Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
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Submitted By: Dauerstress Date: 27. Oktober 2016, 22:38:28 Views: 781 |
XY-Bank Rechtsabteilung Bankenstr. 3 00000 BankstadtForderungsangelegenheit Gläubiger: Gläubigername, Ort Schuldner: «Name», «Vorname» ,Ort Ihr Zeichen: Aktenzeichen Sehr geehrte Damen und Herren, ich/wir kommen auf die o.g. Angelegenheit zurück und unterbreite/n Ihnen folgenden Zahlungsvorschlag zur Erledigung der o.g. Forderung. Die o.g. Forderung der XY-Bank gegen mich/uns aus dem Darlehensvertrag vom 00.00.0000, tituliert durch Vollstreckungsbescheid (Urteil, gerichtlichen Vergleich, notarielles Schuldanerkenntnis) des Amtsgerichts XY (Notariat) vom 00.00.000, Az.: 00.000.00.123 wird gegen eine einmalige Zahlung in Höhe 000,00 EURO erledigt. Die Zahlung wird fällig zum 00.00.0000. Vor Zahlung erklärt sich die Gläubigerin bzw. deren Vertreterin schriftlich und rechtsverbindlich mit dem Vorschlag einverstanden. Nach ordnungsgemäßer Zahlung wird die restliche Forderung einschl. sämtlicher Nebenforderungen (Zinsen und Kosten) dem Schuldner/den Schuldnern in vollem Umfang endgültig erlassen. Nach Eingang des Betrages bei der Gläubigerin bzw. deren Vertreterin sind die Originale des in Ziffer 1. genannten Titels unverzüglich an den Schuldner/ die Schuldner auszuhändigen. Die durch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Xy (Az.: 00.00.) vom 00.00.0000 erwirkte Lohnpfändung (Kontenpfändung) ist ebenfalls unverzüglich einzustellen bzw. aufzuheben, dem Drittschuldner (Fa. XY GmbH, Firmenstr. 00, 00000 Ort) ist entsprechende Nachricht zu erteilen. Bei der zuständigen SCHUFA-Stelle ist eine Erledigungsmeldung zu veranlassen. Dem Schuldner/den Schuldnern wird die Löschung erfolgter Einträge im Schuldnerverzeichnis erlaubt. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des in Ziffer 2. genannten Betrages lebt die ursprüngliche Forderung wieder auf. Leider bin ich /sind wir auf Dauer nicht in der Lage, den gesamten geschuldeten Betrag an Sie zurückzahlen zu können. Ich bin/wir sind überschuldet und zahlungsunfähig. Insgesamt bestehen gegen mich/uns Forderungen in Höhe von 00.000,-- EURO bei 00 Gläubigern (siehe beigefügte ausführliche Schulden-übersicht). Von dritter Seite steht mir/uns jedoch ein fester Betrag zur außergerichtlichen Schuldenregulierung zur Verfügung. Textblock mit kurzer und knapper (vor allem sachlich gehaltener) Schilderung der individuellen persönlichen, familiären, beruflichen und finanziellen Situation (z.B. unpfändbares Einkommen aufgrund Zahl der Unterhaltsberechtigten, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit, Prognose der zukünftigen finanziellen Entwicklung, gfs. entsprechende Belege wie geschwärzte Lohnabrechnungen, ALG-Bescheide u.ä. Hilfreich könnte auch sein, darauf hinzuweisen, dass bereits vorangige Pfändungsbeschlüsse beim Arbeitgeber in Höhe von 00000 EURO vorliegen. Dieser Teil muss einerseits individuell, andererseits aber nachvollziehbar bzw. nachweisbar gestaltet werden.) Angesichts meiner/unserer persönlichen und finanziellen Lage stellt mein/unser Vorschlag die einzige Möglichkeit dar, Ihnen im Rahmen meiner/unserer finanziellen Möglichkeiten wenigstens eine angemessene Zahlung zur teilweisen Realisierung Ihrer Forderung zu ermöglichen. Durch die Zahlung eines einmaligen Betrages, der Ihnen die weitere zeit- und kosten- und arbeitsaufwendige Forderungsüberwachung erspart, entsteht Ihnen auch ein nicht unerheblicher Barwertvorteil. Angesichts der begrenzten Mittel, die mir zur Regulierung meiner/unserer Schulden zur Verfügung stehen, weise ich/wir abschließend darauf hin, dass ich/wir mein/unser Angebot nicht weiter erhöhen können. (Einigungsvorbehalt: Falls eine Gesamtregulierung z.B. im Rahmen eines außergerichtlichen Einigungsversuches nach der InsO angestrebt ist, sollte noch folgende Ergänzung eingefügt werden: Mein/unser Vorschlag steht unter dem Vorbehalt, dass eine Einigung mit sämtlichen Gläubigern erfolgt.) Ich/Wir bitte/n deshalb, mein/unser Angebot wohlwollend zu prüfen und sehe/n Ihrer Stellungnahme entgegen. Mit freundlichen Grüßen Bitte beachten: Nachweise über Einkommen sind grundsätzlich nur geschwärzt vorzulegen! Insbesondere sollten folgende Angaben für den Gläubiger unkenntlich gemacht werden: Nachweise über Einkommen sind grundsätzlich nur geschwärzt vorzulegen! Insbesondere sollten folgende Angaben für den Gläubiger unkenntlich gemacht werden: Name und Anschrift des Arbeitgebers/der auszahlenden Stelle Sozialversicherungsnummern, Angaben über die Krankenversicherung Bankverbindung auf die die Zahlung erfolgt gfs. Angaben wie Personalnummern o.ä. Leider zeigt die Erfahrung, dass manche Gläubiger sonst diese Angaben unverzüglich zur Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nutzen. Thomas Seethaler, Caritasverband Heidelberg e.V., 29.06.2002 mit freundlicher Genehmigung vom / Copyright by Forum Schuldnerberatung |
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