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Autor Thema: Verjährungsfrist?  (Gelesen 2025 mal)

dracula

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Verjährungsfrist?
« am: 03. Februar 2010, 21:22:15 »

Hallo!

Prinzpiell ist meine Schuldenlast überschaubar, allerdings habe ich eine grössere Altlast, die ich entweder begleichen möchte oder darauf hoffe, das sie ggf. bereits verjährt ist.

Ab wann beginnt die Verjährung? Ab dem Moment wo man keinen Brief mehr erhält, oder ab Schuldenbeginn bis Mahnbescheid? Wie ist da die genaue Defintion?

Ich bekomme regelmäßig (3-4x im Jahr) eine Aufforderung zu Zahlen, das ganze ist aber aus dem Jahr 2001. Wie müsste die Frist nun lauten?

Die ordentliche Lösung: Welchen Betrag würdet ihr als Vergleichsangebot bei einer Schuldensumme von aktuell 13.000 Euro vorschlagen? Könnte ich es zahlen, würde ich es, daher ist ein niedriger Vergleichsbetrag von nöten, es nutzt aber nichts wenn ich auf meinen Vorschlag einen Gegenvorschlag bekomme den ich nie zahlen könnte :(

Freue mich über Antworten!

Dr. Acula.. :)
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Verjährungsfrist?
« Antwort #1 am: 04. Februar 2010, 16:36:54 »

Hallo,

prinzipell sind es 3 Jahre, ausser bei Krediten und Titulierungen (was ich hier vermute).

Ob sich der Gläubiger auf einen Vergleich einlässt hängt von mehreren Faktoren ab. Nämlich das übliche:
Einkommen, Kinder, sonstige Verbindlichkeiten,... Am Ende muss man den Gläubiger überzeugen, das er nie die gesamte Forderung sehen wird wenn er nicht drauf eingeht (ohne sinnloser Weise mit Inso zu drohen!!!)
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