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Autor Thema: Pfändungsfreie Grenze, Frage hierzu ??  (Gelesen 7047 mal)

bettinchen

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Pfändungsfreie Grenze, Frage hierzu ??
« am: 27. Juni 2007, 17:35:37 »

Hallo,
wird das Einkommen der Ehefrau mitberücksichtigt bei Festlegung der pfändungsfreien Grenzen ??
Wir haben 2 Kinder, also 2 Unterhaltspflichtige, seine Grenze wären rund 1700 EUR, wird mein Gehalt als Ehefrau  (ca. 1000 EUR netto) draufgerechnet oder bleibt es unberührt ??

Vielen Dank für Eure Antworten
Gespeichert
 

paps

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Re: Pfändungsfreie Grenze, Frage hierzu ??
« Antwort #1 am: 27. Juni 2007, 18:56:02 »

Aus sicht der Pfändung oder Insolvenz gesehen wird jeder für sich betrachtet.

Grundsätzlich gilt das Unterhaltsrecht auch für beide Ehepartner.
Die Wahrscheinlichkeit, dass per Beschluß durch das Gericht der jeweilige andere Ehepartner nicht berücksichtigt wird, ist sehr hoch.
Ich gehe davon aus, dass es gemeinsame Kinder sind.

Dann wäre bei Ihnen nichts pfändbar.

Bei ihrem Mann - 2 Kinder :      55,01
                                - 3 Personan:  nichts
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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