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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenzverwalter beruft sich auf §295 Absatz 4 Inso  (Gelesen 5380 mal)

Mondbasis

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Insolvenzverwalter beruft sich auf §295 Absatz 4 Inso
« am: 30. Juni 2012, 12:18:21 »

Hallo,
ich habe mich erst kürzlich hier angemeldet und musste feststellen, wieviele Probleme es bei Privatinsolvenzen es doch für die einzelnen es gibt.
Meine Frau und ich haben ebenfalls Privatinsolvenz angemeldet, da ich Arbeit habe, meine Frau nicht wird von meinem Gehalt monatlich ein entsprechender Betrag gepfändet.
Jetzt ist es so, dass meine Frau und ich noch Schulden bei Ihren Eltern haben, da Sie uns in den letzten Jahren immer wieder aushelfen mußten, aber auf die Gläubigerliste haben wir sie nicht setzen lassen, da ich die Schulden von meinem nicht pfändbaren Teil abbezahle so wie ich es eben kann.
Das eine Problem ist nun, dass die Eltern meiner Frau uns 6000,00€ vorgestreckt haben um eine Küche zu kaufen, da wir die Eigentumswohnung verloren haben, und die alte Küche nicht in die Mietswohnung passte.
Bevor meine Frau ihre Privatinsolvenz angemeldet das war im Oktober 2011, hat meine Frau etwas über 8000,00€ von einer Lebensversicherung im Monat Mai 2011 ausgezahlt bekommen.Davon zahlte Sie noch Kosten für den Fachanwalt für Insolvenzverfahren und medizinische Dinge wie Medikamente etc. sodass ca.6000,00€ übrig blieben die Sie an ihren Eltern zurückgeben hatte, weil die Rechnung von der neuen Küche nur vorgestreckt war.
Immer wieder bekamen wir Briefe von dem Insolvenzverwalter meiner Frau, der ein schwieriger Mensch ist, und beruft sich jetzt auf den §295, Absatz 4, wegen Bevorzugung Insolvenzgläubiger, obwohl die Eltern nicht als Gläubiger aufgetreten sind, mittlerweile hat er auch das Amtsgericht Heilbronn angeschrieben und heute bekam meine Frau ein Schreiben vom Insolvenzgericht, dass am Anfang August eine außerordentliche Gläubigerversammlung angeordnet worden ist, wegen den 6000,00€. Die Sache ist nur, dass wir unser Leasingfahrzeug abgeben mußten, ich aber ein KFZ benötige um überhaupt zur Arbeit zu kommen, da ich jeden Tag 2 x 33 KM fahren muss, zudem immer wieder zu Fachärzten da meine Frau eine 60%tige Behinderung hat, uns die Eltern die 6000,00€ wieder zur Verfügung gestellt um ein KFZ zu kaufen, wo auch meine Frau benutzen kann, das KFZ gehört aber nicht uns sondern den Eltern, Steuer, Versicherung etc bezahle ich, als " Sicherheit " da wir sie blank gesetzt haben.
Meine Frage an Euch, was kann jetzt alles passieren, habe ich bzw. meine Frau überhaupt ein Recht dagegen anzukämpfen oder muss ich schlimmstenfalls die 6000,00€ an den Insolvenzverwalter meiner Frau bezahlen oder kann das Gericht sogar das Insovenzverfahren einstellen?
Habt Ihr Erfahrungen solcher Art schon gemacht, oder weiss jemand einen guten Rat?
Danke!
mfg
Mondbasis
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ThoFa

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Re: Insolvenzverwalter beruft sich auf §295 Absatz 4 Inso
« Antwort #1 am: 30. Juni 2012, 12:27:04 »

Hallo,

vorweg geschickt: Begeben sie sich unbeding in fachkundige Beratung ansonsten sehe ich Ihre Restschuldbefreiung ernsthaft gefährdet!

Nun nochmal bitte sortieren:

1. IK oder IN Verfahren
2. Wann genau war die Zahlung an die Eltern?
3. Wann genau war Insolvenzantragsstellung?
4. Wann genau war Insolvenzeröffnung?

MfG

ThoFa
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Feuerwald

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Re: Insolvenzverwalter beruft sich auf §295 Absatz 4 Inso
« Antwort #2 am: 30. Juni 2012, 12:32:17 »

Das ist doch alles Kuddelmuddel...


Beginnen wir mit

a) Status des Verfahrens Ihrer Frau?
b) wo her um Himmelswillen weiß der IV/Th Ihrer Frau, dass die Eltern „Insolvenzgläubiger“ im Verfahren Ihrer Frau sind? Wenn die nicht im Insolvenzantrag benannt wurden, dann muss doch diese Info irgendwie an den IV herangetragen wurden?

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Mondbasis

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Re: Insolvenzverwalter beruft sich auf §295 Absatz 4 Inso
« Antwort #3 am: 30. Juni 2012, 12:38:28 »

Hallo,
hier die genauen Daten:
zu 1 es ist ein IK-Verfahren, ... (besser keine AZ öffentlich machen) so das Aktenzeichen meiner Frau

zu 2 die Zahlung an die Eltern im Juli 2011, da ein Vergleich seitens vom Gläubiger nicht zustande kam

zu 3 der Antrag auf Privatinsolvenz am 04.10.2011

zu 4 die Eröffnung wurde am 21.10.2011 gemacht

mfg

Mondbasis
« Letzte Änderung: 30. Juni 2012, 12:42:57 von Feuerwald »
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Mondbasis

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Re: Insolvenzverwalter beruft sich auf §295 Absatz 4 Inso
« Antwort #4 am: 30. Juni 2012, 12:48:40 »

Hallo Feuerwald,

es ist ein IK - Verfahren

meine Frau bekam von ihrer Versicherung immer wieder Schecks mit einem Betrag von ca. 23,00€, die hat Sie selbstverständlich ihrem Insolvenzverwalter gegeben, dieser hat dann nachgeforscht und somit die ganze Daten erhalten und ab diesem zeitpunkt ging es mit der Anschreiberei los mit dem Vorwurf eines Bankrottstraftates laut §283 StGb und läßt meine Frau nicht zur Ruhe kommen, als wir noch ein gemeinsames Girokonto hatten, habe ich ausversehen 32 Cent zu wenig überwiesen, diese mußte ich noch nachzahlen, das zeigt mir, dass meine Frau einen schwierigen Insolvenzverwalter hat.

Mondbasis
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Feuerwald

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Re: Insolvenzverwalter beruft sich auf §295 Absatz 4 Inso
« Antwort #5 am: 30. Juni 2012, 12:53:16 »


… wird eine besondere Gläubigerversammlung mit  folgendem Tagesordnungspunkt
Beauftragung des Treuhänders durch die Gläubigerversammlung zur Anfechtung der Rückzahlung eines Darlehn von 6…. € an die Eltern der Schuldnerin aus einem erhaltenen Rückkaufswert einer Lebensversicherung einberufen ….

Demnach müsste das eigentliche Verbraucherinsolvenzverfahren noch laufen. § 295 Abs. 4 InsO passt in diesem Zusammenhang nicht, es geht um § 129ff InsO.


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ThoFa

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Re: Insolvenzverwalter beruft sich auf §295 Absatz 4 Inso
« Antwort #6 am: 30. Juni 2012, 12:53:29 »

Hallo,

ok.

Die Begründung des TH ist vollkommener Blödsinn. § 295 InsO gilt nur in der sogenannten Wohlverhaltensphase. Die außerordentliche Gläubigerversammlung hat nur ein Ziel, nämlich einen Gläubiger dazu zu bekommen, die Zahlung an die Eltern anzufechten. In einem IK Verfahren können nämlich nur die Gläubiger anfechten und nicht der TH. Er erhofft sich durch die Versammlung den Auftrag zu erhalten, die Anfechtung durchzuführen (vgl. §313(2) Inso).

Ihre RSB sehe ich nicht gefährdet, sofern Sie sich richtig wehren. Ob die Eltern zur Zahlung herangezogen werden können, kann nicht beurteilt werden, dazu bedarf es detaillierter Kentnisse.

MfG

ThoFa
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Mondbasis

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Re: Insolvenzverwalter beruft sich auf §295 Absatz 4 Inso
« Antwort #7 am: 30. Juni 2012, 13:17:27 »

Hallo ThoFa und Feuerwald,
in dem Schreiben steht gar nichts von einem Paragraphen drin, nur der Beschluss eine außerordentliche Gläubigerversammlung einberufen wird, wegen den 6000€.
Von einem § 129 ff Inso habe ich nichts entdecken können.
Was kann eigentlich den Eltern passieren, denn Sie haben uns ja das Geld gegeben um ein Auto kaufen zu können, könnte u.U. das KFZ als Pfandsicherung beschlagnahmt werden, falls der IV die Gläubiger überredet auf die 6000€ zu bestehen, ich habe das Gefühl dass er die Gläubiger auch darauf hin so beinflusst um die 6000 zu kriegen mit dem Argument es sei ihr ( den Gläubigern ) Geld.
Wenn uns das KFZ weggenommen wird, wie soll ich dann zur Arbeit kommen, denn Rücklagen habe ich keine. Kommende Woche gehen wir zu unserem Anwalt denn ohne Hilfe komme ich gegen diese Person nicht an.

gruß
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ThoFa

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Re: Insolvenzverwalter beruft sich auf §295 Absatz 4 Inso
« Antwort #8 am: 30. Juni 2012, 13:28:54 »

Hallo,

der TH wird von den Gläubgern den Auftrag erhalten, eine Anfechtung durchzuführen. Dazu wird er zunächst Ihre Eltern anschreiben und auf Rückzahlung bestehen. Wenn Ihre Eltern nicht zahlen, wird er klagen. Dann wird das ganze vor Gericht entschieden. Gewinnt er, kann er über den Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung beantragen.

Lassen Sie sich keine Angst machen, er wird versuchen Ihrer Frau zu suggerieren, dass, falls die Eltern sich wehren, ihre Restschuldbefreiung in Gefahr ist.

MfG

ThoFa

  
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Mondbasis

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Re: Insolvenzverwalter beruft sich auf §295 Absatz 4 Inso
« Antwort #9 am: 03. Juli 2012, 17:34:47 »

Hallo
also jetzt der 2.Teil dieses Chaos wo der Insolvenzverwalter meiner Frau angerichtet hat.
Unser Anwalt ist auf meine und die meiner Frau so nicht eingegangen wie wir es eigentlich gehofft haben. Nun mußten meine Frau und ich die Verwandte offen mit Namen und Adressen angeben da der Insolvenzverwalter es so in seinem Schreiben an unseren Anwalt verlangt, dann wie hoch die Schulden jeweils seien etc.
Der Vorwurf seitens vom Inso meiner Frau, wir hätten nicht alle Gläubiger angegeben, obwohl ich diese Schulden von meinem nichtpfändbaren Teil abstottere, aber unser Anwalt sagte uns, dass es die Gegenseite anderst sieht.
So wie ich es richtig verstanden habe, könnte die Verwandten aus der Gläubigerliste genommen werden, wenn sie auf ihre Schulden verzichten würden, andererseits aber könnte die Gegenseite weil wir Geld bekommen haben dies als Einkommen sehen und eben dieses geliehene Geld von meiner Frau und mir zurückverlangen?
haben wir als Schuldner denn keine Rechte, denn ich mußte Geld leihen, weil die KSK unser Konto gesperrt hatte und ich keinen Cent mehr hatte, die Anwaltskosten mußten auch bezahlt werden, aber woher sollte ich den Geld haben, sieht die Rechtslage für uns Schuldner denn so einseitig aus?

Auf die Frage, wenn ich eine Möglichkeit hätte der Gegenseite die 6000,00€ zu bezahlen ob dann die Angelegenheit erledigt wäre, meinte unser Anwalt vielleicht, schöne Aussichten sind das..

mfg
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ThoFa

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Re: Insolvenzverwalter beruft sich auf §295 Absatz 4 Inso
« Antwort #10 am: 03. Juli 2012, 18:06:36 »

Hallo,

sorry aber Ihr Anwalt sollte mal eine Fortbildung buchen, wenn er möchte kann ich gerne etwas anbieten. :fuchsteufelswild:

Von welchen Verwandten reden wir denn jetzt hier? Und was stottern Sie hier ab? Komme irgendwie nicht mehr ganz mit?

MfG

ThoFa
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Re: Insolvenzverwalter beruft sich auf §295 Absatz 4 Inso
« Antwort #11 am: 03. Juli 2012, 18:35:54 »

Hallo

Wir reden hier über die Eltern meiner Frau,ihren Bruder und deren Ehefrau und mein Freund.
bei den Eltern haben wir noch ca. 12300,00€ offen, bei meiner Schwägerin / Schwager noch 1500,00 und bei meinem  Freund noch 3000,00€.
es war vorher mehr Geld offen, ich habe einen Teil von meinem Nichtpfändbaren Teil abbezahlt, wir mußten vorher versprechen, dass die Familie und mein Freund außen vorbleibt, das haben wir aber auch zuerst dem Anwalt gesagt der uns zuerst vertreten hatte, seit letztes Jahr macht die Insolvenzangelegenheiten der neue Anwalt der die Kanzlei mitübernommen hat.
Jetzt werden alle Parteien angeschrieben und womöglich auf die Gläubigerliste gesetzt, obwohl sie dies eigentlich gar nicht wollen, aber der Inso meiner Frau wollte die Namen und Adressen, unser Anwalt meint, da wir nicht alle Gläubiger genannt haben, können wir ganz schöne Probleme bekommen und sogar die RSB abgesagt bekommen, das Gespräch hat mich ganz scön genervt, denn ich kann doch mit meinem Nichtpfändbaren Teil meine " Privatschulden " begleichen?
Was aber das Hauptanliegen ist, sind die 6000,00€ die uns die Eltern für die Küche vorgestreckt  haben, meine Frau diese 6000,00€ von einer Lebensversicherung im Mai 2011 bekommen und im Juni 2011 zurückgegeben hatte an die Eltern, aber durch das weil wir unser Leasingfahrzeug hergeben mußten, ihre Eltern diese 6000,00€ für ein Autokauf zur Verfügung gestellt haben, zugelassen ist es auf den Vater meiner Frau, der Inso meiner Frau wendet sich an ihre Eltern um diese 6000€ zurückzufordern wegen Gläubigerbevorzugung, eine außerordentliche Gläubigerversammlung ist Anfang August 2012 vom Amtsgericht beschlossen worden.

Gruß
Mondbasis
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Re: Insolvenzverwalter beruft sich auf §295 Absatz 4 Inso
« Antwort #12 am: 04. Juli 2012, 13:40:25 »

Hallo,

wir reden also über zwei verschiedene Dinge:

1. Zahlung an Eltern vor der Insolvenz:

Darüber ist alles geschrieben worden. Wahrscheinlich wird der TH den Auftrag zur Anfechtung bekommen, dagegegen gilt es sich zu wehren.

2. Nichtangabe von Gläubigern in einem IK Verfahren:

Hier frage ich mich jetzt, wie sind diese Gläubiger nun ans Tageslicht gekommen? Und Sie müssen bitte mal anfangen zu unterscheiden. Es gibt bei Ihnen kein gemeinsames Verfahren. Wenn Sie aus Ihren unpfändbaren Vermögen etwas bezahlt haben, hat das keine Auswirkungen auf die Insolvenz Ihrer Frau. Wenn jetzt also die "Gläubiger" angeschrieben werden, müssen diese nur zurück schreiben, dass auf die Forderungen gegen Ihre Frau verzichtet wurde und gut ist.

MfG

ThoFa

 



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Re: Insolvenzverwalter beruft sich auf §295 Absatz 4 Inso
« Antwort #13 am: 04. Juli 2012, 16:26:00 »

Hallo ThoFa,

Vielen Dank für Ihre Antwort.
zu Punkt1 warte ich erst mal , denn der Termin ist auf den 7.8.12 beim AG angesetzt, meine Frau und ich denken auch, dass die Gläubiger den Inso beauftragen werden das Geld zu fordern, aber da kriege ich einen Beschluss mit einer Begründung nehme ich mal an vom AG?
Aber wie kann man sich denn da dagegen wehren, da fällt mir nichts zu ein, hätten Sie eine Idee?

2. das werden Wir versuchen, ich habe auch meinen Freund angerufen, er wird, wenn nötig auf sein Geld verzichten, ebenso die Schwäger/in , mit den Eltern müssen Wir noch reden, da es für uns und für Sie doch viel Geld ist, aber mal sehen ob die Eltern sich darauf einlassen, gerne tue ich es nicht, aber sonst sehe ich auch keine andere Möglickeit was die Gläubigerliste seitens meiner Frau betrifft. Die Gläubiger sind an das Tageslicht gekommen, wo meine Frau eine Stellungsnahme machen mußte, weil ihr Inso den Vorwurf einer Bankrottstraftat gemäß § 283 StGB wegen den 6000,00€ vorgeworfen hat, und Er eine detailierte Aufstellung der Schulden verlangt hatte. Das war am 16.12.2011, nach der Stellungsnahme meiner Frau hörten wir bis letzten Monat nichts mehr, und jetzt geht der IV voll ab  :fuchsteufelswild:
Ich nehme an, dass der IV meiner Frau beleidigt ist, weil mein IV nichts abgibt von der Steuererstattung von ca. 1400,00€, die ich voll abtreten mußte.

cu,
Mondbasis

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ThoFa

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Re: Insolvenzverwalter beruft sich auf §295 Absatz 4 Inso
« Antwort #14 am: 04. Juli 2012, 16:31:54 »

Hallo,

gehen Sie mal weg von dem "der IV/TH ist beleidigt", das hilft Ihnen nicht weiter.

Der Auftrag des TH zur Anfechtung hat mit Ihrer Frau nur sekundär zu tun, dagegen kann sie sich nicht wehren. Verteidigen müssen sich Ihrer Eltern, da gegen dieses angefochten wird.

Und machen sie sich selber einen Gefallen und wechseln Se umgehend Ihrern Berater.

MfG

ThoFa
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Re: Insolvenzverwalter beruft sich auf §295 Absatz 4 Inso
« Antwort #15 am: 04. Juli 2012, 16:44:42 »

Hallo,

Sie haben recht, nun die IV/TH machen halt ihren Job, der eine so der andere genauer als genau.
Unser Berater ist ein RA, also müßte wir dann einen neuen suchen, könnte meine Frau ein Antrag auf Kostenunterstützung stellen, wenn Sie eine Fachberatung braucht, denn die Gesetze sind so kompliziert, da blickt ein Normalo wie ich nicht durch.
Unser Rechtschutz übernimmt die Kosten bei einem IK-Verfahren leider nicht, aber der Rechtschutz ihrer Eltern müßte doch eigentlich eintreten, wenn da ein Aufforderungsschreiben kommen sollte?

MFG
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