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Autor Thema: §290 InsO  (Gelesen 3013 mal)

bammondo

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§290 InsO
« am: 12. September 2011, 09:28:16 »

Guten Morgen,

mein Mann befindet sich bereits seit Mitte 2010 in der WVP. Jetzt haben wir ein Schreiben bekommen, dass er angeblich einen Vertrag bei GMX abgeschlossen hat und dafür zahlen soll. Wir haben der Firma geschrieben, dass dies nicht der Wahrheit entsprechen würde und kein Vertrag abgeschlossen wurde. Darauf erhielten wir die Information, daß dies online geschehen ist und man uns so natürlich keinen Vertrag zuschicken würde, dieser jedoch bestehen würde. Darauf hin haben wir ein weiteres Schreiben ignoriert. Also das nächste Schreiben kam dann von einem Inkassobüro. Gleiche Darstellung unsererseits, gleiche Antwort wie zuvor. Jetzt kommt ein Schreiben von einer RA-Kanzlei mit dem Hinweis, dass sich mein Mann ja in der Insolvenz befinden würde und die Firma gemäß §290 InsO einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen wird, sowie eine Anzeige wegen Betruges stellen wird. Ist dies so einfach möglich? Vielen Dank im Voraus.
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Achdujeh

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Re: §290 InsO
« Antwort #1 am: 12. September 2011, 10:19:27 »

Wurde schon der Nachweis des Vertragsabschlusses seitens GMX bzw. Inkasso erbracht?

Wann soll der Vertrag abgeschlossen worden sein? Wenn nach Insolvenzeröffnung wären das Neuschulden. Und Neugläubiger können keinen Antrag auf RSB-Versagung stellen. Aber drohen mit Sachen, die man gar nicht kann, darf man natürlich  :wink:.

FG Achdujeh

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paps

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Re: §290 InsO
« Antwort #2 am: 12. September 2011, 17:59:46 »

Zunächst lassen sich online abgeschlossene Verträge genauso nachweisen, wie auf Papier.

Ich denke, dass es die übliche Abzocke ist.

Ansonsten gebe ich Achdujeh Recht, zunächst sollte nach dem Bestreiten der angebliche Gläubiger mal nachweisen, worauf sich seine Forderung begründet.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

bammondo

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Re: §290 InsO
« Antwort #3 am: 13. September 2011, 08:30:23 »

Guten Morgen,

erst einmal danke für die Antworten. Der Vertrag soll angeblich dieses Jahr im März abgeschlossen worden sein. Die WVP hat bereits letztes Jahr im April begonnen. Ich habe es auch nachgelesen, dass Neugläubiger keinen Antrag auf RSB stellen können, war mir aber nicht ganz sicher. Bevor noch etwas schief geht. Wie gesagt der Vertrag wurde nicht abgeschlossen. Die Fa. weigert sich ja auch einen Nachweis zu erbringen. Geht ja alles über einen Knopfdruck online. Daher auch kein Nachweis möglich. Ich habe auch viel über diese Abzocke gelesen, aber leider lässt man sich ja doch verunsichern, wenn eine RSB auf dem Spiel steht. :gruebel:

Also abwarten und Tee trinken was sonst noch kommt oder?

Vielen Dank.
LG
bammondo :bye2:
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Fallera

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Re: §290 InsO
« Antwort #4 am: 13. September 2011, 08:52:34 »

Also abwarten und Tee trinken was sonst noch kommt oder?

Genau! Die Beweislast trägt jetzt erstmal GMX oder wer auch immer die Forderung eintreibt.
Online geschlossene Verträge lassen sich nachweisen! Nicht immer in schriftlicher Form, wohl aber
durch die IP Adresse des Computers. Wenn es sich um GMX handelt, könnte es sehr wahrscheinlich ein Mailkonto sein? Aber wie gesagt, so etwas lässt sich nachweisen.

Handelt es sich um ein SChreiben der BFS risk & collection? Ich habe schon von mehreren Seiten gehört, dass hier bei kostenlosen Mailkonten, welche längere Zeit nicht genutzt wurden, einfach mal auf Pro umgestellt wurde seitens GMX und versucht wurde, dass Geld beim Kunden  zu holen. Hier findet man beim googlen nette Geschichten.
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