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Autor Thema: Wohnnebenkosten zahlen in der inso  (Gelesen 2912 mal)

klondike

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Wohnnebenkosten zahlen in der inso
« am: 12. Juni 2011, 16:37:59 »

ich habe eine Frageb zum Thema nebenkosten zahlen un der insolvenz.Daer ich ich aus nicht pfaendbaren einkommen meine neben kosten abrechnung bezahlen oder mache ich mich strafbar?
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Wohnnebenkosten zahlen in der inso
« Antwort #1 am: 12. Juni 2011, 17:01:09 »

Kosten vor der Inso = Meldung zur Tabelle

Nach der Insoeröffnung = bezahlen, da Neuforderung
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klondike

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Re: Wohnnebenkosten zahlen in der inso
« Antwort #2 am: 12. Juni 2011, 18:52:28 »

vielen dank fuer die prompte antwort.habe naemlich angst die wohnung zu verlieren wenn mein vermieter von der inso erfaehert.
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Achdujeh

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Re: Wohnnebenkosten zahlen in der inso
« Antwort #3 am: 12. Juni 2011, 19:03:47 »

Daer ich ich aus nicht pfaendbaren einkommen meine neben kosten abrechnung bezahlen ...?
Du darfst nicht nur, du sollst sogar! Nur wäre zu beachten, dass die Nebenkosten nach der Insolvenzeröffnung entstanden sein müssen.

... mache ich mich strafbar?
Nein.
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klondike

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Re: Wohnnebenkosten zahlen in der inso
« Antwort #4 am: 12. Juni 2011, 19:14:07 »

und was ist wenn mir mein vermieter daraufhin kuendigt,wenn von 10.2011 die neben kostenabrechnung nicht bezahlt wird?
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Achdujeh

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Re: Wohnnebenkosten zahlen in der inso
« Antwort #5 am: 13. Juni 2011, 10:37:34 »

und was ist wenn mir mein vermieter daraufhin kuendigt,wenn von 10.2011 die neben kostenabrechnung nicht bezahlt wird?
Wegen Mietschulden, die zur Tabelle angemeldet werden, darf nicht gekündigt werden. Wurde denn die Forderung schon zur Tabelle angemeldet?

Und meinst du wirklich Oktober 2011?

Ansonsten gilt, dass du aus dem Unpfändbaren bezahlen kannst an wen und wofür du willst.

FG Achdujeh
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Achdujeh

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Re: Wohnnebenkosten zahlen in der inso
« Antwort #6 am: 13. Juni 2011, 10:38:47 »

Und hier hast du auch das Urteil zum Nachlesen:
http://lexetius.com/2010,123

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Insokalle

Re: Wohnnebenkosten zahlen in der inso
« Antwort #7 am: 13. Juni 2011, 11:58:42 »

Wie sind denn nun die Daten?
wann war Antragstellung, wann Eröffnung, wann erfolgte Abrechnung für welchen Zeitraum

Und die Nebenkostennachzahlung ist mögl. keine Schuld iSd. § 112 InsO. Also evtl. kein Kündigungsschutz durch die Kündigungssperre. Dazu bin ich allerdings nicht fündig geworden.

Zumindest scheint eine fristlose Kündigung des Mietvertrages nach § 543 BGB wegen offener Mietnebenkostennachzahlung nach wohl überwiegender Meinung nicht möglich zu sein.
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klondike

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Re: Wohnnebenkosten zahlen in der inso
« Antwort #8 am: 13. Juni 2011, 13:48:13 »

unser ra meint das das insolvenzurteil zur eroeffnung erst im oktober 2011 ergehen wird,das wuerde bedeuten ,das die forderung aus den nebenkosten vom datum des einzugs ab der im oktober 2010war von uns nicht beglichen werden duerfen.und das bgh hat entschieden das auch diese kosten in die masse fallen sollen ,so das wir pra ktisch nur eine jahreshaelfte bezahlen duerfen,was das bedeutet weiss ich noch nicht,ich bedanke mich ganz herzlich fuereure muehe.
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