Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
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Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
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Submitted By: Dauerstress Date: 27. Oktober 2016, 23:36:27 Views: 606 |
Seit 31.03.2007 sind private Lebens- und Rentenversicherungen Selbständiger genauso geschützt wie etwa die Rente oder Pensionen bei abhängig Beschäftigten. Im Vergleich zu Arbeitseinkommen genossen die Einkünfte Selbstständiger bislang keinen Pfändungsschutz. Sie unterfielen, selbst wenn sie ausschließlich der Alterssicherung dienten, der Einzel- oder Gesamtvollstreckung. Diesem Risiko ist der Empfänger von Leistungen aus einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung nicht ausgesetzt. Ihm verbleiben die Rentenansprüche aus der Rentenversicherung, die nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden können. Der vollständige Gesetzeswortlaut kann hier nachgelesen werden. |
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