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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Pachtgarten bei der Insolvenz  (Gelesen 19223 mal)

HeinoHome

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Re: Pachtgarten bei der Insolvenz
« Antwort #20 am: 16. März 2012, 09:18:40 »

Moin,

warum sollte der IV bei Verwertung keinen Nachpächter finden?
Hier in Hamburg werden Hütten auf Kleingärten zum Teil teuer verkauft.
Wenn der IV die Gartenlaube für nur 2000 EUR an einen Nachpächter verkaufen könnte, wären die Kosten des Verfahrens schon fast gedeckt.
Hier in Hamburg muss man bis zu 10.000 EUR für anständige Lauben auf guten Parzellen zahlen, um Nachpächter zu werden.

Wenn es so kommt, dann lassen Sie es geschehen... Nach Aufhebung des/der Verfahren(s) pachten Sie sich halt eine andere Parzelle.
Wenn der Verkaufversuch scheitert, bleibt Ihnen die Parzelle sicherlich erhalten, da der IV kein Vermögen verschwenden wird, was bei Kündigung des Pachtvertrages ja geschehen würde.

Grüße aus Hamburg
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tanja5

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Re: Pachtgarten bei der Insolvenz
« Antwort #21 am: 17. März 2012, 19:46:55 »

 :gruebel: :gruebel:Das finde ich auch. Wir wollen eventuell den Garten vorher schätzen lassen, und dann den Wert dem TH anbieten. Wir bezahlen praktisch den Garten nochmal bei ihm.  Entwieder alles auf einmal, oder zusätzlich zu der Pfändungssumme, noch 50, oder 100 Euro monatlich. Vielleicht haben wir Glück, und kriegen einen netten TH. Schönen Abend und Grüsse von mir. 
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tanja5

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Re: Pachtgarten bei der Insolvenz
« Antwort #22 am: 26. März 2012, 12:40:01 »

Hallo, ich möchte noch wissen, ob jeder von uns, ich und mein Mann, den Garten in dem Insolvenzantrag angeben muss, oder reicht es wenn einer das tut. Mann kann den Garten auch nur einmal verwerten. Wir gehen beide in die Insolvenz, aber jeder für sich.
  Es grüsst Tanja.
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Der_Alte

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Re: Pachtgarten bei der Insolvenz
« Antwort #23 am: 26. März 2012, 18:08:23 »

Je nach dem, wei der Pachtvertrag aussieht. Wenn beide Pächter sind müssen auch beide den Garten angeben.
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tanja5

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Re: Pachtgarten bei der Insolvenz
« Antwort #24 am: 26. März 2012, 18:24:25 »

 :cheesy: Danke. Wir sind beide Pächter. Zuerst war nur mein Mann, aber dann sollte ich auch mit unterschreiben.Sie hatten neue Verträge gemacht, und dann hiess es bei Eheleuten, beide müssen unterschreiben. Nur es ist blöd. Sollen wir den Garten zwei mal vom TH zurück kaufen? Na ja vieleicht einigen sich die TH miteinander. Wenn sie verkaufen wollen, können sie sowieso nur einmal verkaufen. Aber vorher müssen sie fast zwei Drittel vom Haus abreisen. Und eine neue Grube ausheben.Wir werden sehen. Hauptsache wir müssen nicht noch dazu bezahlen. Wenn wir ider Wohlverhaltensperiode sind , können wir einen neuen Garten Pachten. Obwohl ich lieber den alten  behalten wurde.  Nochmal danke für die schnelle Antwort, und einen schönen Abend noch.
                                                                           Grüsse von Tanja.
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Insokalle

Re: Pachtgarten bei der Insolvenz
« Antwort #25 am: 26. März 2012, 19:09:27 »

Wenn es was abzukaufen gibt, dann kann ja allenfalls jeder Ehegatte seine Hälfte von seinem TH abkaufen. Wobei nicht ausgeschlossen ist, dass die Eheleute denselben bekommen. Falls nicht, wird es interessant, was die Vertragskündigung betrifft. Diese Thematik sollte mit den TH erörtert werden, wenn Sie den Garten behalten wollen. Die Verträge sollten Sie den TH schon geben.
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tanja5

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Re: Pachtgarten bei der Insolvenz
« Antwort #26 am: 12. April 2012, 14:31:16 »

 :cheesy:Hallo,
 ich melde mich mal wieder.Heute haben wir den Insolvenzantrag unterschrieben.
 Und heute noch wird er an das Gericht abgeschickt.
Wir haben jetzt erfahren das ein Gläubiger von zwei, dem Vergleich zugestimmt hat. Der andere aber nicht.Also der zustimmende Gläubiger hat 98,7 Prozent, und der andere der nicht zugestimmt hat, dem schulden wir nur 1,3 Prozent.Es ist eine kleine Summe,aber wir dürfen die nicht so einfach zurück zahlen.
Unser Anwalt hat uns geraten abzuwarten, und der ist sehr zuversichtlich, das wir an die Insolvenz vorbei kommen, da die Mehrheit einem Vergleich zugestimmt hat.
 Nun kriegen wir Mahnungen, die vereinbarte Summe zu bezahlen.Kann mann den einen bedinnen, und den anderen nicht. Wir haben von der Zustimmung erst vor 4 Tage erfahren, und hätten aber am 1 April schon die erste Rate bezahlen sollen. Jetzt sollen wir bis zum 18 April die Rate bezahlen. Aber geht das denn? Wenn nicht alle Gläubiger zustimmen, kann wohl das Gericht sie dazu zwingen. Das verstehe ich nicht. Bei der grossen Schuldensumme, wird ein Vergleich zugestimmt, und bei der kleinen aber nicht.Unser Anwalt meint wir sollen nichts tun, das Gericht kann sie dazu zwingen es zuzustimmen.
Für eine Antwort danke ich vorab. Grüsse aus Berlin.
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Insokalle

Re: Pachtgarten bei der Insolvenz
« Antwort #27 am: 12. April 2012, 16:37:59 »

Das stimmt. Im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren kann das Insolvenzgericht die Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan ersetzen unter den Voraussetzungen des § 309 InsO. Das bedeutet auch, dass das Gericht alle Gläubiger anschreiben wird, wenn es von der Sinnhaftigkeit des Schuldenbereinigungsplans überzeugt ist.
Ich sehe auch keinen Nutzen darin, jetzt blind Zahlungen zu leisten, ohne zu wissen, wie das Gericht entscheiden wird. Was Sie machen könnten, wäre den Gläubiger auf den Verfahrensstand hinweisen. Sprechen Sie das ggf. mit Ihrem Anwalt ab.
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Maurice Garin

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Re: Pachtgarten bei der Insolvenz
« Antwort #28 am: 12. April 2012, 16:49:09 »

Also wenn es nur zwei Gläubiger gibt, der Hauptgläubiger dem Vergleich zustimmt und es beim 1,3%-Gläubger nur um eine kleine Summe geht, die man ggf. zahlen könnte, dann würde ich mir schon überlegen, ob so ein Insolvenzantrag unbedingt Sinn macht. Oder ob man den "Kleingläubiger" nicht einfach wegfertigt und den Vergleich mit dem Hauptgläubiger erfüllt.

Warum dürfen Sie die Summe nicht zurückzahlen? Ist das eine Bedingung des Hauptgläubigers für dessen Zustimmung? Da würde ich ggf. nochmals nachverhandeln.
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tanja5

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Re: Pachtgarten bei der Insolvenz
« Antwort #29 am: 13. April 2012, 07:45:21 »

 :cheesy:Guten Morgen, und danke für die Antworten.
 Wir haben einfach zuspät erfahren, das ein Gläubiger(98,7%)zugestimmt hat. Denoch gilt der Aussergerichtlichevergleich als gescheitert.
Daraufhin hat der Anwalt den Insolvenzantrag fertig gemacht, und abgeschickt.
Gestern haben wir die Mahnungen bekommen, für die erste Rate die wir ja nicht bezahlt haben. Wir haben am 4 April erfahren das ein Gläubiger zugestimmt hat.
jetzt heisst es von dem Gläubiger( die Bank), wir sollen bis zu 18 April bezahlen, sonsz wäre die ganze Summe fällig. Aber der Anwalt meint wir sollen nicht machen, da das Gericht auch bei dem anderen ein Vergleich erzwingen wird. Und der zustimmende Gläubiger kann seine Zustimmung nicht zurück ziehen. Wenn es zu einem Vergleich durch das Gericht kommt, muss mann da auch Gerichtskosten bezahlen, oder wie läuft das. danke für eine Antwort. Liebe Grüsse. Die Tanja
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Maurice Garin

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Re: Pachtgarten bei der Insolvenz
« Antwort #30 am: 13. April 2012, 09:36:38 »

Aber der Anwalt meint wir sollen nicht machen, da das Gericht auch bei dem anderen ein Vergleich erzwingen wird.

Ich fürchte, der Anwalt könnte da irren. Die gerichtliche Zustimmungsersetzung setzt gem. § 309 Abs. 1 InsO sowohl die Kopf- als auch die Summenmehrheit der zustimmenden Gläubiger voraus. Stimmt bei nur zwei Gläubigern also einer zu und einer nicht, dann herrscht Patt und eine Zustimmungsersetzung kommt mangels Kopfmehrheit nicht in Frage. Auf die Summen kommt dann gar nicht mehr an. Es könnte höchstens sein, dass sich der Kleingläubiger im Rahmen der gerichtlichen Anhörung nicht meldet. Im gerichtlichen Verfahren gilt das als Zustimmung. Wenn er aber schon im außergerichtlichen Verfahren aktiv widersprochen hat (hat er das?), dann stehen die Chancen da m.E. eher schlecht. Da ist schon fraglich, ob das Gericht das gerichtliche Verfahren überhaupt einleitet, oder gleich das Verfahren eröffnet.

Bei Sanierungs- oder Vergleichsverhandlungen kommt das öfter vor, dass so ein Kleingläubiger pokert und schlicht jede Zustimmung verweigert. Mache ich auf Gläubigerseite in dieser Position auch nicht anders. Will man den Gesamtvergleich nicht gefährden, dann bleibt dann halt nix anderes übrig als die lästigen Gesellen zähneknirschend zu bezahlen. Ist manchmal immer noch besser, als ein Insolvenzverfahren.,

So einen Insolvenzantrag kann man bis zur Eröffnung des Verfahrens zurückziehen. Reden Sie nochmal mit dem Anwalt, ob das Vorgehen wirklich sinnvoll ist.

Gerichtskosten fallen auch im Rahmen des Zustimmungsersetzungsverfahrens an.
« Letzte Änderung: 13. April 2012, 09:47:35 von Maurice Garin »
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tanja5

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Re: Pachtgarten bei der Insolvenz
« Antwort #31 am: 13. April 2012, 15:10:08 »

 :juchu:Ihr Lieben,
ich habe gute Nachrichten.Beide Gläubiger haben zugestimmt. Jetzt zieht unser Anwalt den Insolvenzantrag zurück.
Die Sachbearbeiterin hat ein Konto übersehen. Die Zustimmung war für Kontoxxxxxx00,-03.Die Konten sind identisch,nur die letzte zwei Zahlen sind unterschiedlich. Darum hat sie nur die 03 gesehen, und das Konto mit der Endzahl 00,hat sie übersehen.Wie auch immer sie hat sich entschuldigt, und nun zieht sie die beide Anträge zurück. Wir sind überglücklich.
 Liebe Grüsse aus Berlin.
Nie wieder Schulden, vor allem nicht für andere. Danke nochmal für euere Unterstützung.
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