"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Umsatzbeteiligung  (Gelesen 3871 mal)

loma

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Umsatzbeteiligung
« am: 03. September 2011, 14:01:17 »

Hallo :)
Ich bin neue hier auf diesem Forum. Ich bin seit einem Jahr in der Regelinsolvenz.
Mein Arbeitgeber zahlt seinen Mitarbeitern neuerdings eine Umsatzbeteiligung zusätzlich zum Lohn aus. Muss ich dich Umsatzbeteiligung mit abführen?
Liebe Grüße,loma
Gespeichert
 

wiwo

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 150
Re: Umsatzbeteiligung
« Antwort #1 am: 03. September 2011, 14:46:50 »

Hallo,

bitte mal hier reinschauen:

Adminedit: ist-hier-nicht-erwünscht.de

« Letzte Änderung: 03. September 2011, 21:46:29 von Dauerstress »
Gespeichert
Gruß
wiwo
 

loma

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Umsatzbeteiligung
« Antwort #2 am: 03. September 2011, 15:41:51 »

Danke für den Link. Ich habe allerdings nichts daraus erlesen können was meine Frage betrifft.
LG
Gespeichert
 

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Re: Umsatzbeteiligung
« Antwort #3 am: 03. September 2011, 15:43:47 »

§850a Absatz 2 !!

Das Geld ist NICHT pfändbar  :biggrin:
Gespeichert
 

loma

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Umsatzbeteiligung
« Antwort #4 am: 03. September 2011, 15:45:58 »

Du hast mir mit deiner Antwort ein schönes Wochenende beschert. Vielen Dank. :wink:
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Umsatzbeteiligung
« Antwort #5 am: 03. September 2011, 16:58:45 »



§850a Absatz 2 !!
Das Geld ist NICHT pfändbar  :biggrin:

eine Umsatzbeteiligung die regelmäßig zum Lohn gezahlt wird bzw. sogar Lohnbestandteil ist, fällt wohl kaum unter § 850a Abs.2 ZPO

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

loma

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Umsatzbeteiligung
« Antwort #6 am: 03. September 2011, 21:30:29 »

Jetzt bin ich aber verwirrt. :dntknw:
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Umsatzbeteiligung
« Antwort #7 am: 04. September 2011, 11:16:53 »

Wieso?
Abgesehen davon, dass es in § 850a ZPO keine Absätze, sondern Nummern gibt, ist eine Umsatzbeteiligung kein Treuegeld und keine Zuwendung aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses. Sie ist ganz normal pfändbar innerhalb der Pfändungsgrenzen.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz