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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Firmen Insolvenz - Privatbürgschaft für KFZ  (Gelesen 6236 mal)

owljens

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Firmen Insolvenz - Privatbürgschaft für KFZ
« am: 09. Juni 2011, 15:23:26 »

Hallo habe da mal folgende Frage und Situation:

Ich habe privat für ein Auto gebürgt bei der VW Bank.

Dieses Auto hatte ein verbrieftes Rückgaberecht bei VW bei Vertragsende.

Im September reichte die Firma die Insolvenz ein. Der Autovertrag endetet im Februar des folgenden Jahres.

Ich habe beim Insoverwalter angezeigt das ich zu meiner Bürgschaft stehe und das Auto übernehme und die fälligen Raten bis hin zur Rückgabe ausgleichen werde.

Dieses hat Ihn aber überhaupt nicht interressiert bzw hat er sich von Sich aus nicht mal bei mir zu diesem Fall gemeldet.

Nun erhielt ich ein Schreiben der VW Bank aus dem hervorgeht das der Wagen für weit weniger als die festgeschriebene Summe versteigert wurde ( vom Insoverwalter ) und ich nun die noch fällige Summe plus Zinsen etc zahlen soll.

Daher meine Frage:

War das verhalten des Insoverwalters so richtig ?

Hätte auf Grund meiner Bürgschaft nicht das recht des Autos nach kündigung des Finanzierungsvertrages auf mcih fallen müssen ?

Ich hoffe auf Infos ..danke

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Der_Alte

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Re: Firmen Insolvenz - Privatbürgschaft für KFZ
« Antwort #1 am: 09. Juni 2011, 15:33:17 »

Der Insolvenzverwalter hatte die Pflicht, das Fahrzeug zu verwerten und den Erlös zur Masse zu nehmen.

Und leider gilt immer noch das alte deutsche Sprichwort: Den Bürgen tut man würgen. Sie als Bürge haben am Vertragsgegenstand keinerlei Rechte, sondern springen nur für den hier leider eingetretenen Fall ein, dass der Vertrag platzt.
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owljens

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Re: Firmen Insolvenz - Privatbürgschaft für KFZ
« Antwort #2 am: 09. Juni 2011, 16:04:57 »

Das is ja der Knackpunkt er hat es nicht zur Masse genommen sondern den erzielten Betrag von der Auktion an VW überwiesen. Denn die Schlussverteilung etc. hat noch gar nichtr stattgefunden.

Wenn er es nach dem versteigern zur Masse genommen hätte, hätte ich da ja noch folgen können. Ber wie oben schon erwähnt hat er das nicht getan sondern exakt den erzielten Preis von der Auktion an VW überwiesen.
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Der_Alte

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Re: Firmen Insolvenz - Privatbürgschaft für KFZ
« Antwort #3 am: 09. Juni 2011, 17:04:22 »

Die VW-Bank hatte aufgrund der Sicherungsübereignung ein Absonderungsrecht, damit musste der Insolvenzverwalter die Bank vor dem Schlusstermin befriedigen.
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tomwr

Re: Firmen Insolvenz - Privatbürgschaft für KFZ
« Antwort #4 am: 09. Juni 2011, 17:54:37 »

Nun erhielt ich ein Schreiben der VW Bank aus dem hervorgeht das der Wagen für weit weniger als die festgeschriebene Summe versteigert wurde ( vom Insoverwalter ) und ich nun die noch fällige Summe plus Zinsen etc zahlen soll.

Ja der Verwalter darf solche Dinge selbst verwerten (§166 InsO).
Die noch offene Forderung der VW Bank ist aber eine Insolvenzforderung.
Von daher kann es mehr oder weniger egal sein.

Zitat
§ 166 Verwertung beweglicher Gegenstände
(1) Der Insolvenzverwalter darf eine bewegliche Sache, an der ein Absonderungsrecht besteht, freihändig verwerten, wenn er die Sache in seinem Besitz hat.
(2) Der Verwalter darf eine Forderung, die der Schuldner zur Sicherung eines Anspruchs abgetreten hat, einziehen oder in anderer Weise verwerten.
(3) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung
1. auf Gegenstände, an denen eine Sicherheit zu Gunsten des Teilnehmers eines Systems nach § 1 Abs. 16 des Kreditwesengesetzes zur Sicherung seiner Ansprüche aus dem System besteht,
2. auf Gegenstände, an denen eine Sicherheit zu Gunsten der Zentralbank eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Vertragsstaats des Europäischen Wirtschaftsraums oder zu Gunsten der Europäischen Zentralbank besteht, und
3. auf eine Finanzsicherheit im Sinne des § 1 Abs. 17 des Kreditwesengesetzes.
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paps

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Re: Firmen Insolvenz - Privatbürgschaft für KFZ
« Antwort #5 am: 10. Juni 2011, 18:47:09 »

Nein, gegenüber dem Bürgen ist es eben nicht egal.

Ob die VW-Bank nun den Ausfall zur Tabelle meldet oder nicht, ist ihr überlassen.
Sie kann nämlich aus der Bürgschaft genauso Ansprüche ableiten wie aus dem Sicherungsrecht.

In diesem Fall müßte man mit der Bank reden oder zahlen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

owljens

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Re: Firmen Insolvenz - Privatbürgschaft für KFZ
« Antwort #6 am: 11. Juni 2011, 11:03:53 »

Also meinst du das der ablauf wie der Insoverwalter gehandelt hat nicht ok war ?

Ich hätte bei Bürgschaft und Restlaufzeit ca. 3000€ - 4000€ zahlen müssen, hätte nen Auto gehabt ber die
Monate und alles wäre ok gewesen.

So habe ich nun nix und soll sage und schreibe 11549€ bezahlen für nix.

Ich finde durch die Handlung des Insoverwalters hat er mich mehr als geschädigt weil ich habe ja nicht
mal grade 11.000€ so über für nix.

Was meinst du sollte ich unternehmen ??
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Insokalle

Re: Firmen Insolvenz - Privatbürgschaft für KFZ
« Antwort #7 am: 11. Juni 2011, 16:34:58 »

wie wärs mit zahlen?
Wer eine Bürgschaft unterschreibt, muss eben auch damit rechnen in Anspruch genommen zu werden. Sozusagen für nix. Das ist bei Bürgschaften der Regelfall.
Andere lassen sich für die Avalverbindlichkeit eine Sicherheit geben.
War das etwa Ihre eigene Firma, die den Bach runtergegangen ist?
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tomwr

Re: Firmen Insolvenz - Privatbürgschaft für KFZ
« Antwort #8 am: 11. Juni 2011, 18:41:13 »

Ich hätte bei Bürgschaft und Restlaufzeit ca. 3000€ - 4000€ zahlen müssen, hätte nen Auto gehabt ber die
Monate und alles wäre ok gewesen.

So habe ich nun nix und soll sage und schreibe 11549€ bezahlen für nix.

Also so krass kann der Unterschied nun auch wieder nicht sein. In der Regel sind die Leasingverträge so gestaltet, dass bei Rückgabe meist sowieso mit einer Abschlusszahlung zu rechnen ist. Eben um die monatlichen Raten niedrig zu halten und für den Kunden ein optisch günstiges Angebot zu unterbreiten.

Zitat
Um die monatlichen Raten niedrig zu halten (und gute Angebote machen zu können) berechnen die Leasinggesellschaften nicht den gesamten Anschaffungswert in die Kalkulation des Leasingvertrages mit ein. Der Differenzbetrag wird als Restwert des Fahrzeugs festgesetzt. Oftmals übersteigt dieser (rein kalkulierte und berechnete Restwert) den tatsächlichen Restwert bei Vertragsende enorm. Sie als Kunde müssen in diesem Falle die Differenz zahlen. Wenn man diese Sonderzahlung, alle monatlich gezahlten Raten und die oft verlangte Sonderzahlung bei Vertagsbeginn (Anzahlung) zusammenrechnet bleibt der Nutzen/Mehrwert des Leasings gegenüber seinen Kosten fraglich.

Aber als Bürge ist man eben nur Bürge und hat keinerlei Gestaltungsrechte in Zusammenhang mit der Bürgschaft.
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owljens

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Re: Firmen Insolvenz - Privatbürgschaft für KFZ
« Antwort #9 am: 11. Juni 2011, 20:45:37 »

zum User Insokalle sage ich nur solch Leute scheint es in jedem Forum zu geben !! :nono:

Zu Tomwr:

Doch es ist so krass. Es handelt sich nicht um einen schön gerechneten Leasingvertrag sondern um einen Finanzierungsvertrag mit festgeschriebenen Rückgaberecht beim Händler.

Der Händler hätte den Wagen im Februar für 23659€ wieder übernommen und gut wäre es gewesen. Nun hat der Insoverwalter den Wagen für 20245€ versteigert.

Und VW forstert nun von mir 11549€. Gutes Geschäft für unseren Autoriesen oder ?

Und meine Frage bezog sich rein auf das Handeln und der vorgehensweise des Verwalters. Hier steht nicht in frage meine Bürgschaft sondern der verlauf der
Abwicklung. Weil wohl jeder erkennen kann das sich unser Autoriese dadurch Kohle reinschiebt für nix.

Bitte bleibt beim Thema oder der Admin soll das hier bitte schließen. Danke

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Insokalle

Re: Firmen Insolvenz - Privatbürgschaft für KFZ
« Antwort #10 am: 12. Juni 2011, 11:44:49 »

ja und Schuld haben immer nur die anderen
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misstraut2011

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Re: Firmen Insolvenz - Privatbürgschaft für KFZ
« Antwort #11 am: 12. Juni 2011, 12:10:44 »

Hallo,

ist denn mal der Versuch unternommen worden, den Vertrag als Bürge alleine zu übernehmen ? Viele Banken stimmen dem zu, sofern eben der Vertrag auch ordnungsgemäß geführt wurde. Allerdings hätte man da auch noch die Hürde Insoverwalter nehmen müssen. Bei dem Fahrzeugwert wittert dieser doch berufsbedingt einen dicken Batzen für die Masse und das mit gutem Recht. Es ist die Frage ob sich es gerechnet hätte, einen großen Betrag in die Masse einzuzahlen um somit das Fahrzeug aus der Masse freizukaufen, den Vertrag dann weiterzuführen um an Ende wieder einiges an Kohle für das Fahrzeug hinzulegen.

Im übrigen hat die VW-Bank auch die Möglichkeit das Fahrzeug zu verwerten, sofern sich eine bessere Verwertungsmöglichkeit ergeben hätte. Dies war wohl offenbar nicht der Fall (Fahrzeugzustand ?).

Ich sehe hier nicht wirklich einen Fehler beim Insolvenzverwalter. Der hat lediglich seinen Job gemacht.

Manchmal gelingt es eben, sich trotz eigener bzw. Firmeninsolvenz ein stückweit seine vorherige Lebensqualität zu erhalten, manchmal muss aber eben auch die bittere Pille schlucken und seine Ansprüche zurückschrauben.

Ich würde mit der Bank reden und versuchen, eine vernünftige Ratenzahlung zu erreichen.

LG
MissTraut



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owljens

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Re: Firmen Insolvenz - Privatbürgschaft für KFZ
« Antwort #12 am: 12. Juni 2011, 14:59:15 »

danke  :thumbup:

Admin bitte das Thema dann schließen und vielen Dank !!
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tomwr

Re: Firmen Insolvenz - Privatbürgschaft für KFZ
« Antwort #13 am: 12. Juni 2011, 18:06:35 »

Zu Tomwr:

Doch es ist so krass. Es handelt sich nicht um einen schön gerechneten Leasingvertrag sondern um einen Finanzierungsvertrag mit festgeschriebenen Rückgaberecht beim Händler.

Der Händler hätte den Wagen im Februar für 23659€ wieder übernommen und gut wäre es gewesen. Nun hat der Insoverwalter den Wagen für 20245€ versteigert.

Und VW forstert nun von mir 11549€. Gutes Geschäft für unseren Autoriesen oder ?

Also insofern liegt die Differenz bei kanpp EUR 3.500 - der Rest wären noch zu erbringende Leasingraten gewesen für den Zeitraum von etwa 10 Monaten, also etwa EUR 800 pro Monat. Man hätte dann natürlich das Fahrzeug auch nutzen können, auf der anderen Seite hätten dann in der Zeit auf Wertminderungen durch Beschädigungen auftreten können - Dulle hier, Delle da, Kratzer hier und da. In den seltensten Fällen kann man der Leasinggesellschaft wirklich ein mängelfreies Fahrzeug nach 2 oder 3 Jahren Nutzung zurückgeben. Letztlich wird das aber vertraglich vereinbart gewesen sein.
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