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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Vollstreckungsbescheid gegen Kind  (Gelesen 5635 mal)

stavanger

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Vollstreckungsbescheid gegen Kind
« am: 15. August 2010, 23:17:27 »


Durch einige seltsame Umstände bin ich zum Pflegevater eines Kindes geworden, dessen Mama eine Haftstrafe wegen Betrug (ungedeckte Einkäufe mit der eigenen EC-Karte, schwarzfahren usw.) absitzen muß. Die Haft hätte durch Strafzahlungen und oder Arbeitsstunden abgewendet werden können. Weil die junge Frau aber so ziemlich alles verdrängt hat, kam es nun zur Haft. Es gibt vier Kinder, eines davon schon früher aus der Familie genommen, drei jetzt, wegen der Haft, auf Pflegefamilien verteilt. Weil nun auch zufällig noch der Umzug in eine neue Wohnung anstand, kamen beim Ausräumen der alten Wohnung Hunderte (zum großen Teil ungeöffnete) Briefe mit Forderungen zu Tage.
Die junge Frau ist noch verheiratet, lebt seit mehr als einem Jahr in Trennung, der Ehemann ist ein ähnlicher „Problembürger“.
Wir und eine der anderen Familien, die eines der Kinder betreut wollen der jungen Frau helfen ihre Probleme in Zukunft in den Griff zu bekommen.

Ich arbeite mich im Moment durch den Berg an Forderungen, Inkassobescheiden, Mahn- und Vollstreckungsbescheiden. Dazu stellen sich mir jeden Tag neue Fragen, von denen ich hoffe, daß sie mir hier jemand beantworten kann.

Ich werde meine Fragen in einzelne Threads aufteilen, aber diese Basisinformation immer oben an stellen.

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 Eine der Forderungen ist auf eines der Kinder (3 ½) ausgestellt, weil die Mutter (vermutlich wissentlich :wallbash: ) den Kaufvertrag auf den Namen des Kindes abgeschlossen hat.
Es wurden Ratenzahlungen vereinbart, die nicht gezahlt wurden. Es kam zu Forderung, Mahnungen, Inkasso, Mahnbescheid (ignoriert, nicht widersprochen), Vollstreckungsbescheid.
Alles durchgehend auf den Namen des Kindes.

Die Forderung an sich ist rechtens, das bestellte Gerät wurde geliefert und ist vorhanden. Nur läuft sie auf den falschen Namen.

Nun stelle ich mir vor, daß die Kleine irgendwann 18 wird, und dann gleich einen Schufa-Eintrag hat und die Schulden ihrer Mutter bezahlen muß.

Was könnte man in dem Stadium dagegen machen?

 Könnte es sein, daß der Vollstreckungsbescheid, weil einem minderjährigem Kind zugestellt, nicht rechtens ist? 


Danke schon mal für Infos.

Stav



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Fallera

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Re: Vollstreckungsbescheid gegen Kind
« Antwort #1 am: 16. August 2010, 09:27:45 »

Ohne Jurist zu sein würde ich sagen, dass es sich um schweren Betrug handelt.

Ein 3 1/2 Jähriges Kind ist nicht geschäftsfähig. Wurden die Gläubiger auf diesen Umstand hingewiesen?
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stavanger

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Re: Vollstreckungsbescheid gegen Kind
« Antwort #2 am: 16. August 2010, 15:50:12 »

...wahrscheinlich ist es ein Betrugsdelikt...

Und nein, es wurde im ganzen Verfahren offenbar durch niemanden mal das Geburtsdatum geprüft. Von Vertrag über Mahnungen, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid ist überall der Name des Kindes angegeben.

Ich selbst habe in diesem Fall noch nichts unternommen, weil ich eben erst mal recherchieren wollte, wie denn da die Rechtslage ist.
Eigentlich wäre mir das liebste, der Gläubiger ändert einfach den Schuldnernamen. Auf eine Forderung mehr oder weniger gegen die Mutter kommt es nicht mehr an.
Mir wäre nur wichtig, daß das Kind da aus der Sache raus kommt.

Es liegt mir auch nichts an einem neuen Verfahren gegen die Mutter, das erschwert uns allen die Sache hier dann noch mehr.
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Fallera

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Re: Vollstreckungsbescheid gegen Kind
« Antwort #3 am: 16. August 2010, 16:00:38 »

naja die rechtslage ist ziemlich eindeutig. geschäfte unter anderem namen und dazu auch noch unter dem namen eines minderjährigen, nicht geschäftsfähigen = Betrug!

Wenn sie den Gläubigern das Alter mitteilen, werde sie höchstwahrscheinlich Anzeige wegen Betruges stellen.

Rauskommen wird es so oder so! Gerichtlicher Vollstreckungsbescheid liegt ja bereits vor. Somit hat der Gläubiger nun einen Titel gegen ein 3 1/2 jähriges Kind!  :uneinsichtig:

Aus der Geschichte kommt man meiner Meinung nach nicht mehr ungeschoren raus und ich finde das auch völlig gerechtfertigt.
« Letzte Änderung: 16. August 2010, 16:10:33 von Fallera »
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stavanger

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Re: Vollstreckungsbescheid gegen Kind
« Antwort #4 am: 16. August 2010, 16:21:17 »

...es wundert mich eigentlich auch, weil alle anderen Schulden hat sie auf ihre Vornamen gemacht, sie hat vier davon und die stehen treu und brav auf allen Verträgen.
Möglicherweise hat der Ehemann das Ding ausgefüllt, weil auch die Unterschrift sieht seltsam aus. Das muß ich erst noch prüfen. Ist allerdings sauschlecht zu lesen, weil war ein Durchschreibsatz und der x-te Durchschlag ist bei mir.
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Insokalle

Re: Vollstreckungsbescheid gegen Kind
« Antwort #5 am: 16. August 2010, 17:20:42 »

Hier geht es schon ans eingemachte, dass ein Forum vielleicht sprengt.

Das Kind ist geschäftsunfähig. Es wird gesetzlich von den Eltern vertreten. Sie können also wirksame Verträge für das Kind abschließen.
Aber: Man könnte sich darüber Gedanken machen, ob bei einer umfangreichen Bestellung nicht ein Mißbrauch dieser Vertretungsmacht vorliegt. Vielleicht muss man das sogar. Bestenfalls hat dies zur Folge, dass das Kind nicht haftet, § 179 BGB. Es könnte aber auch ein Schadensersatzanspruch des Kindes gegen die Eltern bestehen, z.B. § 1664 BGB.

Nun sind die Befugnisse des dieses Kind betreuenden Pflegers unklar. Der Pfleger wird doch wohl vom Gericht eingesetzt worden sein. Die Befugnisse, die er bekommen hat, stehen in dem Beschluss. Es wäre u.U. seine Aufgabe, die Ansprüche aus dem VB oder Vollstreckungsversuche abzuwehren, s.o. Wenn ein Schadensersatzanspruch gegen die Mutter ersichtlich ist, ist es mögl. Aufgabe des Pflegers, diesen geltend zu machen bzw. zumindest titulieren zu lassen, bevor Verjährung eintritt und der Pfleger wegen Pflichtverletzung haftet.
Ich würde auf jeden Fall das Gericht fragen, wie im einzelnen vorzugehen ist. Womöglich muss ein Ergänzungspfleger o.ä. bestellt werden.

Nebenbei: Das Kind kann sich bei Volljährigkeit auf eine Haftungsbeschränkung berufen, § 1629a BGB.
Und zweitens kann auch ein Kind ein Insolvenzverfahren durchlaufen. Da es noch nicht so alt ist, wäre bis zur Volljährigkeit Restschuldbefreiung eingetreten und die Schufa sauber.
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stavanger

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Re: Vollstreckungsbescheid gegen Kind
« Antwort #6 am: 16. August 2010, 19:29:35 »

Hier geht es schon ans eingemachte, dass ein Forum vielleicht sprengt.

Nun, ich erwarte hier auch keine abschließende Beratung, aber Hinweise und Anregungen. So fragil, daß das Forum gleich gesprengt würde, wird es nicht sein.... zzzz

Das Kind ist geschäftsunfähig. Es wird gesetzlich von den Eltern vertreten. Sie können also wirksame Verträge für das Kind abschließen.
Aber: Man könnte sich darüber Gedanken machen, ob bei einer umfangreichen Bestellung nicht ein Mißbrauch dieser Vertretungsmacht vorliegt. Vielleicht muss man das sogar. Bestenfalls hat dies zur Folge, dass das Kind nicht haftet, § 179 BGB. Es könnte aber auch ein Schadensersatzanspruch des Kindes gegen die Eltern bestehen, z.B. § 1664 BGB.

...mit Sicherheit könnte man hier von einem Mißbrauch dieser Vertretungsvollmacht ausgehen.
Bestellt wurde ein teurer Staubsauger von Vorwerk. Jaaaa ich weiß, jemand der keinen Knopf in der Tasche hat braucht so ein Ding natürlich unbedingt gaanz dringend  :dntknw:


Nun sind die Befugnisse des dieses Kind betreuenden Pflegers unklar. Der Pfleger wird doch wohl vom Gericht eingesetzt worden sein. Die Befugnisse, die er bekommen hat, stehen in dem Beschluss. Es wäre u.U. seine Aufgabe, die Ansprüche aus dem VB oder Vollstreckungsversuche abzuwehren, s.o. Wenn ein Schadensersatzanspruch gegen die Mutter ersichtlich ist, ist es mögl. Aufgabe des Pflegers, diesen geltend zu machen bzw. zumindest titulieren zu lassen, bevor Verjährung eintritt und der Pfleger wegen Pflichtverletzung haftet.
Ich würde auf jeden Fall das Gericht fragen, wie im einzelnen vorzugehen ist. Womöglich muss ein Ergänzungspfleger o.ä. bestellt werden.

Wir wurden nicht von einem Gericht zur Pflegschaft für das Kind bestellt. Die Pflegschaft haben wir freiwillig übernommen um den Kindern einen Heimaufenthalt zu ersparen. Die rechtliche Grundlage ist SGB VIII § 44.
Mein Bemühen die finanzielle Situation zu ordnen ist in erster Linie auch darauf ausgerichtet, daß die Voraussetzungen für eine Rückführung der Kinder zur Mutter nach deren Haftentlassung verbessert werden.
Die junge Frau hat mir umfassende Handlungsvollmacht dazu erteilt. ebenso habe ich Bankvollmacht. Die Vollmacht erstreckt sich auch auf dem Empfang von dem Datenschutz unterliegenden Dokumenten.

Ich bin also nicht zum Betreuer der jungen Frau bestellt sondern versuche auf freiwilliger Basis zu helfen und den Kindern bessere Voraussetzungen für die Zukunft zu schaffen.

Nebenbei: Das Kind kann sich bei Volljährigkeit auf eine Haftungsbeschränkung berufen, § 1629a BGB.
Und zweitens kann auch ein Kind ein Insolvenzverfahren durchlaufen. Da es noch nicht so alt ist, wäre bis zur Volljährigkeit Restschuldbefreiung eingetreten und die Schufa sauber.

Danke für die Hinweise, das muss ich mir erst durchlesen.
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Insokalle

Re: Vollstreckungsbescheid gegen Kind
« Antwort #7 am: 16. August 2010, 19:44:10 »

Ach so, aber gibt es auf dem Gebiet nicht auch einen definierten Aufgabenbereich? Das Problem bleibt ja bestehen und ich bezweifle, dass die Eltern etwas zum Wohle und im Interesse des Kindes unternehmen. Müßte nicht das Jugendamt informiert werden, damit dieses über weitere Maßnahmen entscheidet?
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stavanger

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Re: Vollstreckungsbescheid gegen Kind
« Antwort #8 am: 16. August 2010, 20:15:56 »

Das Jugendamt ist voll in die Angelegenheit involviert. Ohne Amt hätten wir die Kinder nicht in Pflege bekommen, da wir alle nicht mit den Kindern verwandt sind.

Das Jugendamt und auch wir, sind natürlich an der  Wahrung des Kindeswohls interessiert. Kindeswohl ist aber rechtlich ein ziemlich schwammiger Begriff, so daß, obwohl das Jugendamt sich schon seit einigen Jahren um die Familie "kümmert" und diverse Hilfepläne erstellt wurden, sich nie wirklich ernsthaft um die Schulden gekümmert wurde. Es gab zwar Hinweise, daß die junge Frau zur Schuldnerberatung gehen sollte, aber diese Termine wurden nicht eingehalten und keiner hat entsprechend Druck ausgeübt.
Darüber hinaus hatte sie selbst längst resigniert und die meisten Briefe gar nicht mehr geöffnet.

   
Jetzt ist die Situation eine Andere. Die junge Frau hat sich von ihrem Ehemann getrennt, wird eine neue Wohnung beziehen und erhält Unterstützung durch drei Familien von außen, das Wohl der Kinder wird mit unserer Hilfe sicher gestellt.
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Dauerstress

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Re: Vollstreckungsbescheid gegen Kind
« Antwort #9 am: 16. August 2010, 20:19:25 »

Meines Erachtens ist die beste Lösung die offene Forderung zu bezahlen. Wo kein Kläger da kein Richter  :wink:
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stavanger

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Re: Vollstreckungsbescheid gegen Kind
« Antwort #10 am: 17. August 2010, 15:41:32 »

..mmh - die Frage ist aber eben leider.... wovon? Es ist nichts, aber auch gar nichts da im Moment.
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Feuerwald

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Re: Vollstreckungsbescheid gegen Kind
« Antwort #11 am: 17. August 2010, 16:27:32 »

Die Rechtskraft des Vollstreckungsbescheids lässt sich m.E. durchbrechen, zumindest gibt es §§-Hebel, die man ansetzen könnte.
 
Der Gläubiger könnte von der unberechtigten Forderung und der Unsinnigkeit aus dem erlangten Titel zu vollstrecken überzeugt werden.

Beides könnte aber dazu führen, dass die Mutter sich ggf. einem erneuten/weiteren Delikt verdächtig macht. Welche Auswirkungen das auf die bereits laufenden Verfahren / Haft / Bewährung etc. hat, lässt sich hier nicht beantworten.


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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

gitti

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Re: Vollstreckungsbescheid gegen Kind
« Antwort #12 am: 17. August 2010, 21:37:27 »

Erstmal finde ich es wirklich bewundernswert, dass du dich so um das Kind kümmerst  :wink:
Zweitens: hast du denn schon mal bei der Firma angerufen und die darauf aufmerksam gemacht, dass die Person, um die es geht, 3 Jahre alt ist? Du könntest denen doch den Namen der Mutter sagen und präzisieren, dass die wohl diejenige war, die das Teil wirklich gekauft hat. Ich würde zumindest versuchen, das so möglichst unproblematisch und schnell zu regeln.
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stavanger

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Re: Vollstreckungsbescheid gegen Kind
« Antwort #13 am: 17. August 2010, 22:35:15 »

Danke... ich kümmere mich halt lieber um Menschen in meiner Nähe, als das ich Spenden nach Pakistan schicke, damit die dortige Administration wieder den einen oder anderen Sprengkopf trocken legen kann oder ein paar neue Baracken zur Terroristenausbildung hinstellen kann.
Und, mit jedem Kinderlachen in meinem Haus bekomme ich das Dankeschön sofort und direkt geliefert, schon das alleine ist die Mühe wert.  :cheesy:

Nein, ich habe mit dem Gläubiger noch nicht gesprochen, wollte wie gesagt erst mal die Rechtslage klären. Es kommt bei dem Haufen Zeug auch nicht auf ein paar Tage hin oder her an.

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