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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Vollstreckungsbescheid & Wohnung der Eltern  (Gelesen 3910 mal)

jenni258

  • Gast
Vollstreckungsbescheid & Wohnung der Eltern
« am: 05. Februar 2009, 10:11:19 »

Hallo,

habe dieses Forum heute gefunden und da mich ein paar Fragen sehr beschäftigen wollte ich hier mal Antworten suchen.

Bin 20 und im Moment auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle. Wohne mit meinem Vater und meinem Bruder zusammen. Bekomme von meinem Vater im Monat so ca. 50 Euro.

Nun ist es so, dass ich vor längerer Zeit eine etwas zu hohe Handyrechnung hatte. Irgendwann flatterten dann auch Briefe vom Inkasso-Unternehmen ins Haus. Die wollten natürlich hohe Raten haben, damit es für sie so schnell wie möglich erledigt ist.
Genauer gesagt, Raten in Höhe von 130 Euro, was für mich unmöglich war. Habe denen mehrmals geschrieben das ich arbeitssuchend bin und somit keine Möglichkeiten habe, diese hohen Raten zu begleichen.
Hat sie aber nicht sonderlich interessiert.

Somit kam dann der Brief vom Gericht mit dem Vollstreckungsbescheid. Es handelt sich mittlerweile um 380 Euro. Das meiste davon natürlich Gebühren und Zinsen. Auch dem Prozessbevollmächtigten habe ich Post geschrieben mit der Bitte um Ratenzahlung, ohne Antwort allerdings.

Nun habe ich Angst, dass irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Meine Frage allerdings: Wie geht das von Statten? Ich meine, ich wohne ja mit meinem Vater zusammen, darf er dann nur in mein eigenes Zimmer kommen und ggf. Sachen pfänden? Pfändet er überhaupt direkt oder kann man mit ihm erstmal in Ruhe über Ratenzahlung sprechen??
Was mich vor allem beunruhigt ist, dass ich halt Angst habe, dass der GV etwas meines Vaters mitnimmt...

Wäre über Hilfe sehr dankbar!

LG
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Bastet

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Re: Vollstreckungsbescheid & Wohnung der Eltern
« Antwort #1 am: 05. Februar 2009, 10:24:06 »

Hallo :Welcome:

ich kenn mich da nicht ganz so aus, was ich bis jetzt allerdings so erfahren habe, kann der Gerichtsvollzieher nur das Pfänden was dir auch
wirklich gehört und auch da gibt es vieles was er nicht einfach pfänden darf.

Er pfändet auf jeden Fall erstmal nichts, was deinem Vater oder Bruder gehört.

Und Unmenschen sind die GV normalerweise auch nicht.
Du wirst mit ihm zusammen sicher eine LÖsung finden.

Schöne Grüße

Bastet
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jenni258

  • Gast
Re: Vollstreckungsbescheid & Wohnung der Eltern
« Antwort #2 am: 05. Februar 2009, 10:27:52 »

Vielen Dank!

Mir fällt grad wirklich ein Stein vom Herzen.
Mein Vater weiss nichts von der ganzen Sache, will ihn damit nicht belasten...

Bloß, ich meine, ich wohn ja noch bei ihm und viel zu holen ist bei mir ja nicht. Ein kleiner Fernseher der schon unendlich viele Jahre alt ist, ein PC, den ich ja brauche für Bewerbungen etc, und n billiger DVD Player...das wars.
Ich weiss nicht, was er alles pfänden könnte, aber das sind doch nur Peanuts.

Zudem bekomme ich Anfang Juni das Erbe meines Opas ausbezahlt, nicht viel, aber würde davon die Schulden begleichen wollen. Wäre es möglich den Vollstreckungsbescheid bzw. den Prozessbevollmächtigten bis dahin "hinzuhalten"?
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Bastet

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Re: Vollstreckungsbescheid & Wohnung der Eltern
« Antwort #3 am: 05. Februar 2009, 10:54:04 »

Was willst du machen, wenn der GV kommt und dein Vater da ist?

Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber wenn du eine Erbschaft erwartest, die die offene Summe ausgleichen kann, dann sollte der
GV sicher davon wissen. In diesem Fall wird er sicher mit sich reden lassen, feststellen, das die Pfändung an dem Tag erfolglos war und
einen entsprechenden Vermerk auf den späteren Zeitpunkt machen.
So oder ähnlich sollte es laufen (denk ich).

Schöne Grüße

Bastet
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jenni258

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Re: Vollstreckungsbescheid & Wohnung der Eltern
« Antwort #4 am: 05. Februar 2009, 11:03:49 »

Mein Vater ist normalerweise immer so bis 4 arbeiten.
Ich möchte einfach nicht, dass er das weiss. Seit der Trennung von meiner Mutter hat er selbst Geldprobleme und überhaupt...

Werde wohl dem Prozessbevollmächtigten mal einen Brief zukommen lassen, indem ich schreibe, dass Anfang Juni wieder Geld da ist in Form eines Erbes und das sie dann die volle Zahlung erhalten. Allerdings kann ich nur hoffen, dass sie bis dahin die Zinsen vielleicht reduzieren...
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Bastet

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Re: Vollstreckungsbescheid & Wohnung der Eltern
« Antwort #5 am: 05. Februar 2009, 11:06:59 »

Dazu kann ich leider nichts sagen, aber du hast denke ich wenn dein Erbe sicher ist, zumindest etwas in der Hand.
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jenni258

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Re: Vollstreckungsbescheid & Wohnung der Eltern
« Antwort #6 am: 05. Februar 2009, 12:30:28 »

Wie lange dauert es denn von der rechtskräftigkeit des VB bis zum erscheinen des GV?

Naja, werde wohl noch einen Brief an das Inkassounternehmen und den Prozessbevollmächtigten schicken, mit der bitte das bis juni auszusetzen ohne zinsen vllt, und das ich dann den vollständigen betrag zahle durch das erbe.

Mal schauen ob dann mal eine reaktion kommt...
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paps

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Re: Vollstreckungsbescheid & Wohnung der Eltern
« Antwort #7 am: 05. Februar 2009, 14:44:14 »

Am besten fährst  du aber, wenn du offen mit deinem Vater darüber redest.
Wie hoch sind den die Gesamtschulden?
Vielleicht könnte pappa ja mal aushelfen und er bekommt es dann von deinen Teil vom Erbe zurück.

Ist tausendmal besser als mit dem Inkasso zu verhandeln.

Grundsätzlich kann 4 Wochen nach Erlass des VB auch der GV beauftragt werden.
Allerdings könntest du dem VB hinsichtlich der enstandene Kosten widersprechen, da ja Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen wurde.
Schafft nochmal ein klein wenig Zeit.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

jenni258

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Re: Vollstreckungsbescheid & Wohnung der Eltern
« Antwort #8 am: 05. Februar 2009, 14:54:33 »

Insgesamt ca. 380 Euro.
Aber wie gesagt will ich meinen Vater daraus halten. Er hat selber wenig Geld. Für ihn sind 380 Euro absolut nicht machbar auf die schnelle.

Habe ja nach erhalt des VB den Prozessbevollmächtigten angeschrieben bezüglich Ratenzahlung, aber es kam nichts mehr zurück. :(
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Luckyly

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Re: Vollstreckungsbescheid & Wohnung der Eltern
« Antwort #9 am: 05. Februar 2009, 18:37:07 »

Hallo Jenny258,

prinzipiell kann der GV alles Pfänden was in dem Haushalt ist, egal von wem. Derjenige müsste das gepfändete von Dir wieder einklagen.
So hat es mir zumindest mal mein GV vermittelt.

Aber ich gebe meinen Vorrednern recht, GV sind keine Unmenschen. Meiner sagte immer "Leben und leben lassen".

Ich würde Die auch empfehlen DIch Deinem Vater anzuvertrauen, wenn er es irgendwann erfährt ist er bestimmt entäuscht.
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Inkassogegner

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Re: Vollstreckungsbescheid & Wohnung der Eltern
« Antwort #10 am: 06. Februar 2009, 10:10:27 »

Hallo jenni,
mit dem Vollstreckungsbescheid kann der Gerichtsvollzieher beauftragt werden. Dieser wird jedoch keine "ollen" Elektrogeräte oder Pcs etc pfänden, weil eine Wiederverwertung (Versteigerung) hier nix einbringt. Üblicherweise kündigt der GVZ seinen 1. Besuch an. Wenn du dieses Schreiben hast, kannst du telefonisch Kontakt mit ihm aufnehmenund ggf. Raten vereinbaren. Der Gerichtsvollzieher (GVZ) ist berechtigt, 6 Raten ohne Einwilligung des Gläubigers zu bewilligen, bei kleineren Raten muss er Einverständnis des Gläubigers einholen.

Viel gefährlicher ist es, dass evtl. dein Bankkonto gepfändet wird (sofern die Kontonummer dem Gläubiger bekannt ist, was bei Handyschulden natürlich klar ist). Daher solltest du umgehend dein Konto "leerräumen" und  gleich ein neues bei einer anderen Bank anlegen.

Ich empfehle dir auch, dem Inkassobüro einen Vergleich (so ca. 75 %) anzubieten. Die meisten Inkassogesellschaften lassen sich darauf ein. Allerdings kann der Vergleich meist nicht oder zumindest in max. 2-3 Raten gezahlt werden.
« Letzte Änderung: 06. Februar 2009, 10:12:56 von Inkassogegner »
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jenni258

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Re: Vollstreckungsbescheid & Wohnung der Eltern
« Antwort #11 am: 06. Februar 2009, 10:35:02 »

Ich werde gleich den Prozessbevollmächtigten erst mal anrufen und ihm meine Situation schildern.

Erwerbslos, kein festes Einkommen.
Ich bekomme im Juni eine feste Summe ausgezahlt, mit denen ich deren Forderung begleichen werde.

Ansonsten kann ich denen nur anbieten das bis Juni in kleinst-Raten abzuzahlen.

Ich hoffe einfach, sie lassen sich darauf ein, bis Juni zu warten.
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