Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein mehr oder weniger großes Problem in Geldangelegenheiten.
Fangen wir mal mit meiner Geschichte an:
Vor einigen Jahren waren ich und meine geschiedene Frau selbständig. Daraus resultieren heute noch Schulden in Höhe von 18000 Euro.
für 12000 Euro haften wir gesamtschuldnerisch für den Rest Sie alleine. Im Scheidungsurteil wurde geregelt, dass alle Schulden von jedem zur Hälfte getilgt werden.
Um Uetwaige Missverständnisse auszuschließen, möchte ich anmerken,. dass meine Ex und ich uns relativ gut verstehen.
Meine Ex ist wieder verheiratet und hat auch noch ein 2jähriges Kind, so dass sie nicht arbeiten kann und auch kein Einkommen hat. Ich verdiene rd. 2100 Euro / Monat netto. Unterhaltszahlungen belaufen sich bei mir auf 450Euro, zuzügl. 350 Euro Miete,...etc.
Da die finanzielle Situation es nicht zuließ, haben wir die Schulden mit monatlich 30 Euro!!! bedient. Logisch, dass sich der Schuldenberg angehäuft hat. Aus diesem Grunde wurden wir vom Gläubiger darauf "hingewiesen" die eidesstattliche Versicherung abzulegen zu müssen, falls wir nicht mind. 500 Euro /Monat zahlen.
Jetzt überlegen wir gerade dem Gläubiger ein akzeptables Angebot, bzw. einen Vergleich anzubieten. Wie würden Sie vorgehen, bzw. welche Tipps haben Sie für uns.
Meine Exfrau hat mit ihrem neuen Partner erneute Schulden gemacht, die sich im 5 stelligen Bereich bewegen. Deswegen wäre ich bereit die 12000 Euro alleine zu bezahlen, damit ich endlich irgendwann mal Ruhe habe. Außerdem bin ich auch der Überzeugung, dass meine Ex nie in der Lage sein wird aus dem Gesamtbetrag 9000 Euro, bzw. 6000 Euro zu tilgen.
Mich machen die Schulden fertig, da ich es nie gewohnt war Schulden zu haben.
Wenn ich beispielsweise 300Euro / Monat bezahlen würde, wie würden das mit den Zinsen laufen? Würden die nur von den 12000 Euro gerechnet oder von der Gesamtsumme? Es müßte meinen Überlegungen nach doch 2 "Kreditrechnungen" bei dem Gläubiger vorhanden sein. Nämlich einmal über den gesamtschuldnerischen Betrag und einmal über die Restsumme.
Vielleicht ist es noch dienlich wenn ich mitteile, dass es sich bei dem Gläubiger um eine Firma handelt.
Ich hoffe Sie können mir Mut machen.