Da noch etliche weitere Schulden aufgetaucht sind, werden meine Schwiegereltern (beide) in die Insolvenz gehen müssen.

Natürlich muss meine Schwigermutter wieder Leistung von der Kasse erhalten. Auf Anfrage teile uns die Kasse mit, dass die Leistung erst wieder erfolgt wenn die Insolvenz eröffnet ist. Wir haben in 2 Wochen den ersten Termin beim Insolvenzanwalt. Bis die Insolvenz eröffnet ist vergehen noch Monate.

Ich habe hier im Forum folgenden Passus gefunden :
Das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts wird. Die Hilfebedürftigkeit ist auf Antrag des Berechtigten vom zuständigen Träger zu bescheinigen.

Ich verstehe das so, dass die Leistungen wieder geleistet werden müssen wenn sie Solzialhilfe erhalten. Die Anträge liegen beim Sozialamt und wir warten auf den Bescheid.

Sehe ich das richtig ?  Gibt es andere Möglichkeiten die Leistungen zu erhalten ?

MfG Tudorf
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paps

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Re: Wie erhalten wir wieder Leistungen von der Krankenkasse
« Antwort #1 am: 21. August 2010, 19:37:06 »

Ja.
Andere Möglichkeit wäre, dass Sie (oder die Stelle der Grundsicherung) die rückständigen Beiträge zahlen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

tudorf

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Re: Wie erhalten wir wieder Leistungen von der Krankenkasse
« Antwort #2 am: 22. August 2010, 18:51:46 »

Danke für die schnelle Antwort. Ich werde mal beim Sozialamt fragen wie schnell wie einen Bescheid erhalten.
MfG Tudorf
Gespeichert
 
 

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