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Autor Thema: Frage zu P-Konto als Selbstständiger  (Gelesen 5922 mal)

dreaminthedark

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Frage zu P-Konto als Selbstständiger
« am: 09. Juli 2010, 12:39:19 »

Hallo,

ich wollte ein P-Konto bei einer kleinen Zweigstelle der Sparkasse eröffnen. Im Augenblick bin ich Kontolos, bzw exisitert ein Konto einer Gmb welches ich aber nicht privat  nutzen kann (oder sollte..) . Da ich noch selbstständig bin und versuchen möchte zu bleiben, wollte ich dieses Konto eröffnen. Die Mitarbeiterin kannte sich wohl nicht gut damit aus oder wollte nicht weiterhelfen. Sie sagte es bestände kein Recht auf die Eröffnung des Kontos und ob das für Selbständige wie mich möglich sei wüßte Sie auch nicht!

Ich denke Sie wollte nur nicht helfen.. wer kennt eine Bank die etwas einfacher damit umgeht?
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Fallera

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Re: Frage zu P-Konto als Selbstständiger
« Antwort #1 am: 09. Juli 2010, 15:10:30 »

Es besteht auch kein rechtlicher Anspruch auf eine Neueröffnung eines P-Kontos.
Nur auf die Umwandlung eines bestehenden Girokontos.
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doktor mabuse

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Re: Frage zu P-Konto als Selbstständiger
« Antwort #2 am: 09. Juli 2010, 16:05:12 »



Hallo,

wie ich schon an anderer Stelle erwähnte:

Zwar sind die Banken verpflichtet, ab dem 1.7.2010 das sogennante P-Konto einzurichten, dies geschieht jedoch nicht automatisch, sondern muß vom Kunden beantragt werden.
Dies gilt aber nur für bereits bestehende Konten.
Ausserdem kann die Bank dafür Gebühren verlangen, bzw. über die Geschäftsbedingungen ein anderes Kontomodell (P-Konto) auch ev. die Kontoführungsgebühren abändern.
Ausserdem hat man nur Anspruch auf EIN P-Konto, nicht mehrere.

Zitat:
Die Reform ist am 1. Juli 2010 in Kraft getreten. Ab diesem Tage kann jeder Inhaber eines Girokontos von seiner Bank oder Sparkasse die Umwandlung in ein P-Konto verlangen. Das gilt auch für bereits gepfändete Konten.

Der Kontopfändungsschutz beim P-Konto dient der Sicherung einer angemessenen Lebensführung des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten. Automatisch besteht auf dem P-Konto zunächst ein Pfändungsschutz für Guthaben in Höhe des Grundfreibetrages von derzeit 985,15 Euro je Kalendermonat. Dieser Basispfändungsschutz kann unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden, zum Beispiel wegen Unterhaltspflichten des Schuldners: Der Basispfändungsschutz erhöht sich um 370,76 Euro für die erste und um jeweils weitere 206,56 Euro für die zweite bis fünfte Person. Kindergeld oder bestimmte soziale Leistungen werden zusätzlich geschützt. In der Regel genügt ein Nachweis bei der Bank. In besonderen Fällen, z.B. wegen außerordentlicher Bedürfnisse des Schuldners aufgrund Krankheit, kann der pfandfreie Guthabenbetrag vom Vollstreckungsgericht oder bei der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers (Finanzamt, Stadtkasse) individuell angepasst werden

Weiter Informationen kann man sich im Netz unter P-Konto holen, da wird alles gut erklärt.


Gruß,
Doktor Mabuse
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dreaminthedark

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Re: Frage zu P-Konto als Selbstständiger
« Antwort #3 am: 09. Juli 2010, 18:04:31 »

danke für die schnellen Antworten!

das kein rechtlicher Anspruch besteht ist mir klar. Ich besitze allerdings kein eigenes Konto mehr, deshalb kommt für mich nur die Neueröffnung in Frage. Durch die gekündigten Konten habe ich woanders kein Konto erhalten. Mit einführung des Pkontos dachte ich nun, das es eine Möglichkeit gäbe wieder an ein Konto "auf eigenen Namen" zu kommen.
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Fallera

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Re: Frage zu P-Konto als Selbstständiger
« Antwort #4 am: 09. Juli 2010, 18:31:34 »

In manchen Bundesländern haben sich die Sparkassen rechtlich verpflichtet, jedem ein
Girokonto einzurichten.  z.B. NRW.
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Feuerwald

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Re: Frage zu P-Konto als Selbstständiger
« Antwort #5 am: 09. Juli 2010, 19:13:44 »

und ob das für Selbständige wie mich möglich sei wüßte Sie auch nicht!

- doch, ist möglich!

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dreaminthedark

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Re: Frage zu P-Konto als Selbstständiger
« Antwort #6 am: 09. Juli 2010, 20:51:09 »

tja, dann heißt es nochmal nachfragen und auf "sein Recht " bestehen....man kommt sich ja richtig abgestempelt vor wenn man ein PKonto eröffnen möchte.

Egal dran bleiben und nicht aufgeben heißt die devise.
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lenchik22

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Re: Frage zu P-Konto als Selbstständiger
« Antwort #7 am: 09. Juli 2010, 21:15:04 »

Ich würde in so einem Fall erst mal ein Konto auf Guthabenbasis eröffnen, dazu sind viele Banken verpflichtet. Und dann wenn es eröffnet ist auf P-Konto umändern lassen...
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Fallera

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Re: Frage zu P-Konto als Selbstständiger
« Antwort #8 am: 10. Juli 2010, 10:52:16 »

Ich würde in so einem Fall erst mal ein Konto auf Guthabenbasis eröffnen, dazu sind viele Banken verpflichtet.

Nein, nur die Sparkassen  und das auch nur in manchen Bundesländern. Generell gibt es immer noch keinen rechtlichen
Anspruch auf ein Girokonto.
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lenchik22

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Re: Frage zu P-Konto als Selbstständiger
« Antwort #9 am: 10. Juli 2010, 12:20:10 »

Die Banken haben sich dazu selbst verpflichtet. Wenn kein Konto gewährt wird oder wenn bestehendes dann gekündigt wird, kann man sich an die Schlichtungsstelle der Kreditinstitute wenden.

Als unsere Insolvenz eröffnet wurde haben wir von unserer Bank ein Schreiben bekommen mit der Drohung einer Kündigung. Wir haben sie gebeten uns die Gründe hierfür zu nennen und mitgeteilt, dass wir in so einem Fall an die Schlichtungsstelle wenden. Dann war Ruhe.

Sparkasse ist natürlich am besten, die eröffnen meistens solches Konto...
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Fallera

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Re: Frage zu P-Konto als Selbstständiger
« Antwort #10 am: 10. Juli 2010, 12:25:46 »

Das ist ein Gentlemen agreement der Banken und KEINE Bank muss sich wirklich daran halten.
Ein Schlichtungsverfahren kann bis zu 1 jahr in anspruch nehmen.

Eine "echte" schlichtungsstelle gibt es nur für private Banken. Volks- und Raiffeisenbanken unterhalten z. b.
eigene Beschwerdebüros. Ebenso die Deutsche Bank und die Sparkassen. Wie erfolgsversprechend solche
Beschwerden sind, kann jeder wohl für sich beantworten.

In Ihrem Fall war das Kulanz der Bank! Gründe für eine Kündigung muss sie im prinzip gar keine vorbringen und
wie gesagt die Schlichtungsstelle...naja.

« Letzte Änderung: 10. Juli 2010, 12:30:59 von Fallera »
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lenchik22

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Re: Frage zu P-Konto als Selbstständiger
« Antwort #11 am: 10. Juli 2010, 12:37:46 »

Was ist dann mit dem Recht jedes Bürgers generell auf ein Konto??? Alles läuft über bargeldlosen Zahlungsverkehr. Klar kann man Miete in Bar bezahlen. Wer kriegt aber schon seinen Lohn heutzutage bar ausgezahlt??? Was macht man dann? Dann ist ja auch der Job gefährdert, weil der AG sich auf so was nicht einlassen will....  :gruebel:
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Fallera

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Re: Frage zu P-Konto als Selbstständiger
« Antwort #12 am: 10. Juli 2010, 12:58:58 »

Was ist dann mit dem Recht jedes Bürgers generell auf ein Konto???

Wie gesagt, dieses Recht gibt es nicht! Ausnahme => Sparkassen in einigen Bundesländern.

Trotzdem hat bislang meines Wissens nach noch jeder irgendwo ein Konto erhalten!
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gundelgaukelei

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Re: Frage zu P-Konto als Selbstständiger
« Antwort #13 am: 13. Juli 2010, 19:42:51 »

Hallo,
nachdem uns von der comdirect Bank (bei der wir keinerlei Schulden und nur ein Guthabenkonto hatten!) direkt nach Eröffnung der Privatinsolvenz das Konto gekündigt wurde, bin ich heute bei der örtlichen Sparkasse vorstellig geworden. Nach Rücksprache mit den Kollegen / Vorgesetzten war nach wenigen Minuten klar, dass wir wieder ein Konto bekommen.
Ein Telefonat mit einer Dame bei der comdirekt Bank brachte übrigens den denkwürdigen Satz zu Tage: "Wir wollen Sie dann auch gar nicht mehr!"  Ein Hoch auf die Menschlichkeit.......
Sollte ich jemals wieder viel Geld verdienen, wäre die Commerbank (nebst Dresdner) der letzte Ort, an den ich es tragen würde! Und in der Zwischenzeit erzähle ich Gott und der Welt von diesem Geschäftsgebahren.
Viele Grüße
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