Schönen guten morgen mein Name ist Matthias ich bin in der regelinsolvenz seit Anfang 2010 im eigentlichen insolvenzverfahren schlusstermin Hag noch nicht statt gefunden.
Ich habe 2 unterhaltspflichtige Kinder für die eine insolvenzforderung von 24000 Euro angemeldet wurde. Ich war leider so dumm und habe die angemeldeten Forderungen nicht kontrolliert bzw. Habe nicht am prüftermin Teil genommen . Zu meinem Glück wurde nicht als vorsätzliche handlung sprich delikthandlung angemeldet .
Fakt ist jedenfalls nun das nur ca eine Forderung von 6000 Euro bestanden hat. Sprich durch die Kindesmutter bzw ihren tollen anwalt wurde eine Summe von ca 18000 euro zu viel angemeldet.
Habe dort dann auch mit meinem iv drüber gesprochen der sich jedoch keiner schuld bewusst ist und mir mitgeteilt hat das es bei unterhaltsforderungen sehr schwer ist eine Korrekte Summe festzustellen. Da ein unterhaltstitel bestand ist davon auszugehen das die Fiederung besteht so lange ich durch Kontoauszüge ect nicht das Gegenteil beweisen kann .
Das ist ja nicht das schlimme an der Sache viel mehr das meine ex nun eine Vorsätzlichkeit nachmeldet in dem Brief des Gerichts steht dann Summe bereits vom iv festgestellt, Delikt wird nachgemeldet ect. Ich bin natürlich sofort in Einspruch gegangen gegen die Vorsätzlichkeit. Ich weis meine ex muss mich jetzt verklagen aber wie läuft das jetzt wenn ich nun in dieser Verhandlung beweisen kann durch zahlungslisten vom Jugendamt über UVG was ich gezahlt habe (hier ist der Unterhaltsanspruch aufs Amt übergegangen) ect das diese Summe nicht existiert dann kannman mir doch auch nur noch für die teilsumne von 6000 Euro ein Delikt anhängen oder? Sprich ist dies überhaupt für eine teilsumne möglich?
Hat meine ex mit Konsequenzen zu rechnen ich meine sorry das ist einoffensichtlicher betrugsversuch ich meine sie weiß ganz genau das diese Summe nicht existiert als ich die unterhaltstitel unterschrieben habe ich noch mit ihr zusammen gewohnt sprich meine Unterhaltspflicht erfüllt dann teilweise ans Jugendamt oder sozialamt Geld ( unterhalt gezahlt da Titel übergegangen ist) dann über eine beistandschaft des jugendamtes an sie.... Ich meine hat sie sich strafbar gemacht
Ich brauche ganz ganz dringend einen Rat bitte!!