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Autor Thema: Verjährung von Bankschulden  (Gelesen 9050 mal)

lassinger

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Verjährung von Bankschulden
« am: 03. August 2009, 09:34:59 »

Hallo,

habe heute einen Brief einer Inkassostelle bekommen, in welchem ich zur Zahlung meiner Bankschulden aufgefordert werde. Diese Schulden stammen aus dem Jahr 1999-2000. Nun stellt sich mir die Frage nach der Verjährung von Bankschulden. Gibt es diesbezüglich allgemeingültige Informationen?

Vielen Dank!
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paps

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Re: Verjährung von Bankschulden
« Antwort #1 am: 03. August 2009, 19:33:09 »

m.E. greift  § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB mit 10-jähriger Hemmung wenn es sich um ein Verbraucherdarlehen handelt.
« Letzte Änderung: 03. August 2009, 19:37:27 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Verjährung von Bankschulden
« Antwort #2 am: 03. August 2009, 21:29:45 »

Schliesse mich Paps an. Oder aber es liegt ein Titel vor, dann sind es 30 Jahre.
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lassinger

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Re: Verjährung von Bankschulden
« Antwort #3 am: 04. August 2009, 09:40:47 »

Kann mir jemand das mit dem Titel erklären, was bedeutet das? Danke!
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juergengrisu

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Re: Verjährung von Bankschulden
« Antwort #4 am: 04. August 2009, 09:56:54 »

hi lassinger :hi:

Ein Titel sind : Mahn & Vollstreckungsbescheid die sind 30 Jahre Vollstreckbar...
gruß juergengrisu
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foxtra

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Re: Verjährung von Bankschulden
« Antwort #5 am: 04. August 2009, 17:35:40 »

hi lassinger :hi:

Ein Titel sind : Mahn & Vollstreckungsbescheid die sind 30 Jahre Vollstreckbar...
gruß juergengrisu

Mahnbescheid erwirkt keinen Titel, Vollstreckungsbescheid ja. Ebenso ein rechtsgültiges Urteil.
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