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Autor Thema: Zinsklau bei Hausverkauf nach Insolvenz?  (Gelesen 6998 mal)

Ecki007

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Zinsklau bei Hausverkauf nach Insolvenz?
« am: 30. Januar 2016, 14:41:09 »

Hallo liebe Forianer,

ich bin hier auf Grund einiger Probleme.  :hi:

Ich schreibe mal in Form einer History:

2010
Hauskauf (Finanzierung durch Bank 70.000 Euro) durch Ecki. Tochter mit Familie werden Mieter. Kaltmiete 395 Euro. Vorgesehen war, dass Familie Haus übernimmt, wenn Bonität entsprechend.

2012
Ecki muss Regelinsolvenz anmelden, weil Vertriebs-Firma Aufträge wegbrechen.Ab 01.01.2012 ALG II Empf..
Bank kündigt zum 23.01.2012 alle Kredite. Auch den für das vermietete Haus.Hier Kreditstand 67.460,96 Euro.
Bank erhält Mietabtretung zum 15.02.2012
Bank Forderungsanmeldung zur Inso am 17.04.2012. Hauptforderung: 66.257,39 Euro; NF-Zins: 571,19 Euro
Insoverwalter gibt Haus am 16.08.2012 wegen zu hoher Belastung aus der Masse frei.

2013-
2015
Wohlverhaltensphase. Von Seiten der Bank keine Reaktionen.

2016
Mieter wollen Haus kaufen. Bank wird nach Ablösesumme befragt. Bank bestätigt per Januar 2016 die Summe 59.127,61 Euro.

Frage:
In der Ablösesumme sind offensichtlich Verzugszinsen mit 5 % ü. Basiszins berechnet.
1. Darf die Bank seit der Insolvenzeröffnung überhaupt Zinsen beanspruchen? Wenn ja:
2. Hätte die Bank dann nicht nur 2,5 % ü. Basiszins (§ 503 BGB)berechnen müssen?


Nachtrag: Insolvenzmasse war ca 5% im Verhältnis zu den Forderungen.
Somit nichts für weitere Zinsansprüche vorhanden.

Wäre froh, wenn Jemand Antwort weiß.
 
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eidechse

Re: Zinsklau bei Hausverkauf nach Insolvenz?
« Antwort #1 am: 01. Februar 2016, 12:03:43 »

Zitat
1. Darf die Bank seit der Insolvenzeröffnung überhaupt Zinsen beanspruchen?

Ja, darf sie. Das Absonderungsrecht aufgrund der Grundschulden, die es mit Sicherheit gibt, auch wenn nicht explizit erwähnt, wird weder durch das Insolvenzverfahren noch durch eine RSB angetastet. Und die Grundschulden haften auch für Zinsforderungen, die nach Insolvenzeröffnung entstehen.

Zitat
2. Hätte die Bank dann nicht nur 2,5 % ü. Basiszins (§ 503 BGB)berechnen müssen?

§ 503 BGB in seiner jetzigen Form gilt erst seit dem 10.06.2010. Wenn der Darlehensvertrag vorher geschlossen wurde, kann es bereits daran liegen, dass 5 %punkte über BZ geltend gemacht werden.

Zudem meine ich mich zu erinnern, dass sobald eine Kündigung des Darlehens erfolgt ist, § 503 BGB (bzw. §497 BGB bei anderen Verbraucherdarlehensverträgen) nicht anwendbar ist, da es keine Zahlung mehr aus dem Vertrag ist.
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Insokalle

Re: Zinsklau bei Hausverkauf nach Insolvenz?
« Antwort #2 am: 01. Februar 2016, 18:14:46 »

So wurde es bisweilen schon entschieden.
Allerdings brandneu zum alten Recht hat der BGH nun entscheiden, dass es nur 2,5 Prozentpunkte über Basiszins gibt (XI ZR 103/15). Der Darlhensgeber müsste aber einen höheren Schaden nachweisen können wegen § 497 Abs. 1 S. 3 BGB.
Vorausgesetzt es ist ein Verbraucherdarlehen usw.

Losgelöst davon ist die Abfrage des Kredits das eine. Wenn nun aber der Wert des Hauses offensichtlich drunter liegen sollte, gibt man allenfalls ein Gebot in Höhe des Verkehrswertes ab. Vielleicht noch mit einem Abschlag, weil der Wert in der ZV wohl nicht erreicht werden wird.
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Ecki007

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Re: Zinsklau bei Hausverkauf nach Insolvenz?
« Antwort #3 am: 02. Februar 2016, 20:09:20 »

Vielen Dank für die Antworten.

Zitat
1. Darf die Bank seit der Insolvenzeröffnung überhaupt Zinsen beanspruchen?

Ja, darf sie. Das Absonderungsrecht aufgrund der Grundschulden, die es mit Sicherheit gibt, auch wenn nicht explizit erwähnt, wird weder durch das Insolvenzverfahren noch durch eine RSB angetastet. Und die Grundschulden haften auch für Zinsforderungen, die nach Insolvenzeröffnung entstehen.
Zitat

Ok. Das nehme ich dann auch so an.

So wurde es bisweilen schon entschieden.
Allerdings brandneu zum alten Recht hat der BGH nun entscheiden, dass es nur 2,5 Prozentpunkte über Basiszins gibt (XI ZR 103/15). Der Darlhensgeber müsste aber einen höheren Schaden nachweisen können wegen § 497 Abs. 1 S. 3 BGB.
Vorausgesetzt es ist ein Verbraucherdarlehen usw.

Einen höheren Schaden kann er bei den gegenwärtigen Zinsen wohl nicht geltend machen. Oder?

Ich hoffe ja, dass das ein Verbraucherdarlehen nach der Kündigung geworden ist. Die Anwendung der 5 % über Basiszins macht das eigentlich deutlich?

Losgelöst davon ist die Abfrage des Kredits das eine. Wenn nun aber der Wert des Hauses offensichtlich drunter liegen sollte, gibt man allenfalls ein Gebot in Höhe des Verkehrswertes ab. Vielleicht noch mit einem Abschlag, weil der Wert in der ZV wohl nicht erreicht werden wird.

Durch den Gutachterausschuss wurde ein Mittelwert von 50.000 ermittelt. Plus minus 5.000.
Soll der Kaufinteressent (meine Tochter)ein Gebot von 50 Tausend machen und zusätzlich auf die falsche Zinsberechnung hinweisen? 700 Euro Bearbeitungsgebühr des alten Kredits sind auch noch rechtswidrig.

Ich habe aber Angst, dass die Bank dann die ZV betreibt und macht was sie will. Meine Tochter will das Haus auf jeden Fall (aber auch zum günstigsten Preis).  :dntknw:
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Insokalle

Re: Zinsklau bei Hausverkauf nach Insolvenz?
« Antwort #4 am: 04. Februar 2016, 17:38:11 »

Zitat
Ich hoffe ja, dass das ein Verbraucherdarlehen nach der Kündigung geworden ist. Die Anwendung der 5 % über Basiszins macht das eigentlich deutlich?
Nein, eigentlich nicht.


Wie die Verhandlungsstrategie genau geführt werden kann, ist ohne Kenntnis der Gesamtsituation nicht einzuschätzen.
Sollte es jedoch zur ZV kommen, kann Ihre Tochter ggf. mitbieten.



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Ecki007

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Re: Zinsklau bei Hausverkauf nach Insolvenz?
« Antwort #5 am: 04. Februar 2016, 18:48:29 »

Vielen Dank für Ihre Antwort

Zitat:
Nein, eigentlich nicht.

Bin ja kein Gewerbetreibender mehr. Bei solchen wären ja 9 % ausgewiesen.                          
Woran erkennt man was das für ein Kredit nach der Kündigung ist?  :dntknw:
« Letzte Änderung: 04. Februar 2016, 18:50:09 von Ecki007 »
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Insokalle

Re: Zinsklau bei Hausverkauf nach Insolvenz?
« Antwort #6 am: 05. Februar 2016, 16:45:51 »

Derselbe wie vorher meiner Meinung nach.
Warum die Bank welche Forderungsbestandteile oder welchen Zins berechnet müssen Sie dort erfragen sonst kommt man aus dem Spekulieren nicht heraus.
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Ecki007

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Re: Zinsklau bei Hausverkauf nach Insolvenz?
« Antwort #7 am: 12. Februar 2016, 20:23:15 »

Wie sieht es aus, wenn ein gewerbliches Darlehen durch die Bank gekündigt wurde und im Weiteren (nach Gewerbeabmeldung) eine außergerichtliche (schriftliche)Tilgungsvereinbarung abgeschlossen wurde?

Wäre diese Tilgungsvereinbarung als Verbraucherdarlehen anzusehen?


Eine weitere Frage wäre:
Wird der Verzugszins bei gewerblichen Darlehen auch auf Kosten-Kapital-Zinsen ähnlich § 497 BGB berechnet? Oder gilt hier etwas Anderes?

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Ecki007

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Re: Zinsklau bei Hausverkauf nach Insolvenz?
« Antwort #8 am: 17. Februar 2016, 22:19:02 »

Zitat Insokralle:
Derselbe wie vorher meiner Meinung nach.
Warum die Bank welche Forderungsbestandteile oder welchen Zins berechnet müssen Sie dort erfragen sonst kommt man aus dem Spekulieren nicht heraus.


Nach § 1 Abs. 2 HGB war ich kein Kaufmann.
Außerdem war der Hauskauf nicht als gewerblich einzustufen.

Zitat Eidechse:
503 BGB in seiner jetzigen Form gilt erst seit dem 10.06.2010. Wenn der Darlehensvertrag vorher geschlossen wurde, kann es bereits daran liegen, dass 5 %punkte über BZ geltend gemacht werden.

Der § 497 BGB in der bis zum 10.06.2010 geltenden Fassung sagte dasselbe wie jetzt neu der § 503 aus.

Zitat Ecki007:
2. Hätte die Bank dann nicht nur 2,5 % ü. Basiszins (§ 503 BGB)berechnen müssen?

Kann mir das Jemand mit Ja oder Nein beantworten?

Vielen Dank im Voraus,
Ecki007
« Letzte Änderung: 17. Februar 2016, 22:22:14 von Ecki007 »
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Ecki007

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Re: Zinsklau bei Hausverkauf nach Insolvenz?
« Antwort #9 am: 14. Oktober 2016, 11:40:00 »

Hallo liebe Forianer,

die Familie meiner Tochter hat das Haus gekauft. Die Sparkasse hat nach schriftlicher Anfrage (wegen § 503 BGB)die Forderung entsprechend des Immobilienparagraphen umgeschrieben.  :juchu:
Die Differenz betrug 7.500 EUR.  :cheesy:

Ich danke allen Helfern
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