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Autor Thema: bin willig aber keiner lässt mich  (Gelesen 3034 mal)

Kreega

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bin willig aber keiner lässt mich
« am: 11. April 2012, 23:40:51 »

Hallo zusammen,

Ich habe mir bei der BarmerGeK ca. 500€ Schulden aufgehalst, da ich mich, nachdem ich exmatrikuliert wurde, weil ich mich länger im Ausland aufhielt, offensichtlich FREIWILLIG weiter versichern MUSSTE.

Nun gut, der Staat ruft, der Bürger dient ... ich habe mit der Barmer eine Ratenzahlung vereinbart. 20€ im Monat. (Bin Student ohne ersichtliches Einkommen.)
Die habe ich auch zweimal gezahlt. Als ich zum dritten mal überweisen wollte, bekam ich ein Schreiben, dass die ganze Sache zum Hauptzollamt geschickt wurde. Es gab wohl ein Versehen und der zweite Zahlungseingang wurde nicht bemerkt. Oder eben zu spät. Dafür sind wir Menschen ... die Dokumente waren schon raus und man konnte halt nichts mehr machen.
Ich solle warten und würde hören.

Kurze Zeit später bekam ich gleich mehrere Schreiben vom Zoll. Der stückelte Die Summe in fünf kleine Teile zu je ca. 100€ und drohte mit Vollstreckung.
Ich meldete mich sofort telefonisch bei dem eifrigen Beamten, erklärte mich, und bot ihm an, die Ratenzahlung an die Zollbehörde fort zu führen. Dieser verweigerte. Das Rad wäre unweigerlich ins Rollen gekommen. Es würde ein Kollege für günstige 20€ bei mir erscheinen, der dafür Zuständig ist. Nur der könne dann eine Zahlungsvereinbarung mit mir treffen. Auf meine Frage wann denn, antwortete er demnächst.
Ich solle warten und würde hören

Indes verstrich die Zeit, ich wartete, und hörte auch. Es war die BarmerGeK, die mich freundlich um Zahlung der ja weiterhin anfallenden Säumnisszuschläge bat. Wenn ich es auch dreißt fand, der deutsche Bürger ist brav...

Ich zahlte

und wartete.

Heute kam ich also von der Uni nach hause und fand ein Zettel im Briefkasten. Der Staatsdiener hat nun endlich zu mir gefunden, jedoch leider niemanden angetroffen. Er vergaß in seiner Eile das Datum auf dem Dokument einzutragen und entsprechende Vordrucke, die für mich evtl. gelten/nicht gelten, zu streichen.  Seine spontane Leerfahrt tätigte er mehr zu meinem, als zu seinem Leid, warte ich doch bereits Sehnsüchtig darauf endlich auch wieder aktiv mein Finanzleben gestalten zu können, während er mir wie angekündigt zwanzig Euro in Rechnung stellte.
Der kluge Beamte nannte im Dokumente außerdem noch einen weiteren, anderen, besseren Termin, an dem ich dann hoffentlich zu hause sein werde. Es ist der selbe Wochentag wie heute und auch wieder am Vormittag. :thumbup:

Aber immerhin habe ich jetzt eine Telefonnummer und einen Namen und kann endlich handeln ... ABER ... Ich habe ohne Scheiß echt Angst, da ich der ganzen Sache nicht mehr Traue! Hört sich doof an, ich war aber immer bereit zu zahlen, und wundere mich über den seltsamen Verlauf der ganzen Sache, so dass ich mein Vertrauen auf Seriösität verloren habe. Ich kenne mich in Rechtssachen nicht so aus (Hätte von Anfang an alles schriftlich statt telefonisch machen sollen  :gruebel:).

Hier also meine Fragen:

Darf er Vollstreckungskosten geltend machen, wenn er, obwohl ich von Anfang an zahlungswillig war und ihm ein Angebot unterbreitete, unangekündigt auftaucht?

Auch wenn es sich anbot, da es die fünf Monate sind, die ich im Ausland/Rückstand war, frage ich mich warum eine erneue Aufteilung der Forderung vom Zoll, wenn die BarmerGeK die Forderung zuvor schon zusammengefasst hatte?

Wird er für jedes Sümmchen, in die er die Forderung gestückelt hat, jetzt einzeln unangekündigt Auftauchen, und jedes mal sein Wegegeld forden? Darf er das?

Wird er sich wirklich auf eine Ratenzahlung einlassen, oder muss ich Angst haben, dass er lieber pfändet?

(Habe nichts von Wert: 8 Jahre altes Notebook und ebenso alte xBox ist das wertvollste, dass mir in den Sinn kommt, wenn man es verkaufen will. Meine alte Wireless-Klampfe. Weiß nicht, wenn er ein Schatz in meinem Gerümpel findet, würde ich mich Ärgern, dass ich ihn nicht zuerst entdeckte  :dntknw:

Wie sollte ich reagieren? Besser direkt schriftlich? Gibt es Rahmenordnung für sowas? Wenn ja, wo finde ich die?

Schlussendlich: Ist es denn normal wie dieses Verfahren bisher ablief? (Bin nach meiner Rückkehr souverän an die ganze Sache herangegangen und verstehe nicht, wo die Schwierigkeit liegt, dass ich mal endlich zur Ruhe kommen kann und brav mein Sümmchen abstottere) und

kann ich dem Gerichtsvollzieher und seinen Methoden bedingungslos trauen? Hat er wie im TV wirklich das beste für mich im Sinn? (Und wenn er wieder sagt einfach warten  :wink:?), oder sollte ich vorab meine rechtlichen Rechte & Pflichten geklärt haben, auf dass ich sie ihm klar definieren kann, um auch mal die Ballführung übernehmen zu können?

Vielen, vielen Dank vorab für eure Mühen, mir einen Rat zu geben, oder zumindest für das Lesen des Ganzen  :wink:
Gespeichert
 

Ehefrau

Re: bin willig aber keiner lässt mich
« Antwort #1 am: 13. April 2012, 19:08:26 »

Hallo,

als Herr des Verfahren kann nur die Barmer jederzeit das Verfahren zurückziehen.
In dem Augenblick, wo die Akte bei der Vollstreckungsbehörde eingegangen ist sind die Kosten des Verfahrens dort fällig; das ist also insoweit richtig.

Ich würde persönlich nicht darauf warten, das der Vollstreckungsbeamte erneut wieder kommt, sondern das Gespräch mit dem Gläubiger suchen damit dieser den Auftrag zurückzieht.

Solltest Du bspw. im nächsten Termin eine Zahlung leisten, so sind minimum 21.60 € an Gebühren bislang fällig.
Sollte sich der Beamte auf eine Ratenzahlung von 20 € einlassen, was ich persönlich nicht glaube, so sond jedes mal wenn Du auf sein Konto zahlst weitere 3,60 € Gebühren fällig. Holt er sie bei Dir monatlich ab so kommen noch weitere 2,50 € Wegegeld hinzu.

Wenn ihm nicht nur ein Pfändungsauftrag erteilt wurde, sondern sogar ein sogenannter Kombiauftrag, dann muss er Dir im Falle der Nichtzahlung der vollen Summe die Eidesstattliche Versicherung abnehmen.
Damit bis Du schon rund bei ca. 50 € Gebühren.

Schwing Dich ans Telefon, rechne der Kasse vor, dass von Deinem Geld was Du erübrigen kannst monatlich max. 16.40€ an sie fliessen können.

Günstiger wäre es wenn Du also Deine 20 € direkt wieder an sie zahlen kannst. Dazu müssen sie umgehend beim Vollstrecker den Auftrag zurücknehmen, was sie im übrigen auch genau wissen.

Alternativ bleibt nur die EV abzugeben oder stur die 20 € an die Kasse zu zahlen und es darauf ankommen zu lassen.
Allerdings würde ich dafür nicht die weiteren Massnahmen anlaufen lassen.

Viel Glück bei Deiner sachlichen Argumentation am Telefon.

Es grüßt
die Ehefrau
Gespeichert
 
 

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