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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Umzug Schweiz mit schulden  (Gelesen 6620 mal)

Bineee

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Umzug Schweiz mit schulden
« am: 21. November 2009, 16:32:39 »

  • Guten Tag zusammen,


    ähm ich habe einige Fragen:

    Meine Hauptfrage ist:
    Mein Partner ist nun beruflich in die Schweiz gegangen, auch ich habe die Möglichkeit dort arbeiten zu gehen, ABER ich habe inzwischen das Problem das ich eine Lohnpfändung bekäme usw.

    Habe erst vor wenigen Tagen mal wieder die EV geleistet (18.11.).

    • Was passiert wenn ich in die Schweiz ziehe, nicht als Zweitwohnsitz sondern komplett?
    • UNd wenn ich eben doch noch in Dtld gemeldet bin (also Zweitwohnsitz) können die dann in der Schweiz pfänden?
    • Kann es sein das ich dann einen Haftbefehl bekomme? (bzw nicht, sondern dann bei Grenzübertritt)

    Meine Schulden sind nicht sehr hoch, aber ich fliege halt öfters auf die nase mit meinen Jobs und habe beschlossen keine INsolvenz zu machen weil ich nicht noch 7 Jahre auf dem Minimum leben will.
    Nun hatte ich ein Konzept erarbeitet das meine Schuldenberaterin gut fand und ich wäre nach diesem SOmmer vermutlich schuldenfrei gewesen...

    Der Wirtschaftskrise seih dank, ging der Schuß nach hinten los... :fuchsteufelswild: :cry:

    Deswegen nun halt die Frage ob ich in die Schweiz komme. Der Haftbefehl ist ehrlichgesagt das geringste Problem... damit könnte ich leben,,,, denn ich denke nach 3-6 Monaten in der Schweiz hätte ich genug Geld zusammen einen guten Vergleich zu machen.
    Denn würde ich dann über meine Beraterin machen aber dennoch interessiert mich wie hoch muß der Anteil etwa sein bei Vergleichen.

    Einige sind schockiert das ich die Hälfte zusammensammeln will, weil sie meinen soviel bräuchte ich gar nciht für den Vergleich.
    Auch bin ich ungelernt und habe einen hohen Selbstbehalt, wenn ich in die Insolvenz gehen sollte, und ich denke das wenn cih dem Gläubiger vor Augen führe das er bei einer Insolvenze (gerichtl.Privat) zwischen "Nix" und "Garnix" bekommt müßte er sich doch zufrieden geben mit einem guten Teil der Schuld???

    Oder liege ich falsch?

    UNd eine letzte aber wichtige Frage: Ist man nach 7 Jahren oder halt am ende der Insolvenz SCHULDENFREI???
    Mein Bruder muß danach die Befreiung beantragen und muß ggf weiterbezahlen, hat aber auch keine Private


    Vielen Dank imVorraus,

    Sabine
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paps

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Re: Umzug Schweiz mit schulden
« Antwort #1 am: 21. November 2009, 17:23:30 »

ähm,  :Welcome: erst mal

Grundsätzlich spricht doch nichts dagegen, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten.
Sie wären eine der ersten, die das wegen Schulden nicht machen würde.

Sie können von der schweiz aus genauso Vergleiche anbieten.

Da Sie bereits die EV abgeleistet haben, erscheinen mir 50% zu hoch.
Welche Einkommensaussichten hätten Sie?
Wie hoch sind die Schulden?
Bei wem sind die Schulden?
Wieviel Unterhaltsberechtigte?

Haftbefehl hin oder her, so schnell gibts den nicht, da Sie gerade erst die EV abgelegt haben.
Die nächste wäre ja dann erst in 3 Jahren fällig.

Ich verstehe die Frage mit den 7 Jahren nicht wirklich, zumal es 6  Jahre von Eröffnung an sein dürften. + 3 Jahre Schufa.
Die Schulden werden ihnen nach 6  Jahren erlassen, wenn Sie sich entsprechend verhalten/mitwirken.

Ihr Bruder scheint nur für die Firma/das Unternehmen Insolvenz angemeldet zu haben.
Mit dem Antrag hätte er damals bereits einen Antrag auf Restschuldbefreiung für seine Person stellen können.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Bineee

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Re: Umzug Schweiz mit schulden
« Antwort #2 am: 21. November 2009, 18:13:42 »

Guten Tag paps,


Ja die Frage ist eher ob ich dort jeweils bei alleinigem bzw zweitwohnsitz gepfändet werden kann. Sprich ob meine Lohnpfändung dort greift (weil CH ja kein EU Land)
UNd vorallem ob sie greift wenn ich komplett dort wohne...

-Den vergleich mache ich mit meiner Schuldenberatung in Deutschland wenn es soweit ist.

-Meine Einkommensaussichten sind etwa 1500 bis 2500€, kann davon aber dann bis auf ein winziges Minimum alles über etwa 300-500€ beiseite legen

-Die Höhe der Schulden ist etwa 13000 € (+/- )
 
-eine Schuld ist bei der Kindergeldstelle(die mich deshalb wegen Steuerhinterziehung verklagt haben) und der Rest sind Versandhäuser, Handy, Fitnessstudio und solches Zeug

- Unterhaltsberechtigt ist eine Person bei mir

-Leider ist das mit der EV nciht wahr, von wegen 3 Jahre, alleine dieses Jahr habe ich zwei abgegeben... sobald sich ein Pünktchen im der EV verändert muß er neu gemacht werden...

-Meine Haftbefehle kommen meistens sehr schnell zustande, weil cih natürlich aufgrund mangelnder Lösungen und Frustrationen über zB diese miesgelaufene Saison ein leichte Schwäche beim öffnen meiner Post habe...


Auch das mit den 7 Jahren, dann sind es 6 Jahre. Da habe ich mcih getäuscht
Als ich mcih das erste mal mit dem Thema beschäftigt habe(vor 10-15jahren) hat man mir was von 7 Jahren gesagt und das sitzt einfach. naja fälschlich halt... aber ich meine das gleiche :)

Ich danke Ihnen für die schnelle antwort,

Gruß sabine
« Letzte Änderung: 21. November 2009, 18:16:45 von Bineee »
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Umzug Schweiz mit schulden
« Antwort #3 am: 23. November 2009, 14:04:16 »

Vor 10-15 Jahren gab es noch keine Inso!!!
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Bineee

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Re: Umzug Schweiz mit schulden
« Antwort #4 am: 23. November 2009, 14:58:36 »

Guten Tag Inkassomitarbeiterin,

erstmal vielen Dank für den ausgiebigen, freundlichen Beitrag.
Leider ist er FALSCH

denn wir schreiben das Jahr 2009... und
Zitat
Im Jahre 1999 wurde die Konkursordnung durch das Insolvenzrecht abgelöst.[2]
Quelle

Ich habe mich vielleicht etwas zu salopp ausgedrückt, dann sind es halt nur 10 Jahre

Leider weiß ich nun immer noch nciht wie das ist mit der Schweiz...

Gruß sabine


Ps:
(Und eigentlich bin ich es von anderen Foren gewöhnt das Begrüßung und Verabschiedung zum guten Umgangston gehört und von den NUBs vorgeschrieben ist, schade wenn das hier nciht der Fall ist)
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Umzug Schweiz mit schulden
« Antwort #5 am: 23. November 2009, 16:46:11 »

Guten Tag paps,


Ja die Frage ist eher ob ich dort jeweils bei alleinigem bzw zweitwohnsitz gepfändet werden kann. Sprich ob meine Lohnpfändung dort greift (weil CH ja kein EU Land)
UNd vorallem ob sie greift wenn ich komplett dort wohne... Ja, man kann auch in der Ch pfänden. Ist zwar aufwändig und teuer aber möglich.

-Den vergleich mache ich mit meiner Schuldenberatung in Deutschland wenn es soweit ist. Welche Su-Ber. soll es denn machen wenn sie nicht mehr in DE gemeldet/wohnhaft sind?

-Meine Einkommensaussichten sind etwa 1500 bis 2500€, kann davon aber dann bis auf ein winziges Minimum alles über etwa 300-500€ beiseite legen Wovon leben Sie??

-Die Höhe der Schulden ist etwa 13000 € (+/- )
 
-eine Schuld ist bei der Kindergeldstelle(die mich deshalb wegen Steuerhinterziehung verklagt haben) und der Rest sind Versandhäuser, Handy, Fitnessstudio und solches Zeug wird sich nie vergleichen die Kindergeldstelle, alles andere offen.!!!

- Unterhaltsberechtigt ist eine Person bei mir also pfändbares Einkommen vorhanden. Ob Vergleich klappt hängt also z.T. vom Geldbeutel des Gl. ab.

-Leider ist das mit der EV nciht wahr, von wegen 3 Jahre, alleine dieses Jahr habe ich zwei abgegeben... sobald sich ein Pünktchen im der EV verändert muß er neu gemacht werden... das ist richtig.

-Meine Haftbefehle kommen meistens sehr schnell zustande, weil cih natürlich aufgrund mangelnder Lösungen und Frustrationen über zB diese miesgelaufene Saison ein leichte Schwäche beim öffnen meiner Post habe...  auch egal weshalb, sie sind halt da


Auch das mit den 7 Jahren, dann sind es 6 Jahre. Da habe ich mcih getäuscht
Als ich mcih das erste mal mit dem Thema beschäftigt habe(vor 10-15jahren) hat man mir was von 7 Jahren gesagt und das sitzt einfach. naja fälschlich halt... aber ich meine das gleiche :)

Ich danke Ihnen für die schnelle antwort,

Gruß sabine

Die Inso dauerte noch nie 7 Jahre, aber egal.

Auf jeden Fall können Sie natürlich in die CH mit den Schulden. Ob Sie allerdings mit +/- 6500€ rauskommen ist fraglich. Die Kindergeldstelle wird sich jedenfalls nicht vergleichen. Die können im Falle einer Inso als unerlaubte Handlung anmelden und damit fällt es nicht in die RSB. Bei allen anderen ist es halt fraglich.
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Bineee

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Re: Umzug Schweiz mit schulden
« Antwort #6 am: 23. November 2009, 19:28:33 »

Hallo

Welche Su-Ber. soll es denn machen wenn sie nicht mehr in DE gemeldet/wohnhaft sind?

Ich arbeite hier mit einer freien RA zusammen, die zum Glück nicht so unqualifizierten Mist quatscht wie der Schuldenberater vom LRA, und da meine Schulden ja weiterhin in Dtld sind, werde ich sie wohl auch in Dtld vergleichen bzw zahlen müssen, oder nicht???

Wovon leben Sie??

ALso wie oben schon gesagt lebe ich dort mit meinem Partner zusammen, (und ob Sie es glauben oder nicht, hier lebe ich noch von weniger...) Jedenfalls würden wir ja dann ein Haushaltseinkommen von 6000-7000€ haben, ich glaube schon das ich dann von meinem Lohn bis auf 400,-€ für bis zu 6 Monate leben kann, denn mein Freund wird bestimmt ein wenig mit mir teilen, schliesslich ist die Belastung für Ihn bisher viel größer gewesen.

Die können im Falle einer Inso als unerlaubte Handlung anmelden und damit fällt es nicht in die RSB. Bei allen anderen ist es halt fraglich.
Was ist wo bei anderen fraglich???
UNd ich ich mache bestimmt keine Insolvenz... warum sollte ich dann das Geld in 6 MOnaten bezahlen wollen und 6 Jahre INsolvenz machen??? :dntknw: Wäre ich ja blöd


Die Inso dauerte noch nie 7 Jahre, aber egal.


Also ich habe lang und breit erklärt das es mein Fehler war und man hat mir das wohl ausversehen mal so gesagt: ES GIBT MENSCHEN DIE FEHLER MACHEN und bei mir ist das hängen geblieben,

also ehrlichgesagt finde ich das grauenhaft wie man hier mit Usern redet und wie man auf solchen versehentlichen und entschuldigten Fehlern rumhackt :fuchsteufelswild:



Naja,

Gruß sabine
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Bineee

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Re: Umzug Schweiz mit schulden
« Antwort #7 am: 24. November 2009, 01:06:02 »

hallo

Achja, zum Thema Insolvenz und 7 Jahre,

Mir wurde damals erklärt es ginge 7 Jahre

6 Jahre in denen man zahlt und nach dem 7. Jahr seih man schuldenfrei...

Vielleicht hat man damals (Amt, aber nicht Schuldenberater) schon etwa das KOnzept gemeint und gemeint das man das 7., letzte Jahr bräuchte (nicht vollständig) um alles abzuschliessen???

Vielleicht wurde es damals mir gegenüber deshalb falsch ausgedrückt??????? :gruebel:

Was das oben gemeinte
Zitat
+ 3 Jahre Schufa.
kenne ich leider nicht


Danke, Gruß Sabine
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teute

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Re: Umzug Schweiz mit schulden
« Antwort #8 am: 24. November 2009, 08:49:51 »

Hallo  Bineee.

Mit den 3 Jahren Schufa ist folgendes gemeint.

Nach einer erfolgten Inso stehst du noch 3 Jahre in der Schufa das du die Pi
gemacht hast.

also 6Jahre Inso + 3 Jahre Schufa eintrag.

gruss teute
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Bineee

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Re: Umzug Schweiz mit schulden
« Antwort #9 am: 07. Dezember 2009, 20:23:47 »

Hallo


@Teute,
danke für die ANtwort


Ich wüßte immer noch gerne wie das ist wenn ich nun einfach _komplett_ in die Schweiz ziehe:

Was passiert?
Werde ich verfolgt und wenn ja wie lange geht das?
Werden die einen Haftbefehl an der grenze beim Zoll haben so dass ich festgenommen werden könnte wenn ich wieder einreise... Weil die mich versuchen zu finden?

Gruß sabine
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