hallo erst einmal!
ich bin heute rein zufällig auf dies forum gestoßen und bin nun total verwirrt!
mein mann ist seit november 04 im eröffnungsverfahren der privaten insolvenz (bis heute dachte ich er sei schon in der WVP)habe sofort den beschluss gelesen und da stellte sich mir nun die frage, was bedeutet es genau wenn da steht, stundung für insolvenzeröffnungsverfahren und vereinfachtes insolvenzverfahren bewilligt?
wann kommt er denn dann in die WVP und wie lange dauert diese denn dann wenn das eröffnungsverfahren nun schon fast 2 jahre lang geht ist diese dann trotzdem 6 jahre lang?
was ist z.b. wenn wir ein neues auto brauchen?wir haben 3 kinder und sollten ganz dringend eines haben auch damit mein mann zur arbeit fahren kann kann er denn einen kredit aufnehmen als bürge quasi?also ich meine das ich den kredit beantrage und er bürgt.
und was mich noch verwirrt hat ist die steuererklärung denn meine insolvenzverwalterin meinte zu mir, dass die vom jahr 04 in die masse ginge allerdings die von 05 wir selbst bekommen aber wie kann sie das sagen, wenn er doch noch garnicht in der WVP ist???bei euch habe ich allerdings gelesen das vor der WVP der verwalter die erklärung machen muss?
das dumme ist, ich habe die erklärung längst abgegeben weil sie ja nichts davon sagte das sie das machen muss!
ich hoffe sehr, dass sie meinem verwirrten kopf etwas auf die sprünge helfen können.
dazu wollte ich noch ganz pauschal sagen, das ich die private Insolvenz nicht als so negativ empfinde wie viele hier gut ich weiß nicht wie es bei selbstständigen ist aber von unserer \"ottonormalverbraucher\" seite her kann ich nur sagen bis jetzt zumindest uns hätte nichts besseres passieren können und endlich haben wir wieder etwas mehr geld zur verfügung als davor uns geht es grob gesagt finanziell zwar nicht super aber viel viel besser als vor der insolvenz!
liebe grüße
N.Braun :denken: :bitte: