erstmal sorry, das ich erst jetzt antworte... und vielen Dank schon mal für die Antworten
zu Inkassomitarbeiterin
Woher soll der Gläubiger eine Schufaauskunft bekommen? Nirgends.
Ich denke das viele Gläubiger der Schufa angeschlossen sind und somit sehr wohl auch eine Schufaauskunft bzw. Änderungen mitbekommen, das habe ich zumindest so verstanden, als ich persönlich bei der Schufa war. Daher wäre es doch wie ein Katz-und-Maus Spiel, wenn man immer ein neues Konto eröffnet, wenn jemand auf dem bisherigen pfändet, wenn das Konto aufgelöst wird (die Kündigung ist bereits ausgesprochen!, kann jedoch zurückgenommen werden, wenn die Pfändung jetzt noch zurückgezogen wird), dann weiß doch auch der Gläubiger, das man ein neues Konto benötigt... grad wenn man seinen Lohn weiter problemlos empfangen möchte.
Wegen einer weiteren Forderung soll er jetzt noch mal 12 Euro monatlich zahlen...klingt nicht viel, wären dann aber schon 82 Euro aus dem unpfändbaren Anteil..., das man so gewissermaßen in die Insolvenz genötigt wird, der Arbeitsplatz gefährdet wird etc. finde ich nicht grad passend.
Die Schulden belaufen sich um 30.000, er hat zwei Kinder, für die er Unterhaltspflichtig ist... für den Gläubiger der pfändet ergibt sich schwankend ein Pfändungsbetrag zwischen 0 und 100 Euro monatlich, da dies eine Gehaltspfändung ist, gehen alle anderen sonst leer aus. Auch wenn es hart klingt, aber selbst wenn er in Insolvenz gehen würde, ändert sich seine finanzielle Situation kaum, da er beim Kindesunterhalt genau im unteren Bereich einer Bemessungsgrenze verdient und dadurch nicht so viel übrigbleibt.
Ich bin in Insolvenz, bin krank und lebe vom Regelsatz, er arbeitet Vollzeit und hat kaum mehr als ich!