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Autor Thema: gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren  (Gelesen 3433 mal)

sternchen600

  • Gast
gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
« am: 21. Juni 2010, 19:20:16 »

Hallo :hi:
brauche nochmal Hilfe von eurer Seite. Ich hatte mit Hilfe der Schuldnerberatung einen außergerichtlichen Bereinugungsplan angestrebt, was nicht funktionierte da zwei Gläubiger nicht mit spielen wollten. Also haben wir beim Insolvenzgericht das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren beantragt.

In der Zeit wo das beantragt war hat einer der beiden Gläubiger die EV von mir verlangt (welche ich auch abgegeben habe).

Mittlerweile hat das Gericht angefragt ob die zwei Nein Stimmen ersetzt werden sollen. Das habe ich natürlich angenommen. Nun meine Frage was passiert mit den ersetzten Stimmen? Sind die jetzt trotzdem in dem Plan mit drin und werden mit meiner Rate beglichen? Kann ich zum Beispiel verlangen das der eine Gläubiger dann die EV zurück zieht? Können die innerhalb dfes Plans weiter vollstrecken und sich in der Schufa eintragen lassen??

Ein Gläubiger ist z.B. ein Stromanbieter (hat aber bei Gericht jetzt dem Plan zugestimmt) da hatte ich damals den Vertag unterschrieben und meinen Mann mit angegeben. Dann kam letztes Jahr ein Mahnbescheid von denen an meinen Mann. Leider haben wir nicht richtig überlegt und mein Mann hat keinen Widerspruch eingelegt (da wir halt dachten das die ja das Geld zu bekommen haben). Später habe ich da angerufen zwecks Einigung und gefragt wie sie meinen Mann belangen könnten wo ich doch den Vertrag unterschrieben habe. Darauf antwortete man mir das dies halt unsere Schuld wäre. Nun sind die ja aber in meinem Plan mit drin können die jetzt trotzdem noch meinen Mann belangen? Wenn ja kann ich da im nachhinein noch irgendwie agieren da ich ja in dem Sinne der Vertragsnehmer war??

Das war jetzt ein bisschen viel aufeinmal.Aber alles was mir auf dem herzen liegt mußte jetzt raus. Ich hoffe ihr könnt mir auch diesmal weiterhelfen. :coffee:

Ganz liebe Grüße
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Feuerwald

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Re: gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
« Antwort #1 am: 21. Juni 2010, 20:32:59 »

Nun meine Frage was passiert mit den ersetzten Stimmen? Sind die jetzt trotzdem in dem Plan mit drin und werden mit meiner Rate beglichen?

-> das ist genau der Sinn einer Zustimmungsersetzung, einzelne Gläubiger in den Plan zu zwingen.

Kann ich zum Beispiel verlangen das der eine Gläubiger dann die EV zurück zieht?

-> nein.

Können die innerhalb des Plans weiter vollstrecken

-> Solange Sie den Plan erfüllen nicht


Nun sind die ja aber in meinem Plan mit drin können die jetzt trotzdem noch meinen Mann belangen?

-> da kommt drauf an, ob der Plan dazu etwas vorsicht/regelt. Vermutlich nicht. Somit besteht ein rechtskräftiger Titel (Vollstreckungsbecheid) gegen Ihren Mann aus dem auch vollstreckt werden kann.
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sternchen600

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Re: gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
« Antwort #2 am: 21. Juni 2010, 22:00:42 »

hallo Feuerwald erstmal danke für die superschnelle Antwort. Ich hatte das nämlich so verstanden als würden die Gläubiger dann leer ausgehen.

Aber nochmal zurück zu dem Gläubiger der die EV von mir verlangt hat, wenn der doch in diesen Plan gezwungen wurde kann doch der eigentlich nicht weiter gegen mich vollstrecken und das tut er dann doch eigentlich. Weil ich dann ja noch für fast drei Jahre alles offenbaren muß.
Manchmal ist Verstehen schwer.

LG

P.S.: In dem Schreiben an das Insolvenzgericht wurde angekreuzt
       - der gerichtliche Plan unterscheidet sich von dem außergerichtlichen Plan in folgenden          Punkten ( der außergerichtliche Plan wurde zusammen mit dem Ehemann erstellt)
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Feuerwald

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Re: gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
« Antwort #3 am: 21. Juni 2010, 22:23:34 »

das tut er dann doch eigentlich. Weil ich dann ja noch für fast drei Jahre alles offenbaren muß.

- nein, Sie müssen nichts weiter offenbaren. Die EV ist eine Momentaufnahme über die Vermögensverhältnisse am Tag der EV Abgabe. Nachzumelden ist nichts. Löschung nach 3 Jahren. Vorzeitige Löschung auf Antrag des Schuldners,  wenn vor Ablauf von 3 Jahren die Forderung bereinigt wurde.  Was sieht der Plan an Zahlungen vor? Laufzeit?



der gerichtliche Plan unterscheidet sich von dem außergerichtlichen Plan in folgenden          Punkten ( der außergerichtliche Plan wurde zusammen mit dem Ehemann erstellt)

- hm, das lässt Interpretationen zu.

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sternchen600

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Re: gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
« Antwort #4 am: 22. Juni 2010, 08:33:52 »

Danke Feuerwald,
es sind insgesamt sieben Schuldner und ich bezahle jetzt 80 € monatlich über einen Zeitraum von 72 Monaten.

Ich denke auch das es sich darstellen läßt das der Stromlieferant keine Ansprüche mehr an meinen Mann stellen kann da ja geschrieben wurde das der Plan mit ihm zusammen erstellt wurde.

Aber nochmal zur EV. Ich bestätige dort auch sämtliche Vermögensänderungen anzugeben..bzw. sagte der GV mal zu mir ich bräuchte mich erst zu melden wenn ich über 900 € verdiene.

LG
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Feuerwald

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Re: gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
« Antwort #5 am: 22. Juni 2010, 09:46:09 »

bzw. sagte der GV mal zu mir ich bräuchte mich erst zu melden wenn ich über 900 € verdiene.

- was der GV Ihnen erzählt hat ist Unsinn. In der EV bestätigen Sie auch gewiss  n i c h  t verpflichtet zu sein, zukünftige Vermögenswert nachmelden zu müssen.

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