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Autor Thema: (IN) RSB erteilt - Klagebefugnis gegen den Insolvenzverwalter  (Gelesen 2251 mal)

Crackle

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Hallo,

über die Suchfunktion hatte ich diese Frage noch nicht entdeckt.

Kann man als Insolvenzschuldner eine Klage gegen den Insolvenzverwalter führen?

Hintergrund:
- Offenes Insolvenzverfahren seit 2004
- bereits erteilte Restschuldbefreiung

Es geht um eine Schadensersatzklage gegen den Insolvenzverwalter.

Vom Prinzip her habe ich nur dieses Urteil gefunden, in dem ein Schuldner gegen den Insolvenzverwalter eine Klage führte. (AG Göttingen, Urteil vom 03.06.2009, 21 C 24/09)
Sonst finde ich immer nur Urteile in dem immer moniert wird, dass der Schuldner nicht klagebefugt sei.

Wäre super, wenn ihr noch was dazu sagen/schreiben könntet.

Viele liebe Grüße
Crackle
« Letzte Änderung: 15. Juni 2012, 17:16:40 von Crackle »
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Maurice Garin

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Re: Klagebefugnis gegen den Insolvenzverwalter
« Antwort #1 am: 14. Juni 2012, 08:31:27 »

Natürlich kann der Schuldner den IV auch verklagen. Für die Klagebefugnis kommt es halt drauf an, um welchen Anspruch es da geht.
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Crackle

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Re: Klagebefugnis gegen den Insolvenzverwalter
« Antwort #2 am: 15. Juni 2012, 16:57:01 »

Es geht um seine nachweisliche Untätigkeit, sowie nachweisliche Fehler als Insolvenzverwalter, so dass die Insolvenzmasse gemindert wurde, obwohl das nicht hätte sein müssen.
Gibt es dazu irgendeinen Paragrafen?

edit:
§60 InsO ist mir bekannt.
Mir geht es vorallem darum, dass nicht §80 InsO angewandt wird.

Zusatzfrage:
Muss die "gewonnene" Urteilssumme in die Insolvenzmasse oder gehört sie dann dem Schuldner, der bereits Restschuldbefreit ist?
« Letzte Änderung: 15. Juni 2012, 17:02:09 von Crackle »
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