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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: aus dem unpfändbaren zahlen, da sonst Kontoverlust droht!?  (Gelesen 3870 mal)

bandit75

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aus dem unpfändbaren zahlen, da sonst Kontoverlust droht!?
« am: 17. November 2009, 19:26:53 »

Ein Freund von mir zahlt nun aus dem pfändungsfreien Betrag (sein Gehalt wird bereits bis auf den freien Betrag gepfändet) an einen Gläubiger 70 Euro monatlich, da dieser immer wieder das Konto pfänden lässt und er dann nicht mehr normal agieren kann (auch nicht mit dem freien Betrag), außerdem hatte die Bank wegen der Pfändung die Kündigung angedroht und sie nur zurückgezogen, als die Pfändung zurückgenommen wurde...

nun zahlt er schon 70 Euro und nun möchte die gleiche Firma, die schon die 70 Euro erhält mehr Geld, weil sie noch eine weitere Forderung hat... und droht erneut damit das Konto zu pfänden, obwohl sie wissen, das dort nur das Gehalt, was bereits durch einen "großen" Gläubiger gepfändet wird eingeht.

Da er signalisiert hat, da ihm das Konto wichtig ist und er Angst hat es zu verlieren hat er sich schon einmal erpressen lassen,

es kann doch nicht sein, das er damit gezwungen wird, immer weiter unter der Pfändungsgrenze zu leben, oder?

Was ist wenn er das Konto tatsächlich verliert? Gibt es wirklich ein Recht auf ein Guthabenkonto in Deutschland? Wohin sollte sonst das Gehalt überwiesen werden? Kann er das Gehalt sonst auf ein fremdes Konto überweisen lassen (Eltern?) oder kann dann auch dort gepfändet werden (weil es ja trotzdem sein Geld ist)
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paps

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Re: aus dem unpfändbaren zahlen, da sonst Kontoverlust droht!?
« Antwort #1 am: 17. November 2009, 20:16:25 »

Er sollte versuchen, schnellst möglich ein neus Konto zu bekommen.
Die 70,- müßte dann natürlich am Schalter eingezahlt werden.

Ist eine Insoverfahren angedacht?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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bandit75

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Re: aus dem unpfändbaren zahlen, da sonst Kontoverlust droht!?
« Antwort #2 am: 18. November 2009, 08:58:54 »

Ein neues Konto war schon angedacht, jedoch wird dieses ja in der Schufa erfasst und der Gläubiger würde somit auch dort sofort wieder Druck ausüben können...

Warum soll er die 70 Euro am Schalter einzahlen? Warum sollte man sich überhaupt drängen lassen aus dem unpfändbaren noch zu zahlen? (Ich habe auch lange aus unpfändbarem gezahlt, gedankt hat es keiner..., ich würde es nicht wieder tun).
Ist es okay, das ein Gläubiger einen derartigen Druck ausübt, um einen zu bewegen, Beträge, die nicht pfändbar sind trotzdem abzugeben, schließlich haben diese Grenzen doch auch einen gewissen Sinn, oder? Das Gehalt wird schließlich komplett runtergepfändet!

Über die Insolvenz hat er schon nachgedacht, aber da er überlegt sich eventuell selbständig zu machen, da wegen der Krise nicht sicher ist, ob die Firma nicht doch Mitarbeiter entlassen wird, wäre es etwas kompliziert, Selbständigkeit in der Insolvenz ist ja nicht wirklich so einfach..., außerdem kann ich aus eigener Erfahrung sagen, das es z.b. einen Umzug ziemlich unwahrscheinlich macht.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: aus dem unpfändbaren zahlen, da sonst Kontoverlust droht!?
« Antwort #3 am: 18. November 2009, 16:22:28 »

Woher soll der Gläubiger eine Schufaauskunft bekommen? Nirgends.

Wenn er keine Inso plant hat er genau 2 Möglichkeiten. Entweder er zahlt aus dem Unpfändbaren damit die Fdg irgendwann erl. ist oder er spart das Geld um dann Vergleiche anzubieten. Was wiederrum unwahrscheinlich ist solange er pfändbares Einkommen hat und ich mich als Gläubiger nur hinten anstellen muss und nebenbei immer mal wieder ne EV verlange und dann das Kto pfände.

Ich nehme mal an, dass er schon neg. Einträge in der Schufa hat also macht es nun wirklich keinen Sinn den für die Inso nicht zu haben. Ein Umzug wird so und auch so schwierig, die Selbstständigkeit natürlich auch.

Für genauer Infos solltest du auch genauere Infos geben. Wie hoch sind denn seine Verbindlichkeiten, Einkommen,...?? War er schonmal bei einer Su-Beratung??
« Letzte Änderung: 18. November 2009, 16:26:33 von Inkassomitarbeiterin »
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Bineee

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Re: aus dem unpfändbaren zahlen, da sonst Kontoverlust droht!?
« Antwort #4 am: 21. November 2009, 16:57:41 »

Guten Tag,


also ich wurde informiert das man ein Recht auf ein Konto hat aber die Sparkasse hat mir freundlich gesagt das sie gar nicht müssten... javascript:void(0);

Aber man bekommt ein Konto, spätestens mit der Schuldenberatung.
Ich bin einfach von Bank zu Bank und habe denen die Situation erklärt und habe bei der "Deutschen Bank" ein Konto bekommen das sie mir auch bei einer Pfändung nicht kündigen (habe ABER alles nicht am Schalter sondern mit einem Berater gemacht, alles andere war mir eh zu peinlich  :wink: )

Auch hat mir mal ein anderer Berater gesagt ich solle erst die kleinen dann die großen Zahlen... aber meine jetzige und bessere hat gesagt, das der Schuss nach hinten losgehen kann, wenn ich die 76,-€ vom Stern-Abo zahle sagt der große Gläubiger, wenn ich den zahle dann kann ich auch Ihn zahlen.
Ich dürfte also keinen bevorzugen.

Also ist die Frage ob das so gut ist, 70,-€ zuzahlen... ich würde lieber ein neues Konto eröffnen und den Lohn auf das Konto leiten und das andere kündigen tststs

Bist ja durch die Pfändung schon dabei und dann tun die soo doof...


Gruß sabine
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nsolventer

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Re: aus dem unpfändbaren zahlen, da sonst Kontoverlust droht!?
« Antwort #5 am: 25. November 2009, 23:33:26 »

Solange keine Insolvenz beantragt wurde, kann man die Gläubiger nach Lust und Laune zahlen. Erst die Kleinen oder erst die Großen, oder erst die Lieben oder erst die Nervensägen. Oder eben auch gar nichts. Es spricht allerdings etwas dafür erst die Kleinen zu zahlen, weil man so die Anzahl der Gläubiger reduziert und nachher mit weniger Gläubigern besser verhandeln kann.
 :cheesy:
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Bineee

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Re: aus dem unpfändbaren zahlen, da sonst Kontoverlust droht!?
« Antwort #6 am: 26. November 2009, 00:22:26 »

Huhu

ich habe ja keine Insolvenz...
Aber mir wurde gesagt das ich keinen bevorzugen darf, vielleicht weil das bei mir schon so lange läuft und weil die ja wegen meiner EV in meinem Verzeichnis alles lesen können und wenn ich dann doch bezahlen kann... sagen die "großen" dann kann ich die auch bezahlen...? :dntknw:

Naja... ich würde mich trotzdem nicht erpressen lassen, und schauen wo ich ein anderes Konto herbekomme.


Gruß sabine
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bandit75

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Re: aus dem unpfändbaren zahlen, da sonst Kontoverlust droht!?
« Antwort #7 am: 27. November 2009, 12:32:43 »

erstmal sorry, das ich erst jetzt antworte... und vielen Dank schon mal für die Antworten

zu Inkassomitarbeiterin
Woher soll der Gläubiger eine Schufaauskunft bekommen? Nirgends.

Ich denke das viele Gläubiger der Schufa angeschlossen sind und somit sehr wohl auch eine Schufaauskunft bzw. Änderungen mitbekommen, das habe ich zumindest so verstanden, als ich persönlich bei der Schufa war. Daher wäre es doch wie ein Katz-und-Maus Spiel, wenn man immer ein neues Konto eröffnet, wenn jemand auf dem bisherigen pfändet, wenn das Konto aufgelöst wird (die Kündigung ist bereits ausgesprochen!, kann jedoch zurückgenommen werden, wenn die Pfändung jetzt noch zurückgezogen wird), dann weiß doch auch der Gläubiger, das man ein neues Konto benötigt... grad wenn man seinen Lohn weiter problemlos empfangen möchte.

Wegen einer weiteren Forderung soll er jetzt noch mal 12 Euro monatlich zahlen...klingt nicht viel, wären dann aber schon 82 Euro aus dem unpfändbaren Anteil..., das man so gewissermaßen in die Insolvenz genötigt wird, der Arbeitsplatz gefährdet wird etc. finde ich nicht grad passend.

Die Schulden belaufen sich um 30.000, er hat zwei Kinder, für die er Unterhaltspflichtig ist... für den Gläubiger der pfändet ergibt sich schwankend ein Pfändungsbetrag zwischen 0 und 100 Euro monatlich, da dies eine Gehaltspfändung ist, gehen alle anderen sonst leer aus. Auch wenn es hart klingt, aber selbst wenn er in Insolvenz gehen würde, ändert sich seine finanzielle Situation kaum, da er beim Kindesunterhalt genau im unteren Bereich einer Bemessungsgrenze verdient und dadurch nicht so viel übrigbleibt.

Ich bin in Insolvenz, bin krank und lebe vom Regelsatz,  er arbeitet Vollzeit und hat kaum mehr als ich!

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Inkassomitarbeiterin

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Re: aus dem unpfändbaren zahlen, da sonst Kontoverlust droht!?
« Antwort #8 am: 27. November 2009, 14:09:55 »

Wir sind auch der Schufa angeschlossen, daher weiss ich genau was für Info's ich bekommen. Nämlich auf Anfrage eine neue Adresse, eine EV-Abgabe und eine evtl. Inso-Eröffnung. Ebenso noch einen Scorewert, mehr nicht!!!

Entweder er spielt mit seinen Gläubigern ewig und 3 Jahre katz und maus und eröffnet nach jeder EV ein neues Kto oder er wird sich früher oder später mal Gedanken machen müssen wie die Schulden abzutragen sind (notfalls halt Inso).

Den letzten Satz von dir lass ich mal unkomentiert, sonst würd ich nen Brechreiz kriegen!!!
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bandit75

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Re: aus dem unpfändbaren zahlen, da sonst Kontoverlust droht!?
« Antwort #9 am: 28. November 2009, 09:59:33 »

Vielen Dank für die Info, ich dachte wirklich das über die Schufa auch die Kontoverbindung mitgeteilt wird, woher haben die Gläubiger die sonst, wenn sie ihnen nicht mitgeteilt wird, das ist mir schleierhaft.

Ich finde ja nur, das Menschen die hart arbeiten, auch wenn sie mal Fehler gemacht haben, immer noch mehr haben sollten als die Grundversorgung, schließlich ist nicht jeder an allen Schulden prinzipiell alleine Schuld und sollte auch eine zweite Chance im Leben haben. Meine Krankheiten habe ich mir nicht ausgesucht und bin gerne bereit sie abzugeben und was ich bekomme suche ich mir nicht aus, darauf habe ich keinen Einfluß!

Natürlich macht er sich Gedanken über die Inso, aber den Schritt kann er natürlich erst gehen, wenn er dazu bereit ist, ich habe leider auch zu viele Jahre verstreichen lassen.
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nsolventer

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Re: aus dem unpfändbaren zahlen, da sonst Kontoverlust droht!?
« Antwort #10 am: 28. November 2009, 19:36:56 »


Aber mir wurde gesagt das ich keinen bevorzugen darf, vielleicht weil das bei mir schon so lange läuft und weil die ja wegen meiner EV in meinem Verzeichnis alles lesen können und wenn ich dann doch bezahlen kann... sagen die "großen" dann kann ich die auch bezahlen...? :dntknw:

Woher will denn der eine Gläubiger wissen, ob Du den anderen Gläubiger zahlst ?  :cheesy:
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Inkassomitarbeiterin

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Re: aus dem unpfändbaren zahlen, da sonst Kontoverlust droht!?
« Antwort #11 am: 30. November 2009, 14:16:47 »

Solange keine Inso läuft kannst du zahlen wen du willst.

Wegen der EV stehst du in der Schuldnerkartei. Aber da steht nicht drin wem du Geld schuldest.

Also nochmal, kein Gläubiger weiss vom Anderen (ausser natürlich es sind irgendwelche Tochtergesellschaften oder arbeiten sonstwie zusammen). Deswegen schreiben ja Inkasso's auch immer wieder an, woher sollen sie denn wissen wem und ob du momentan überhaupt zahlst.
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