"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Vergleich anbieten/Folgen?  (Gelesen 3438 mal)

melon sour

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Vergleich anbieten/Folgen?
« am: 25. Februar 2012, 19:24:38 »

Hallo,

ich habe Fragen bezüglich des Thema "Vergleich". Ich bin neu hier und konnte leider noch nicht alle Beiträge zu dem Thema durchlesen. Entschuldigung im Voraus für die möglichen gramatikalischen Fehler (deutsch ist nicht meine Muttersprache) :rougi:  :bitte:
Meine Fragen:

1.Wenn ich bei 2 Gläubigern ungefähr 9.000 Schulden habe, würde mir die Summe von 3000 euro für einen Vergleich ausreichen?
     z.B. -1 Gläubiger Schulden in Höhe von 6000 euro: 2000 anbieten?
          -2 Gläubiger 3000 Schulden in Höhe von euro: 1000 anbieten?
       
2. Was passiert nach einem erfolgreichen Vergleich?
   -wenn ich z.B. ein Konto bei anderem Geldinstitut eröffnen möchte?
   -oder ein Handyvertrag machen möchte?
   -Schufa-eintrag?

3.Welche sind die möglichen Nachteile, wenn der Antrag abgelehnt wird? Soll man mit einer vorläufigen Kündigung von der Bank rechnen?

Ich habe gelesen, dass ein Insolvenzverfahren eine 6 Jahre "Sperre" zur Folge hat.
Gilt das auch nach einem Vergleichsverfahren? Und wenn ja- in welcher Form?

Vielen Dank für Ihre Hilfe :victory:  :wink: :kiss:


Gespeichert
 

Inkassomitarbeiterin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 646
Re: Vergleich anbieten/Folgen?
« Antwort #1 am: 26. Februar 2012, 20:17:47 »

Hi,

zur Frage 1: Ob die Höhe v. 3000€ reicht kann ich dir nicht sagen. Die Glaskugel ist defekt. Nee im Ernst. Das hängt von vielen Faktoren ab. Art der Forderung, z.B. Versandhaus, Telekommunikation, Bank,..., Alter der Forderung, aktuellen Verfahrensstand,... Desweitern kommt es dann auch auf dich an. Also z.B. dein Alter, unterhaltspflichtige Personen, ... Dem Gläubiger muss halt irgendwie beigebracht werden, das er das nehmen soll oder eben nichts bekommt.

2. Wenn die Forderungen irgendwo eingetragen sind also z.B. Schufa, Ceditreform,... werden diese Einträge als erledigt eingetragen und nach einer gewissen Frist (Schufa 3 Jahre) gelöscht. Die eine Bank oder den einen Anbieter v. ... stört das dem anderen ist es egal.

3. Was sollte die Bank kündigen??

Eine Insolvenz dauert 6 Jahre. Was du mit Sperre meinst erschließt sich mir nicht.

Schönen Abend noch
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz