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Autor Thema: Miet-Kaution die während des Verfahrens hinterlegt wurde  (Gelesen 2172 mal)

o0o0o0o

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Miet-Kaution die während des Verfahrens hinterlegt wurde
« am: 04. Februar 2010, 20:30:03 »

Hallo
Hab da mal Fragen zur Mietkaution. Hier die Daten:

29.Nov.06 eröffnung des Verfahrens (IK) (mündliche Zusage der IV Kautionen beim umzug weiter verwenden zu können)

01.Dez.06 750.- Euro Mietkaution hinterlegt und neue Wohnung bezogen

März.07 Umzug

März.07 750.- Euro Mitkaution zurück erhalten

März.07 1000.- Euro Mietkaution hinterlegt für neue Wohnung

April.09 Umzug

April.09 1000.- Euro Mietkaution zurück erhalten

April.09 1280.- Euro Mietkaution für neue Wohnung hinterlegt

Dez.09/Januar.10 IV bestätigt mir mündliche Zusage Schriftlich, möchte jedoch 1750.- Euro von mir und sagt bevor/weil die nicht bezahlt sind komme ich nicht in die Wohlverhaltensphase

Kann mir jemand erklären ob das sein kann? Komme ich nie in die Wohlverhaltensphase und muss ich das wirklich bezahlen?
Bitte helft..bin ziemlich verzweifelt...4 Kinder (3 Schüler, 1 in Ausbildung) Frau ohne Job (ich verdiene nicht schlecht...also es reicht gerade so).

PS: Die jetzige Wohnung hat enorme Bauschäden...vielleicht muss ich bald wieder umziehen..?! Achja und wichtig...ich habe/hatte nie Mietschulden.
« Letzte Änderung: 05. Februar 2010, 18:54:09 von o0o0o0o »
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