@tomwr
@der_alteSorry, aber nun bin ich leider total "über den Jordan" :Oh_no:
Noch einmal zur Klarstellung:
Es gibt mehrere Gläubiger (Banken und FA). Eine Bank hat geklagt und nun durch Versäumnisurteil einen Titel. Eine weiter Bank hat mit der Anzeige wegen "verbotener Handlung" gedroht. Das FA hatte bereits Vollstreckungsversuche noch in meiner alten Wohnung vorgenommen - jedoch ohne Erfolg.
Nun drohte hier Arbeitslosigkeit und deshalb habe ich mir einen neuen Job gefunden der "zufällig" in UK ist.
Da ich die alte Wohnung komplett aufgelöst habe und auch der vermieterin gesagt habe, ich würde jetzt nach UK umziehen, ist in D definitiv KEIN Wohnsitz mehr vorhanden! Wie erwähnt habe ich mich beim EWMA ordnunsgemäß nach UK abgemeldet. Bisher hat noch kein Gläubiger und auch nicht die Bank, welche geklagt hat, eine Info über meine Auswanderung. Damit die Post auch tatsächlich mir zugeht (wer weiß, ob ein Nachsendeantrag nach UK wirklich funktioniertz), habe ich bei der Post einen Nachsendeantrag zu einem Bekannten im ehemaligen alten Wohnort gestellt. Dieser sammelt die Post und leitet sie an mich weiter; einen Wohnsitz hat und wird es an dieser Anschrift NIE geben!
... und zum Vorwurf der Bank wegen verbotener Handlung:
Die Bank hat über mehrer Mnate hinweg mitbekommen dass anstatt meines vollen Gehalts nur noch Teilbeträge eingehen und somit der Negativsaldo stetig weiter ansteigt. Es wäre doch ein einfaches gewesen, die Karte zu sperren um aus deren Sicht Schadenbegfrenzung zu betreiben. Aber es hat NIE einen Kommentar oder eine Nachfrage gegeben! ... und wir reden hier nicht über Millionenbeträge sondern eine Gesamtforderung von rund 15tsd EUR.
Wie gesagt, ich möchte nun wirklich wissen - falls die Sachlage nun deutlich geworden ist - wann und muss ich mich überhaupt bei den Gläubigern mit meiner neuen Adresse melden? Falls ja, was wäre aus "verfahrenstechnischer" Sicht der beste Zeitpunkt (für mich natzürlich möglichst spät)? Können die Gläubiger mir "einen Strick daraus drehen", dass ich denen die neue Adresse nicht mitgeteilt habe, wenn ich hier die PI in einigen Monaten beantrage und dann die hier übliche RSB nach 12 Monaten bekomme? Ich muss ja dann diese RSB hier mit Apostille versehen und übersetzen lassen, um dann in D die Titel "einzusammeln".
Ich möchte den Prozess halt nicht gefährden!!! :Oh_no:
... und das FA wartet ja auch noch. Die könnten mich theoretisch ja auch noch in die deutsche PI zwingen (von dritter Seite) - habe ich gehört

. Wie ist hier die beste Vorgehensweise um dies zu vermeiden?
SORRY, ist vielleicht ein bischen lang geworden, aber spiegelt im grundsatz die tatsächliche Situation wieder und sollte nun Klarheit schaffen.